Begründung: Die Wasserrechtsbehörde trug den Antragstellern gemäß § 31 Abs 3 und § 117 Abs 6 WRG den Ersatz der Kosten der Erstellung eines Gutachtens durch eine Umweltschutzanstalt von 467,47 EUR auf. Die Wasserrechtsbehörde trug den Antragstellern gemäß Paragraph 31, Absatz 3 und Paragraph 117, Absatz 6, WRG den Ersatz der Kosten der Erstellung eines Gutachtens durch eine Umweltschutzanstalt von 467,47 EUR auf. Die Antragsteller begehrten bei Gericht die Feststellung, dass kein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die antragstellende Partei bestreitet nicht die Kausalität der gesetzwidrigen, weil gegen § 31 Abs 1 WRG verstoßenden, Handlungen ihrer Rechtsvorgängerin (illegale Errichtung einer Deponie mit gefährlichen Abfällen ohne ausreichende Absicherung in unmittelbarer Nähe eines Baches). Das Rekursgericht ist bei seiner zutreffenden Ablehnung deren Auffassung, die eingetretene Gewässerverunreinigung stelle eine inadäquate Folge de... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erwarb mit "Grundeinlösungsvertrag" vom 9. 11. 1993 ein Grundstück von rund 500 m2 zur Errichtung einer Bahnunterführung. Auf diesem Grundstück hatte die beklagte Partei aufgrund einer mündlichen Vereinbarung mit dem Rechtsvorgänger der klagenden Partei einige Jahre bis 1972 - insgesamt höchstens vier bis fünf Jahre - eine Hausmülldeponie betrieben. Es durften dort mit Zustimmung der beklagten Partei und des Liegenschaftseigentümers fallweise auch P... mehr lesen...
Norm: WRG §30WRG §31
Rechtssatz: Eine Haftung nach dem Wasserrechtsgesetz setzt der Eintritt einer verbotenen Gewässerverunreinigung nicht voraus. Ziel ist die wasserrechtlich erforderliche Prävention einer drohenden Gewässerverunreinigung durch die gebotene Beseitigung der Gefahrenquelle. Entscheidungstexte 1 Ob 261/01s Entscheidungstext OGH 27.11.2001 1 Ob 261/01s Veröff: SZ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1111WRG §31
Rechtssatz: § 1111 ABGB ist auf die vertraglich vereinbarte Kostenersatzpflicht des Bestandnehmers für die vom Bestandgeber übernommene Beseitigung der vom Bestandnehmer verursachten - und gemäß § 31 WRG zu beseitigenden - Bodenverunreinigung durch Mineralöl nicht anzuwenden (Abgehen von 1 Ob 23/91 = SZ 64/91 und 3 Ob 554/91). Entscheidungstexte 8 Ob 117/00i E... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom September 1977 vermietete die klagende Partei eine Teilfläche von 3500 m2 des ihrerseits in Bestand genommenen Grundstückes 1396/1 KatGem Liefering an die beklagte Partei zum Zwecke der Errichtung des Betriebes einer Tankstelle und einer Autowaschstraße. Der Vertrag wurde auf eine Dauer bis mindestens 31. Dezember 1997 abgeschlossen. Der klagenden Partei wurde das Recht eingeräumt, im Falle des Erwerbes des gesamten Anlagekomplexes von der beklagten P... mehr lesen...
Norm: WRG §31
Rechtssatz: Ein gemäß § 31 WRG Verpflichteter kann sich nicht durch rechtsgeschäftliche Verfügung (so zum Beispiel durch Verkauf seiner Liegenschaft) seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Vermeidung der Gefahr einer Gewässerverunreinigung entziehen. Unabhängig von der zivilrechtlichen Verfügungsgewalt über eine Liegenschaft können ihm verschuldensunabhängige Aufträge erteilt und kann er auch gemäß § 31 Abs 3 WRG zum Ersa... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1967 wurden ins Erdreich einer damals der Erstantragstellerin gehörigen Liegenschaft drei Lagerbehälter für Mineralölprodukte verlegt. Im Jahre 1992 wurde anlässlich einer Wasserrechtsverhandlung festgestellt, dass von diesen Lagerbehältern Ölverunreinigungen ausgegangen seien, die sich auf das Grundwasser ausgewirkt hätten. Die Wasserrechtsbehörde ordnete deshalb wasserpolizeiliche Maßnahmen an; die dabei angestrebte hydraulische Sanierung führte dazu, dass e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Zuge eines Außerstreitverfahrens um Überprüfung eines der Antragsstellerin (als vormaliger Minderheitsgesellschafterin) von der Antragsgegnerin als übernehmender Gesellschaft gemachten Barabfindungsgebots iSd § 2 Abs 3 UmwG iVm § 225g Abs 1 AktG durch das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses (im Folgenden nur Gremium), das sich seinerseits weiterer ihm nicht angehöriger Sachverständigen bedienen kann (§ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die O***** Siebtechnik Gesellschaft mbH mit dem Sitz in R***** schloss am 22. 10. bzw 4. 11. 1982 mit der erstbeklagten Partei einen Bauvertrag über den Neubau einer Betriebshalle in F*****; die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, trat bei diesem Projekt als Generalunternehmerin auf. Sie übertrug der drittbeklagten Partei als Subunternehmerin die Ausführung der Heizungs-, Wasser-, Sanitär- und Lüftungsa... mehr lesen...
