RS Vwgh 1998/8/6 98/07/0088

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Veröffentlicht am 06.08.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VStG §5 Abs1;
WRG 1959 §137 Abs3 litf;

Rechtssatz

Eine Übertretung nach § 137 Abs 3 lit f WRG stellt ein Ungehorsamsdelikt dar, bei dem der Beschuldigte glaubhaft machen muß, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070088.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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