Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1934 §16;Rechtssatz
Ein Widerstreit zwischen bestehenden Wasserrechten und geplanten Wasserbenutzungen gem § 16 WRG kann bei der hier zu beurteilenden Abwasserbeseitigungsanlage nur dann entstehen, wenn durch die geplante Einleitung in ein Gewässer die ungehinderte und ungeschmälerte Ausübung der bereits bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung zur Einbringung in den Vorfluter in für den Wasserberechtigten nachteiliger Weise berührt würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999070170.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
01.12.2016