Norm: WRG §31
Rechtssatz: Ist die Entfernung eines ursprünglich gestohlenen, aber wieder aufgefundenen Fahrzeugs aus einem Gewässer nötig, um Verunreinigung hintanzuhalten, so ist der Eigentümer dieses Fahrzeugs zum Ersatz der erforderlichen Bergungskosten gemäß § 31 Abs 3 WRG verpflichtet. Entscheidungstexte 1 Ob 210/00i Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 210/00i ... mehr lesen...
Norm: WRG §31
Rechtssatz: Der Regelungszweck des § 31 WRG erfordert es bei Vorhandensein mehrerer - auch zeitlich aufeinander folgender - Mitverursacher, selbst bei Feststellbarkeit der Anteile an der Schadenszufügung in jedem Fall, Solidarverpflichtung zur Gefahrenbeseitigung und der Tragung der Kosten gemäß § 31 Abs 3 WRG anzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 207/98t Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die mit dem Familiennamen des Antragstellers bezeichnete Deponie (im folgenden kurz: Deponie), deren Sicherungskosten hier strittig sind, erstreckt sich über mehrere Grundstücke. Sie ist seit 1. 2. 1990 in dem beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie geführten Altlastenatlas als Altlast eingetragen und wurde dort mit 13. 5. 1990 in die Prioritätsklasse 1 eingestuft. Die Deponie liegt am westlichen Rand eines der größten geschlossenen Grundwasserspeicher Eu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Haftpflichtversicherin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge Liegenschaftseigentümerin), auf deren Betriebsgelände beim Linzer Tankhafen am 12.Februar 1993 etwa 1000 Liter Dieselkraftstoff aus einem schadhaften Eisenbahnkesselwagen austraten. Der Kesselwagen stand in Warteposition und sollte einem anderen Unternehmen zugestellt werden. Der Ölaustritt war durch das Zusammentreffen mehrerer Umstände verursacht worden: ... mehr lesen...
Norm: WRG §30WRG §31
Rechtssatz: Schutzzweck der Vorschriften der §§ 30 ff WRG ist die Reinhaltung und der Schutz der Gewässer einschließlich des Grundwassers. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p Veröff: SZ 70/159 1 Ob 207/98t Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 207/98t Veröff: SZ 72/4... mehr lesen...
Norm: JN §1 DIIIJN §1 DVkWRG §31
Rechtssatz: Der Ausgleich im Innenverhältnis der Verursacher erfolgt im streitigen Verfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p Veröff: SZ 70/159 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108336 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: WRG §31
Rechtssatz: Der von einem Verursacher allein getragene Kostenaufwand nach § 31 Abs 3 und Abs 4 WRG zwischen ihm und den anderen Ersatzpflichtigen nach den Grundsätzen des § 896 ABGB aufzuteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p Veröff: SZ 70/159 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Norm: WRG §31
Rechtssatz: Die Anrufung des Gerichts durch ein von der Wasserrechtsbehörde nach § 31 WRG verpflichtetes Rechtssubjekt läßt die im Bescheid festgelegte Leistungspflicht der übrigen Mitverursacher, die das Gericht anzurufen unterließen, unberührt. Nimmt die Wasserrechtsbehörde einen Haftpflichtigen in mehreren Bescheiden nach § 31 WRG in Anspruch, so wird auch jeder einzelne Bescheid nur bei entsprechender, sich darauf beziehender ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AktG §225g Abs1AktG §225g Abs6UmwG §2 Abs3WRG §31WRG §117
Rechtssatz: Das Gericht im hat wasserrechtlichen Verfahren einen Sachverständigen jedenfalls immer dann beizuziehen, wenn es die verläßliche Ermittlung der Sachverhaltsgrundlage erfordert. Dies gilt nicht nur für die Höhe von Ansprüchen, sondern gerade bei der Entscheidung über eine Kostenersatzpflicht nach § 31 WRG auch für die Ermittlung all jener Tatsachen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt in den verbundenen Arbeitsrechtssachen von den fünfzehn beklagten Parteien die Zahlung von je S 15,965.596,70 sA und die Feststellung der Haftung für künftige Aufwendungen bei der Sanierung der sogenannten "F*****deponie". Die Beklagten werden ausschließlich nach dem Organhaftpflichtgesetz in Anspruch genommen. In den mit Ausnahme der Behauptung verschiedener individueller Pflichtverletzungen der einzelnen Beklagten sonst idente... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1295 Ia2OrgHG §1OrgHG §5WRG §31
Rechtssatz: Muß der Bund im Wege notstandspolizeilicher Maßnahmen infolge Nichterfüllung der Gefahrenbeseitigungspflicht durch den Verursacher und Verpflichteten nach § 31 WRG die diesen nach dem Gesetz treffende Pflicht übernehmen und sind ihm hiefür Kosten erwachsen, die infolge der Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse des oder eines der solidarisch haftenden Verpflichteten als... mehr lesen...
