Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 1 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 gehört weder der Eintritt des Schadens noch der Eintritt einer Gefahr. Es handelt sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt, bei welchem zufolge des § 5 Abs 1 zw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs1;VStG §19;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Wasserrechtsbehörde einen Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung einer Naßbaggerung seit ca sieben Jahren nicht erledigt hat, berechtigt nicht, eine solche Baggerung ohne Bewilligung durchzuführen. Im Falle eines anhängigen Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. November 1985 erteilte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 32, 99, 105 und 111 WRG 1959 die (nicht befristete) wasserrechtliche Bewilligung "zur Durchführung einer Trockenbaggerung auf der nördlichen Hälfte des Grundstückes Parzelle 443/1, Katastralgemeinde U. und zur Wiederverfüllung des gesamten Abbauareals auf Parzelle 443/1, KG U., mit a) Bauschutt (Beton-, Ziegel- und Steinmauerwerksabbruch sowohl von Wänden... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. November 1985 erteilte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 32, 99, 105 und 111 WRG 1959 die (nicht befristete) wasserrechtliche Bewilligung "zur Durchführung einer Trockenbaggerung auf der nördlichen Hälfte des Grundstückes Parzelle 443/1, Katastralgemeinde U. und zur Wiederverfüllung des gesamten Abbauareals auf Parzelle 443/1, KG U., mit a) Bauschutt (Beton-, Ziegel- und Steinmauerwerksabbruch sowohl von Wänden... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 2 Stammrechtssatz Strafbar nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 ist auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Bewilligungsbescheides - insbesondere hinsichtlich "Art und Maß" der Wasserbenutzung - sowie hinsichtlich der vorgeschriebenen Auflagen (Hinweis E 19.5.1994, 92/07/0150). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litf;WRG 1959 §31a;WRG 1959 §31b;WRG 1959 §31c; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 94/07/0116 2 Stammrechtssatz Eine Abfalldeponie ist eine Anlage iSd § 137 Abs 3 lit f WRG (Hinweis E 26.2.1993, 92/07/0180). (Hier Ablagerung von Erdaushub, Bauschutt und Gartenabfällen). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) die ihm vom Landeshauptmann von Vorarlberg mit Bescheid vom 25. Juni 1990 erteilte, gemäß § 45 Abs. 2 AWG als Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 AWG geltende Konzession für das Gewerbe der... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;WRG 1959 §137 Abs3 litg;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG (Einwirkung auf Gewässer ohne die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung) stellt eine Übertretung von Vorschriften zum Schutz der Umwelt dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995070230.X03 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 30. September 1993 hat die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (BH) den Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie (Beschwerdeführer) haben am 23.12.1991 um ca. 16.30 Uhr die aus Ihrem Schlachtbetrieb in E. Nr. 4 anfallenden Abwässer (es handelte sich um eine übelriechende konzentriert rotbraun gefärbte Flüssigkeit) in den zwischen den Anwesen E. Nr. 1 und E. Nr. 3 gelegenen G-Graben abgeleitet, wodurch es zu einer das Maß der Geringfügigkeit bei w... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 30. September 1993 hat die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (BH) den Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie (Beschwerdeführer) haben ... am 5.9.1991 gegen 21.30 Uhr die aus Ihrem Schlachtbetrieb in E. Nr. 4 anfallenden Abwässer - es handelte sich hiebei um eine übel riechende stark verfärbte Flüssigkeit - in den zwischen den Anwesen E. Nr. 1 und E. Nr. 3 gelegenen G-Graben abgeleitet, wodurch es zu einer das Maß der Geringfügigkeit bei weite... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litd;WRG 1959 §31 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/15 92/07/0139 2 Stammrechtssatz Die Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit d WRG 1959 enthält als Tatbestandsmerkmal auch den Umstand einer durch die Außerachtlassung der dort genannten Sorgfaltspflicht bewirkten Gewässerverunreinigung. Tatbildelement dieses Straftatbestandes ist so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litd;WRG 1959 §31 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/15 92/07/0139 2 Stammrechtssatz Die Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit d WRG 1959 enthält als Tatbestandsmerkmal auch den Umstand einer durch die Außerachtlassung der dort genannten Sorgfaltspflicht bewirkten Gewässerverunreinigung. Tatbildelement dieses Straftatbestandes ist so... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens durch Richtigstellung eines offenbaren Schreibversehens von der belangten Behörde berichtigten Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 3 lit. f WRG 1959 in Verbindung mit § 31b Abs. 1 WRG 1959 schuldig erkannt, weil er als Bürgermeister der Marktgemeinde K. verwaltungsstrafrechtlich dafür verantwortlich sei, daß diese Gemeinde von März 1991 bis 8. November 1991... mehr lesen...
