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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/12 87/07/0015 2Stammrechtssatz
Die Behörde hat ihrer nach § 29 Abs 1 WRG hinsichtlich der Vorkehrungen zu treffenden Entscheidung jenen Sachverhalt zugrunde zu legen, der im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides besteht, und nicht jenen, der im Zeitpunkt des Erlöschens des Wasserrechtes (durch Verzicht) bestand (Hinweis E 20.3.1986, 85/07/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070049.X06Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017