Begründung: Am 24.7.1990 wurde im Bereich der vollbiologischen Kläranlage der Gemeinde T***** und in dem dazugehörenden Kanalnetz eine Ölverschmutzung größeren Ausmaßes festgestellt, welche vom "Alpenferienhof G*****" ihren Ausgang genommen hatte. Dort waren durch einen im Boden des Heizraumes befindlichen Ausguß ca. 100 bis 120 Liter Heizöl in das Kanalsystem gelangt. Der Antragsteller ist Pächter des "Alpenferienhofes G*****", bewirtschaftet wird der Gasthof vom Heimleiter Wal... mehr lesen...
Norm: WRG §31
Rechtssatz: § 31 Abs 1 WRG soll künftige Gewässerverunreinigungen hintanhalten und bezieht sich in erster Linie auf Anlagen und Maßnahmen, bei denen eine Einwirkung auf Gewässer zwar nicht vorgesehen, erfahrungsgemäß aber möglich ist. Dagegen bezweckt § 31 Abs 2 WRG die Beseitigung einer bereits konkretisierten Gefahr. Entscheidungstexte 1 Ob 36/92 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IEKHG §16EKHG §19WRG §31
Rechtssatz: Die Haftung des Halters eines Tankfahrzeuges, der zugleich Verpflichteter im Sinne des § 31 Abs 2 und 3 WRG ist, für die Kosten der wegen Gefahr im Verzug von der Behörde veranlaßten, erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung ist verschuldensunabhängig und betraglich durch die Haftungshöchstbeträge für Schäden an Sachen nach § 16 EKHG nicht beschränkt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweit- und der Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei, der Viertbeklagte ist Dienstnehmer der erstbeklagten Partei. Über Auftrag des Klägers lieferte die erstbeklagte Partei am 21.9.1989 zur Befüllung des 5.860 l fassenden Tanks des Hauses des Klägers G***** mit einem vom Viertbeklagten gelenkten Tankwagen Heizöl. Die Befüllung eines Tanks mit ca. 5000 l unter Druck dauert ca. 20 Minuten. Der Tankwagen mußte unterhal... mehr lesen...
Norm: ABGB §896WRG §31WRG §31 Abs3WRG §31 Abs4
Rechtssatz: Wie ein von einer Person allein getragener Aufwand für die nach § 31 Abs 2 WRG erforderlichen Maßnahmen zwischen ihr und den anderen Ersatzpflichtigen aufzuteilen ist, ergibt sich aus den Grundsätzen des § 896 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 35/92 Entscheidungstext OGH 22.10.1992 1 Ob 35/92 Veröff: SZ 65/136 = JBl 1993,389 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die UGS-Sondermüllbeseitigung und Grundwasserschutz Gesellschaft mbH (im folgenden: UGS) und die TeeragAsdag AG, Zweigniederlassung Klagenfurt (im folgenden: Teerag-Asdag), vereinbarten nach einem Probebetrieb am 20.November 1986, daß die Teerag-Asdag verunreinigtes Erdreich, bestehend aus 1000 t Braunkohlenteerschlamm, 700 bis 800 t Sägespäne, 1500 t Wasser, 2600 t Erdreich mit 0,2 bis 0,5 % Phenol und 8,82 % Schwefel zu verglühen habe. Sollte durch Einschrei... mehr lesen...
Norm: SAG §7WRG §31
Rechtssatz: Hat ein Frächter kontaminiertes Erdreich auftragsgemäß auf einer Deponie gelagert, ist er weder als Sonderabfallbesitzer nach § 7 SAG noch nach § 31 WRG zur Verbindung (Rücktransport) des Materials verpflichtet. Entscheidungstexte 1 Ob 9/89 Entscheidungstext OGH 05.07.1989 1 Ob 9/89 Veröff: SZ 62/130 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §861SAG §7WRG §31
Rechtssatz: Transportiert ein Frächter über Ersuchen einer Bezirkshauptmannschaft kontaminiertes Erdreich an den ursprünglichen Lagerungsort zurück, weil die Behörde erklärt hatte, sonst ein behördliches Verfahren einzuleiten, liegt ein zweiseitiges bürgerliches Rechtsgeschäft nicht vor: Die Parteien hatten nicht die Absicht eine privatrechtliche Rechtsfolge (Ermöglichung der gerichtlichen Durchsetzung von ... mehr lesen...