Norm
ABGB §859Rechtssatz
Transportiert ein Frächter über Ersuchen einer Bezirkshauptmannschaft kontaminiertes Erdreich an den ursprünglichen Lagerungsort zurück, weil die Behörde erklärt hatte, sonst ein behördliches Verfahren einzuleiten, liegt ein zweiseitiges bürgerliches Rechtsgeschäft nicht vor: Die Parteien hatten nicht die Absicht eine privatrechtliche Rechtsfolge (Ermöglichung der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus dieser Vereinbarung) herbeizuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0038443Dokumentnummer
JJR_19890705_OGH0002_0010OB00009_8900000_002