RS Vwgh 2000/11/23 98/07/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2000
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §137;
WRG 1959 §32;

Rechtssatz

Ausschlaggebend für die Strafbarkeit eines Verhaltens gem den §§ 32 und 137 WRG ist das Vorliegen einer verbotenerweise, weil bewilligungslos vorgenommenen, beabsichtigten oder von vornherein zu gewärtigenden Einwirkung bzw Verunreinigung (Hinweis E 27. März 1990, 89/07/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998070173.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten