RS Vwgh 2001/3/22 2000/07/0046

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Veröffentlicht am 22.03.2001
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0130 E 20. Februar 1997 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Bewilligungspflicht iSd § 32 WRG setzt eine Einwirkung auf Gewässer voraus, die geeignet ist, deren Beschaffenheit unmittelbar oder mittelbar zu beeinträchtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070046.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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