Die mitbeteiligte Partei beantragte am 16. März 2000 die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Bewilligung einer Wohnhausanlage auf Parzelle Nr. 1656/2, KG E, im Hochwasserabflussbereich des H-Baches. Über dieses Vorhaben beraumte die Bezirkshauptmannschaft A als Wasserrechtsbehörde erster Instanz für den 18. Mai 2000 eine mündliche Verhandlung an. Neben der öffentlichen Bekanntmachung der Anberaumung erfolgte eine Kundmachung an der Amtstafel der betroffenen Gemeinde. M... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (LH) vom 1. August 1963 wurde der beschwerdeführenden Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für eine Tankanlage auf dem Grundstück (neu) 1033 der KG M erteilt. Die gewerbebehördliche Betriebsbewilligung für diese Anlage wurde mit Bescheid derselben Behörde vom 21. Dezember 1964 erteilt. Auf Grund eines Tankstellenbetriebsübereinkommens vom 16. Mai 1979, abgeschlossen zwischen der beschwerdeführenden Partei sowie C und F K... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §83;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959;
Rechtssatz: Schon aus dem Umstand, dass die Bestimmung des § 83 GewO 1994 nur eine eingeschränkte Ermächtigung für gewerbebehördliche Vorschreibungen enthält, welche die Beseitigung oder Sanierung von nicht aus der Auflassung, sondern aus dem vorangehenden Betrieb der Betriebsanlage resultierenden... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §8;VwRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Nach § 42 Abs. 1 AVG idF 1998/I/158 ist als zusätzliche Bedingung für den Eintritt der Rechtsfolge des Verlustes der Parteistellung die Erfüllung einer in den Verwaltungsvorschriften allenfalls vorgesehenen besonderen Kundmachung... mehr lesen...
Unter dem Datum des 9. Februar 2001 erließ der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) gegenüber den beschwerdeführenden Parteien einen Bescheid, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Der Landeshauptmann von Niederösterreich verpflichtet gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 AlSAG (Altlastensanierungsgesetz BGBl. 1989/299 in der geltenden Fassung) in der Katastralgemeinde Dunkelstein die (beschwerdeführenden Parteien) zur Duldung der Errichtung von insgesamt mindestens 86... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §16 Abs1;WRG 1959; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0140 2001/07/0141 2001/07/0145 2001/07/0143 2001/07/0144 2001/07/0142
Rechtssatz: Ein Verfahren zur Erteilung von Auflagen in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist nicht ident mit einem Verfahren zur Erlas... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer suchte am 15. Jänner 1999 bei der Bezirkshauptmannschaft V um die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer biologischen Abwasserbeseitigungsanlage auf dem Grundstück 39/3, KG P., an. Nach vorläufiger Überprüfung des Projektes gemäß § 104 WRG wurde dieser Antrag mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft V vom 1. September 1999 abgewiesen. Dies im Wesentlichen unter Hinweis darauf, dass sich nach Einholung verschiedener Gutachten ergeben ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz95/05 Normen Zeitzählung
Norm: AAEV 1996 §1 Abs3 Z7;AEVKom 01te 1996 §4 Abs2 Z2;ÖNORM B 2502;WRG 1959 §12a;WRG 1959 §32; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/07/0214 E 18. Oktober 2001
Rechtssatz: Ausführungen zur erforderlichen Abwassertemperatur, zum höchstzulässigen Emissionswert für NH4-N und den Proben iSd ÖNORM B 2502 iVm § 4 Abs 2 Z 2 der 1. AEVKom 01... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 18. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A.I. GmbH zu verantworten, dass vom 13. Juni 1996 bis 25. März 1997 in dem auf einem näher bezeichneten Grundstück befindlichen Teich Erdmaterial und Mauerabbruch eingebracht gewesen seien und somit eine Einwir... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0130 E 20. Februar 1997 RS 2 Stammrechtssatz Der Eintritt einer Gewässerverunreinigung ist nicht Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendung des § 32 WRG. Sinn und Zweck dieser Gesetzesstelle ist es, Gewässerverunreinigungen und damit auch der Gefahr ihres Eintrittes vorzubeugen (Hinweis E 15.9.1987, 87/07/0050). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Nach § 32 WRG ist nicht der (punktuelle) Vorgang des erstmaligen Ablagerns, sondern die davon ausgehende Einwirkung auf Gewässer, solange diese andauert, bewilligungspflichtig (Hinweis: E 19. April 1994, 93/07/171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000070046.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0130 E 20. Februar 1997 RS 1 Stammrechtssatz Eine Bewilligungspflicht iSd § 32 WRG setzt eine Einwirkung auf Gewässer voraus, die geeignet ist, deren Beschaffenheit unmittelbar oder mittelbar zu beeinträchtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000070046... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 20. und 23.3.1997 auf Ihrem Grundstück in A., H. 617, das etwa 2,5 a groß ist, ca. 600 lt. Jauche (mit Wasser verdünnter Schafmist) ausgebracht und dadurch das Quellwasser, das vom Nachbarn A.G. zur Wasserversorgung des Gebäudes A., R. 161, verwendet wird, derart verunreinigt, dass es laut Untersuchungsbefund des Umweltinstitutes des Landes V... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Ausschlaggebend für die Strafbarkeit eines Verhaltens gem den §§ 32 und 137 WRG ist das Vorliegen einer verbotenerweise, weil bewilligungslos vorgenommenen, beabsichtigten oder von vornherein zu gewärtigenden Einwirkung bzw Verunreinigung (Hinweis E 27. März 1990, 89/07/0051). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 6. Oktober 1998 beantragte die beschwerdeführende Wassergenossenschaft (Beschwerdeführerin) als Konsenswerberin die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Abwasserentsorgungsanlage für den - in einem Übersichtslageplan im Maßstab 1:25000 näher dargestellten - Ortsteil S in der Gemeinde L mit Einleitung der gereinigten Wässer in den H. Das beantragte Maß der Wassernutzung beträgt 30 m3/d (entsprechen 200 EGW 60) bzw. ca. 1,66 m3/h gereinigter Schmutzwässe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AAEV 1991 §1 Abs3 Z12;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Zweck der auf § 32 WRG gestützten wasserrechtlichen Bewilligung einer Kanalisationsanlage (Abwasserbeseitigungsanlage) ist die Reinhaltung und der Schutz der Gewässer, welche durch die Einbringung der gesammelten und gereinigten Wässer bewirkt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:20... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §16;WRG 1934 §32;
Rechtssatz: Ein Widerstreit zwischen bestehenden Wasserrechten und geplanten Wasserbenutzungen gem § 16 WRG kann bei der hier zu beurteilenden Abwasserbeseitigungsanlage nur dann entstehen, wenn durch die geplante Einleitung in ein Gewässer die ungehinderte und ungeschmälerte Ausübung der bereits bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung zur Einbring... mehr lesen...
Auf den Grundstücken Nr. 196/2, .196/1, 681/3 und 1/2, sämtliche KG Torren, welche unmittelbar an das orographisch rechte Ufer des Schwarzbaches angrenzen, besteht seit ca. 50 Jahren ein Landmaschinenhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstätte. Über einen langen Zeitraum befand sich dort eine Schmiede und Beschlagwerkstätte. Der Beschwerdeführer übernahm diese Grundstücke mit dem bestehenden Gewerbebetrieb im Jahre 1972 von seinem Vater in sein Eigentum. An die Grundstücke Nr. .196... mehr lesen...
Mit Eingabe der Erstmitbeteiligten vom 12. August 1997 wurde die Erteilung der Bewilligung für die Errichtung von 8 Mehrfamilienwohnhäusern mit 48 Wohnungen und 48 offenen, überdeckten Pkw-Abstellplätzen auf den näher angeführten Grundstücken beantragt. In der im erstinstanzlichen Verfahren durchgeführten Bauverhandlung am 15. Oktober 1997 wurde dem Vertreter der Beschwerdeführer aufgetragen, ihre Einwendungen bzw. ihre Stellungnahme binnen 14 Tagen mittels Schriftsatzes vorzutragen. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0159 E 29. Oktober 1991 RS 1 Stammrechtssatz Das Tatbild der fehlenden wasserrechtlichen Bewilligung gem § 32 WRG unterscheidet sich von dem des § 31 WRG insb dadurch, daß im ersteren Fall ein konkret wirksamer und beabsichtigter Angriff auf die bisherige Beschaffenheit von Wasser vorliegen muß, der plangemäß un... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4 Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hi... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt weder im Hinblick auf die Erschließung einer Bauliegenschaft noch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wasserver... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/07/0378 E 17. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Als strafbarer Täter in Bezug auf eine Übertretung des in § 32 Abs 1 WRG 1959 enthaltenen Verbotes - Gleiches gilt für die in Abs 2 aufgezählten Tatbestände - kommt (nur) jene Person in Betracht, die eine Einwirku... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Tatbestandsvoraussetzung des § 137 Abs 3 lit g WRG ist die Vornahme von Einwirkungen auf Gewässer ohne erforderliche wasserrechtliche Bewilligung nach § 32 Abs 1 und Abs 2 WRG. Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstücks Nr. 665/1, KG G., an welches das im Eigentum der Zweit- und Drittbeschwerdeführer stehende Grundstück Nr. 1386/1, KG T., angrenzt. Auf diesen Grundstücken wurde nach einer Melioration eine Rekultivierung vorgenommen, wobei ein beiderseits der Grenze verlaufender Graben von den Beschwerdeführern im gemeinsamen Zusammenwirken in der Weise aufgefüllt wurde, dass über eine Schotterlage unverrotteter Pferdemist mit hohem Einstreuantei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31b;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/12/0174 E 18. September 1992 RS 3 Stammrechtssatz Bei Prüfung der wasserrechtlichen Bewilligungpflicht einer Müllbeseitigungsanlage geht der Bewilligungstatbestand nach § 31b WRG als die speziellere Bestimmung der Bewilligungspflicht nach § 32 WRG vor. Ist die Anwendbarkeit des § 31b WRG mangels Abfalleigenschaft ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage. Die BH beraumte mit Kundmachung vom 25. Juni 1998, Zl. 3 Ka 104/98, für 13. Juli 1998 eine mündliche Verhandlung an. Die Erst- bis Fünftbeschwerdeführer richteten an die BH einen mit 7. Juli 1998 datierten Schriftsatz, in welchem es einleitend heißt, mit den Kundmachungen vom 25.... mehr lesen...