Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §1 Abs1;VVG §4 Abs1;VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §137 Abs2 lite;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde kann rechtliche Wirkungen nur für die in dieser Beschwerde vom Besch bekämpfte Vollstreckungsverfügung entfalten, nicht aber hinsichtlich des Titelbescheides. Die im Titel... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist im Zusammenhalt mit dem Inhalt der hg. Erkenntnisse vom 19. November 1991, 88/07/0128, vom 18. März 1994, 92/07/0043, und vom heutigen Tage, 95/07/0022, folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid vom 5. September 1980 hatte der Landeshauptmann von Steiermark dem Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Sonderabf... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Mur (BH) vom 9. November 1959 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 9 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Schotterentnahme aus Parzelle Nr. 847/1, KG St. I., erteilt. Mit Bescheid der BH vom 7. Februar 1979 wurde die mitbeteiligte Partei gemäß den §§ 9 und 138 WRG 1959 unter Spruchabschnitt I verpflichtet, den Schotterabbau auf der Parzelle Nr. 847/1, KG St. I., einzustellen und bestimmte Unterlagen der Behörde vorzulegen s... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Maßnahmen, die mit dem erloschenen Wasserrecht und dem Bestand der wasserrechtlich bewilligten und überprüften Anlage in keinem sachlichen Zusammenhang stehen, sind nicht auf § 29 Abs 1 WRG 1959, sondern auf § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 zu stützen (Hinweis E 16.12.1982, 82/07/0171, 0172). European Cas... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs5;WRG 1959 §31d Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995070032.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 8. Oktober 1991, 91/07/0064, ebenso verwiesen wie auf die hg. Erkenntnisse vom 17. Dezember 1991, 91/07/0121, und vom 18. März 1994, 91/07/0162, 93/07/0073. Gegenstand des erstgenannten Erkenntnisses war der von der Beschwerdeführerin angefochtene Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 15. April 1991, mit welchem dieser im Instanzenzug das Erlöschen des der Beschwerdeführerin bescheidmäßig e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §1 Abs1 Z1;VVG §10 Abs2 litb;VVG §10 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die von der angefochtenen Vollstreckungsverfügung betroffene Anordnung des Titelbescheides (hier Anordnung letztmaliger Vorkehrungen im Falle des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes) ist im konkreten Fall ausreichend be... mehr lesen...
Zur Wasserbuchpostzahl 34 des Verwaltungsbezirkes Stadt Salzburg ist für die Erstbeschwerdeführerin noch unter ihrer Bezeichnung als "Wasserwerksgenossenschaft" als Berechtigte ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Als Art der Wasserbenutzung ist "Wasserfassung (Wehranlage)" beurkundet, als Zweck der Anlage wird die "Wasserfassung für den Werkskanal (Glanmühlbach)" genannt. Unter der Rubrik "Urkunden und behördliche Entscheidungen" findet sich der Hinweis "alter Bestand gemäß § 99 WR... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Besprechung in ÖZW 1997/2, S 33-41; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Durch die Vorschrift des § 29 Abs 1 WRG 1959 wird sichergestellt, daß jene Veränderungen im Gewässerbereich, die seinerzeit aus Anlaß der Bewilligung einer Wass... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/12 87/07/0015 2 Stammrechtssatz Die Behörde hat ihrer nach § 29 Abs 1 WRG hinsichtlich der Vorkehrungen zu treffenden Entscheidung jenen Sachverhalt zugrunde z... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Das Wasserrechtsgesetz eröffnet dem zur Stellung eines Verlangens nach § 29 Abs 3 WRG 1959 Berechtigten nicht die rechtliche Möglichkeit, vom scheidenden Wasserberechtigten vor Übernahme der Anlage... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0153 E 3. Februar 1987 VwSlg 12393 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Letztmalige Vorkehrungen gemäß § 29 Abs 1 WRG 1959 haben sich ausschließlich gegen den scheidenden... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Die Überlassung einer Anlage nach § 29 Abs 3 WRG 1959 an einen anderen bei gleichzeitiger Vorschreibung letztmaliger Vorkehrungen für dieselbe Anlage nach § 29 Abs 1 WRG 1959 kommt rechtlich nicht in Betracht. D... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0078 E 26. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die im § 29 Abs 1 WRG 1959 vorgesehene Anordnung letztmaliger Vorkehrungen ist dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Zweck dieser Nor... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §6;WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Daß unter "notwendig" werdenden Vorkehrungen iSd § 29 Abs 1 WRG 1959 nicht auch schon solche verstanden werden können, denen bloß die Kalküle von "Nützlichkeit", "Günstigkei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Ein subjektiv-öffentliches Recht des bisher Wasserbenutzungsberechtigten auf behördlichen Abspruch nach § 29 Abs 1 WRG 1959 kann deswegen nicht verneint werden, weil dieser Abspruch die notwendige Voraussetzung für die Entlassung... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §30 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Es kann eine durch die Auflassung einer Wasserbenutzungsanlage notwendig werdende Vorkehrung iSd § 29 Abs 1 WRG 1959 auch darin bestehen, das bei der Instandhaltung Versäumte nachzuholen (Hinweis auf das zu § 30... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Die Pflicht der Wasserrechtsbehörde zum amtswegigen Einschreiten im Falle des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes nach § 29 Abs 1 WRG 1959 umfaßt ihre Obliegenheit zur Prüfung sämtlicher Erlöschenstatbestände von Amts wegen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Die den Entscheidungsanspruch des Antragstellers betreffend sein Ersuchen um Feststellung des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes nach § 29 Abs 1 WRG rechtlich nicht b... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §29 Abs4;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Im Kontext der Regelungen des § 29 Abs 4 WRG 1959 ebenso wie jener des letzten Satzes des § 29 Abs 3 legcit ist davon auszugehen, daß von einem vollstän... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §77;WRG 1959 §85 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Eine unabhängig vom Rechtsgrund des § 50 Abs 1 WRG 1959 bestehende Erhaltungspflicht der Wassergenossenschaft kann aus ihrer Satzung im konkreten Fall nicht abgeleitet werden. Daß ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/20 90/07/0010 1 Stammrechtssatz Die Anordnung letztmaliger Vorkehrungen anläßlich des Erlöschens von Wasserbenutzungsrechten (§ 29 Abs 1 WRG) hat insbesondere den Zweck, den bisher Berechtigten... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt (BH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz hat dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. Februar 1989 mitgeteilt, daß von Amts wegen festgestellt worden sei, daß das Wassernutzungsrecht für die Wasserkraft zum Betrieb einer hydroelektrischen Anlage und einer Säge auf den Parzellen Nr. .58, 668, 1111/1, je KG R., eingetragen unter Postzahl xxxx des Wasserbuches des Landes Kärnten bei der BH, "durch den Wegfall bzw. die Zerstörung wesentlicher Anl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §56;AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Den Fall des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes hat gemäß § 29 Abs 1 WRG die zur Bewilligung zuständige Wasserrechtsbehörde von Amts wegen festzustellen. In Rahmen des Feststellungsverfahrens ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ... mehr lesen...
I. Aufgrund des Genehmigungsbescheides der Wasserrechtsbehörde vom 18. März 1926 war im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft unter Postzahl xxx auf der im Eigentum des Stiftes XY stehenden Grundparzelle Nr. 51/1 für die Erstbeschwerdeführerin ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen; hiebei handelt es sich um eine Wasserversorgungsanlage, aus welcher eine größere Anzahl Interessenten in der Gemeinde W Nutz- und Trinkwasser beziehen. Infolge einer von der Grundeigentümerin zwecks Durchfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wasserrechten sind gemäß § 102 Abs 1 WRG nur die im § 29 Abs 1 WRG und § 29 Abs 3 WRG genannten Personen Parteien. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Da § 29 Abs 1 WRG von einer Verzichtserklärung des bisher Berechtigten spricht, setzt dies die bescheidmäßige Zuerkennung einer wasserrechtlichen Bewilligung voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990070036.X10 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §19;WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Mitbenützungsberechtigten iSd § 19 WRG steht kein Wasserrecht, wohl aber das Recht zu, im Erlöschungsverfahren nach § 29 Abs 3 WRG das Begehren auf unentgeltliche Überlassung der vorhandenen Wasserbauten zu stellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Der von der Wasserrechtsbehörde gem § 29 Abs 1 WRG zu erlassende Feststellungsbescheid hat lediglich den bereits ex lege eingetretenen Rechtsverlust festzustellen und ist damit nur deklarativer Natur. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behör... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Die in einem Bescheid der Wasserrechtsbehörde getroffene Feststellung, daß das im Wasserbuch unter Postzahl X zugunsten der Gemeinde W eingetragene Wasserbenutzungsrecht für eine Wasser... mehr lesen...