RS Vwgh 2000/10/20 99/07/0170

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Veröffentlicht am 20.10.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AAEV 1991 §1 Abs3 Z12;
WRG 1959 §32;

Rechtssatz

Zweck der auf § 32 WRG gestützten wasserrechtlichen Bewilligung einer Kanalisationsanlage (Abwasserbeseitigungsanlage) ist die Reinhaltung und der Schutz der Gewässer, welche durch die Einbringung der gesammelten und gereinigten Wässer bewirkt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070170.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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