RS Vwgh 2000/10/20 99/07/0170

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Veröffentlicht am 20.10.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1934 §16;
WRG 1934 §32;

Rechtssatz

Ein Widerstreit zwischen bestehenden Wasserrechten und geplanten Wasserbenutzungen gem § 16 WRG kann bei der hier zu beurteilenden Abwasserbeseitigungsanlage nur dann entstehen, wenn durch die geplante Einleitung in ein Gewässer die ungehinderte und ungeschmälerte Ausübung der bereits bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung zur Einbringung in den Vorfluter in für den Wasserberechtigten nachteiliger Weise berührt würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070170.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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