Zu dem dem Beschwerdefall zugrundeliegenden Sachverhalt wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tage, 93/07/0061, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 5 lit. b in Verbindung mit § 137 Abs. 3 lit. d in Verbindung mit § 31 Abs. 1 WRG 1959 schuldig erkannt, weil er es in Außerachtlassung der für seinen Gewerbebetrieb gebotenen Sorgfalt im Sinne des § 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22;VStG §31 Abs2;WRG 1959 §137 Abs3 litf;WRG 1959 §31b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 92/02/0081 5 Stammrechtssatz Die Verjährungsfrist ist bei Dauerdelikten von dem Zeitpunkt an zu berechnen, an dem das strafbare Verhalten aufgehört hat (Hinweis E 26.4.1988, 88/05/0093). European ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litd;WRG 1959 §137 Abs5 litb;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Außerachtlassung der für den Inhaber eines Gewerbebetriebes gebotenen Sorgfalt iSd § 31 Abs 1 WRG bei der Organisation und Kontrolle der Angestellten seines Kanalräumbetriebes (hier: drei Angestellte des Unternehmers haben den Inhalt von drei Tanklastwagen, nämlich Räumgut, gegen Ar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;WRG 1959 §137 Abs3 litf;WRG 1959 §31b;
Rechtssatz: Beim bewilligungslosen Betrieb einer Deponie handelt es sich um ein Dauerdelikt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994070181.X01 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktualisiert ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26. April 1994 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, am 21. September 1993 unzureichend vorgeklärte Abwässer aus dem Wohnaus auf der Parzelle Nr. 1930, KG. M., über den T.-Bach in die B. abgeleitet und dadurch eine die Beschaffenheit von Gewässern beeinträchtigende Einwirkung entgegen der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 24. November 1972 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommen zu haben, "indem er die Ableitung vo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26. April 1994 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, am 21. September 1993 unzureichend vorgeklärte Abwässer aus dem Wohnaus auf der Parzelle Nr. 1930, KG. M., über den T.-Bach in die B. abgeleitet und dadurch eine die Beschaffenheit von Gewässern beeinträchtigende Einwirkung entgegen der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 24. November 1972 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommen zu haben, "indem sie die Ableitung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §6;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/19 92/07/0150 2 Stammrechtssatz Weist der Anlagenhersteller (hier: Prokurist der um Bewilligung ansuchenden GmbH) selbst in der Bewilligungsverhandlung darauf hin, daß die Einhaltung der Grenzwerte bei der Ableitung der Abwässer von vornherein nicht... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 gehört weder der Eintritt des Schadens noch der Eintritt einer Gefahr. Es handelt sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt, bei welchem zufolge des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG das Verschulden des Täters vermutet wird, sofern er nicht beweist, daß ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist (Hinweis auf das zur vergleichbaren Rechtslage vor der WRG-Novelle BGBl... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Täter iSd § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 kommt jede Person in Betracht, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer ohne die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen vernimmt oder durch andere Personen vornehmen läßt (Hinweis E 18.1.1994, 90/07/0065). Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Rechtssatz: Strafbar nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 ist auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Bewilligungsbescheides - insbesondere hinsichtlich "Art und Maß" der Wasserbenutzung - sowie hinsichtlich der vorgeschriebenen Auflagen (Hinweis E 19.5.1994, 92/07/0150). Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 2 Stammrechtssatz Strafbar nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 ist auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Bewilligungsbescheides - insbesondere hinsichtlich "Art und Maß" der Wasserbenutzung - sowie hinsichtlich der vorgeschriebenen Auflagen (Hinweis E 19.5.19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §6;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/19 92/07/0150 2 Stammrechtssatz Weist der Anlagenhersteller (hier: Prokurist der um Bewilligung ansuchenden GmbH) selbst in der Bewilligungsverhandlung darauf hin, daß die Einhaltung der Grenzwerte bei der Ableitung der Abwässer von vornherein nicht... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 5 Stammrechtssatz Eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal in absehbarer Zeit macht ein entgegen einer wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommene Einwirkung auf Gewässer nicht zulässig und straflos. Europe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §2;WRG 1959 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 1 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 gehört weder der Eintritt des Schadens noch der Eintritt einer Gefahr. Es handelt sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt, bei we... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 3 Stammrechtssatz Als Täter iSd § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 kommt jede Person in Betracht, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer ohne die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen vernimmt oder durch andere Per... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal in absehbarer Zeit macht ein entgegen einer wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommene Einwirkung auf Gewässer nicht zulässig und straflos. Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe seit 12. Juni 1989 im nördlichen Ansatz eines Grabens auf den Grundstücken Nr. 1305/1 und 1305/2, KG E, etwa 20 bis 25 LKW-Fuhren umfassende Ablagerungen von Bauschutt und Erdaushub, vermengt mit geringen Anteilen von Gartenabfällen und Traubentrester durchgeführt, obwohl er nicht im Besitz einer hiefür erforderlichen wasserrechtlichen Bewilligung ge... mehr lesen...