RS OGH 1989/7/5 1Ob9/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1989
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Norm

SAG §7
WRG §31

Rechtssatz

Hat ein Frächter kontaminiertes Erdreich auftragsgemäß auf einer Deponie gelagert, ist er weder als Sonderabfallbesitzer nach § 7 SAG noch nach § 31 WRG zur Verbindung (Rücktransport) des Materials verpflichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0072828

Dokumentnummer

JJR_19890705_OGH0002_0010OB00009_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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