Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Von geringfügigen und damit bewilligungsfreien Einwirkungen kann nur dann gesprochen werden, wenn diese einer zweckentsprechenden Nutzung des Gewässers nicht im Wege stehen (Hinweis E 10.12.1991, 91/07/0151). Unter einer zweckmäßigen Nutzung des Gewässers in diesem Sinne ist eine solche zu ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bei dem durch die Strafnorm des § 137 Abs 3 lit g WRG erfassten Tatbestand der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 WRG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, bei welchem zufolge des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG das Verschulden des Täters vermutet wi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 9. Oktober 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der H.B. GesmbH, ..., sind Sie dafür verantwortlich, dass durch diese Firma in der Zeit vom 3.1.1997 bis 20.1.1997 von der Baustelle Bauvorhaben EKZ Europapark S. ca. 10.000 m3 Aushubmaterial nach S., Marktgemeinde T., transportiert und dort im südlichen Bereich des Grundstückes Nr. 829/1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litf idF 1990/252;WRG 1959 §137 Abs3 litf idF 1997/I/074;
Rechtssatz: § 137 Abs 3 lit f WRG stellt ein Ungehorsamsdelikt (Hinweis E 6.8.1998, 98/07/0088) und ein Dauerdelikt (Hinweis E 29.6.1995, 94/07/0181, VwSlg 14285 /1995) dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:199... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litf idF 1990/252;WRG 1959 §137 Abs3 litf idF 1997/I/074;WRG 1959 §31b idF 1990/252;WRG 1959 §31b idF 1997/I/059;WRG 1959 §38;
Rechtssatz: Unter einer Anlage iSd WRG wird alles das verstanden wird, was durch die Hand des Menschen "angelegt", also errichtet wird (Hinweis E 8.10.1959, 57/58, VwSlg 5070 A/1958). Ablagerungen von Erdaushub, Bauschutt und Gartena... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litf; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/08/06 98/07/0088 2 Stammrechtssatz Eine Übertretung nach § 137 Abs 3 lit f WRG stellt ein Ungehorsamsdelikt dar, bei dem der Beschuldigte glaubhaft machen muß, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer folgender Verwaltungsübertretung für schuldig erkannt: "Der Landeshauptmann von NÖ als Wasserrechtsbehörde hat Herrn (Beschwerdeführer) mit Bescheid vom 11.3.19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §137 Abs3;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998070172.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1998 wurde dem Beschwerdeführer folgende Verwaltungsübertretung zur Last gelegt: "Die Bezirkshauptmannschaft G. hat mit Bescheid vom 13. Juni 1991, 9-W-90286/4, Herrn (Beschwerdeführer) gemäß § 31c WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung für die Gewinnung von Sand und Kies durch Trockenabbau auf den Grundstücken Nr. 388/1, 388/2, 388/4, 388/5, 388/6... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §137 Abs3 litf;
Rechtssatz: Legt ein Auflagenpunkt der wasserrechtlichen Bewilligung die Höhenlage der Abbausohle (hier für die Gewinnung von Sand und Kies durch Trockenabbau) vor der Aufhöhung mit 149,1 m über Adria fest, so bedeutet dies, daß die Höhenlage der Abbausohle zu keinem Zeitpun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litf;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 137 Abs 3 lit f WRG stellt ein Ungehorsamsdelikt dar, bei dem der Beschuldigte glaubhaft machen muß, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070088.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt: "Sie haben am 15.6.1996 im Gemeindegebiet von I ohne wasserrechtliche Bewilligung Einwirkungen auf den I-Fluß, sohin ein öffentliches Gewässer, vorgenommen, indem Sie in der Zeit zwischen ca. 14 Uhr und ca. 18 Uhr an mehreren Stellen, jedenfalls aber zwischen der F-Brücke und der Eisenbahnbrücke, im Gemeindegebiet von I insgesamt ca. 300 kg roten Farbstoff, und zwar sogenanntes Azor... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Kriterien, etwa ob eine Gefährdung der Gesundheit von Mens... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hinweis E 10.12.1991, 91/07/0151). Europea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 3 (hier: gilt auch für § 137 Abs 5 lit e WRG) Stammrechtssatz Als Täter iSd § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 kommt jede Person in Betracht, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer ohne die erf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 1 (hier: gilt auch für § 137 Abs 5 lit e WRG) Stammrechtssatz Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 gehört weder der Eintr... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft D vom 18. Februar 1982, abgeändert mit Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 24. Mai 1982, wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung "für die Herstellung und den Betrieb eines Fischteiches" auf den Grundstücken Nr. 652 und 653, je KG D., erteilt. Im Spruchpunkt I. wurde u.a. folgende Nebenbestimmung aufgenommen: "4. Zur Kontrolle der Wasserqualität und zur Beurteilung der Veränderung des anstehenden Grundwasse... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §137 Abs3 lita;
