Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
19.04.2018Norm
WRG 1959 §38 Abs1Rechtssatz
Maßnahmen, die einer wesentlichen Projektänderung gleichkämen [hier: etwa das Anheben des Containers und dessen Positionierung auf eine Pfeilerkonstruktion], haben bei der Beurteilung im Rahmen des gewässerpolizeilichen Verfahrens außer Ansatz zu bleiben.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Hochwasserabfluss; Verfahrensrecht; Zurückverweisung; Gutachten; Richtlinien;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.373.001.2018Zuletzt aktualisiert am
12.06.2018