Rechtssatz: Verstöße gegen bescheidförmige Auflagen stellen bei Nichteinhaltung jedes einzelnen Gebotes oder Verbotes eine eigene, nach § 137 Abs 3 lit a WRG zu ahndende Verwaltungsübertretung dar (Hinweis E 23.4.1982, 2984/80, VwSlg 10711 A/1982). Schlag... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, daß - wie am 30. Jänner 1995 festgestellt worden sei - auf dem Grundstück Nr. 1413 der Liegenschaft Nr. 36, Gemeinde R, im unmittelbaren Bereich des Stallzuganges bzw. der Stallmistlagerstätte ohne wasserrechtliche Bewilligung ein Jauche-Gülle-Festmistgemisch verdünnt durch Nie... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die Lagerung eines Jauche-Gülle-Festgemisches entlang eines Stallgebäudes auf einer Fläche mit 5 - 6 m Breite und auf unbefestigtem Boden, wobei die aus diesem Gemisch bestehende Schicht bis zu 20 cm hoch ist, stellt KEINEN beabsichtigten und plangemäß erfolgten Angriff auf die bisherige Beschaffenhe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid der belangten Behörde vom 20. Mai 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zumindest im Zeitaum vom 7. Juni 1993 bis 13. Jänner 1994 auf den Grundstücken Nr. 389/5 und 389/3 der KG U bis in den Grundwasserschwankungsbereich (1 bis 2 m unter dem HGW-Wert von 148,8 m ü.A.) Kies abgebaut und somit eine Einwirkung auf Gewässer vorgenommen, obwohl die hiefür erforderliche Bewilli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Baggerungen im Grundwasserschwankungsbereich, also in jenem Bereich, der vom Grundwasser - bei entsprechendem Stand - erreicht wird, führen dazu, daß durch die Beseitigung der schützenden Bodenschicht das Grundwasser der Gefahr einer Verunreinigung durch den Eintrag von Schadstoffen aus der Luft, aber auch durch den A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die behördlich festgestellte Durchführung eines nicht bewilligten Kiesabbaus im Grundwasserschwankungsbereich zu drei verschiedenen Zeitpunkten berechtigt im konkreten Fall zur Annahme eines durchgehenden Tatzeitraumes zwischen dem ersten und dem letzten Zeitpunkt (... mehr lesen...
Am 20. April 1994 forderte die Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) den Beschwerdeführer dazu auf, sich zu folgendem, die Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 3 lit. g in Verbindung mit § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 begründenden Tatvorwurf zu rechtfertigen: Der Beschwerdeführer habe es als der gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortliche Beauftragte der M. Gesellschaft mbH für den Bereich "Lager und Zwischenlager" dieser Gesellschaft zu verantworten, daß am 30. März 1994 auf dem Firmena... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §31b Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Eine nicht ordnungsgemäße Zwischenlagerung von Abfällen iSd zweiten Satzes des § 31b Abs 1 WRG unterliegt der Bewilligungspflicht nach § 31b Abs 1 erster Satz WRG, nicht aber einer solchen nach § 32 Abs 2 lit c WRG (Hinweis E 21.9.1995, 95/07/0059; E 18.9.1992, 91/12/0174). Die Mißachtung ersterer B... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ, nämlich als Vorstandsmitglied der A.-AG zu verantworten zu haben, daß seit zumindestens 17. Dezember 1990 bis 17. März 1994 in Lienz in einer näher bezeichneten Tankstelle die mineralölhältigen Abwässer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. September 1995 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. f WRG 1959 eine Geldstrafe in Höhe von S 40.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage) verhängt. Die als erwiesen angenommene Tat wurde wie folgt umschrieben: "Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf hat mit Bescheid vom 13. Juni 1991, 9-W-90286/4, Herrn (Beschwerdeführer) gemäß § 31c WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung für di... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AktG 1965 §70;AktG 1965 §71;AktG 1965 §84 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die Arbeitsaufteilung unter Vorstandsmitgliedern einer AG bewirkt auch bei größter Spezialisierung nicht, daß ein Vorstandsmitglied sich nur noch auf sein eigenes Arbeitsgebiet beschränken darf und sich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litf;WRG 1959 §31c;
Rechtssatz: Für die Umschreibung des Tatbildes der Übertretung nach § 137 Abs 3 lit f WRG ist die Angabe einer bestimmten Abbautiefe nicht erforderlich. Der Tatbestand des § 137 Abs 3 lit f WRG ist mit der Unterschreitung der im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid vorgesehenen maximalen Abbautiefe... mehr lesen...