I. 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (LH) vom 12. Juli 1989 war unter Bezugnahme auf die §§ 99 Abs. 1 lit. c und h, 15, 22, 32 Abs. 2, 60 ff, 72, 105, 111, 112 und 117 WRG 1959 der am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei (mP) auf deren Ansuchen unter Spruchpunkt I die wasserrechtliche Bewilligung "zur Erweiterung der mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 21.8.1974, Zl. I-12.117/38-1974, in der Fassung des Bescheides vom 2.10.1984,... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 in Verbindung mit § 117 Abs. 1 WRG 1959 verpflichtet, die für die Durchführung von Sofortmaßnahmen aufgelaufenen Kosten in der Höhe von S 112.440,-- zu ersetzen. Der angefochtene Bescheid enthält nachstehende Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig." Außerdem enthält der Bescheid folgenden Hinweis: "Der Bescheid tritt außer Kraft, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §117 Abs4 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §26 Abs2;WRG 1959 §26 Abs6;
Rechtssatz: Um (ua) dem Fischereiberechtigten die rechtliche Möglichkeit zu geben, einen Schadenersatzanspruch iSd § 26 Abs 2 WRG von vornherein bei Gericht - im Unterschied zu § 117 WRG idF 1988/693 und 1990/252 wonach hinsichtlich der Le... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 verpflichtet, die für die Durchführung von Sofortmaßnahmen aufgelaufenen Kosten in der Höhe von S 826.500,-- (vgl. Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juli 1991) sowie von S 165.830,24 (vgl. angefochtenen Bescheid vom 2. September 1991) zu ersetzen. Die Rechtsmittelbelehrungen in den angefochtenen Bescheiden lauten jeweils: "Gegen diesen Bescheid ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/07/0133
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991070124.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Den durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdeausführungen zufolge hatte die Wasserrechtsbehörde erster Instanz (WB) mit Bescheid vom 16. März 1990 die Beschwerdeführerin gemeinsam mit der mitbeteiligten Partei (MP) zum Ersatz je der Hälfte von für gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 angeordnete Entsorgungsmaßnahmen (Entsorgung von auf dem Betriebsareal der "Firma H" vorgefundenem Altöl, Öl-Wasser-Gemisch und Ölschlamm sowie Reinigung von Behältern) erwachsenen Ko... mehr lesen...
Den durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdeausführungen zufolge hatte die Wasserrechtsbehörde erster Instanz (WB) mit Bescheid vom 16. März 1990 den Beschwerdeführer "als vom Kreisgericht Krems bestellter Masseverwalter der Firma In. H GesmbH" gemeinsam mit der mitbeteiligten Partei (MP) zum Ersatz je der Hälfte von für gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 angeordnete Entsorgungsmaßnahmen (Entsorgung von auf dem Betriebsareal der angeführten Firma vorgefundenem ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 verpflichtet, die für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen aufgelaufenen Kosten in der Höhe von S 138.471,60 zu ersetzen. Diese Sanierungsmaßnahmen durch eine Firma S Gesellschaft m.b.H. seien notwendig geworden, weil der Beschwerdeführer ihm unmittelbar aufgetragene Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung nicht durchgeführt habe. Die Rechtsmittelbelehrung im angefochtenen Bescheid lautet: "Gege... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen in Verbindung mit dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 17. Mai 1990 wurde die Beschwerdeführerin als Wasserberechtigte am Großen Gemeindesee gemäß § 31 WRG 1959 verpflichtet, die im Zuge der durch die Bezirkshauptmannschaft anläßlich des Versinkens eines Schwimmbaggers am 26. April 1984 zur Vermeidung einer weiteren Gewässerverunreinigung angeordneten Sofortmaßnahm... mehr lesen...
Den durch Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide belegten Beschwerdeausführungen zufolge hatte die Bezirkshauptmannschaft Mödling (BH) mit Bescheiden vom 8. März 1991 die Beschwerdeführerin zum Ersatz von für gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 zur Vermeidung von (weiteren) Gewässerverunreinigungen im Bereich ihrer Regenwasserkanalisation angeordnete Maßnahmen erwachsenen Kosten in der Höhe von S 19.270,-- bzw. S 24.404,-- verpflichtet. Diese erstinstanzlichen Bescheide enthielten in der ... mehr lesen...
I Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei mit neun anderen Verfahrensparteien gemäß §§ 98 und 31 Abs. 3 WRG 1959 verpflichtet, für den ab 29. April 1991 durchgeführten Einsatz zur Beseitigung der Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch ausgetretenes bzw. austretendes Mineralölprodukt im "Bruckbergkanal" zur ungeteilten Hand Kosten in der Höhe von S 490.494,92 zu ersetzen. Die Rechtsmittelbelehrung in diesem Bescheid lautet dahin, daß gegen ihn "gemäß §... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRGNov 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/12 91/07/0081 1 Stammrechtssatz In der in den Erläuterungen zur WRGNov 1988 - mit dieser wurde § 117 Abs 1 neu gefaßt und § 117 Abs 4 neu eingeführt - enthaltenen (demonstrativen) Auflistung der Anwendungsfälle der sukzessiven Gerichtszuständigkeit... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/695;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRGNov 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/12 91/07/0081 6 Stammrechtssatz Das Motiv der Neufassung des § 117 WRG durch die WRGNov 1988 liegt darin, daß die Eröffnung einer Anrufungsmöglichkeit der Gerichte für Enteignungsentschädigungen und sohin die Einrichtung einer sukzessiven Gerichtsz... mehr lesen...
Beachte Besprechung in Ecolex 1992/4, 286; Rechtssatz: Im Fall der Vorschreibung von Kosten gemäß § 31 Abs 3 WRG stehen nicht - so wie im Fall einer Enteignungsentschädigung - zwei grundsätzlich gleichberechtigte Parteien ("Bürger 'unter sich'") einander gegenüber, sondern es tritt auf der einen Seite die staatliche Gewalt mit imperialer Befugnis dem normunterworfenen Verpflichteten auf der anderen Seite gegenüber. Demgemäß kann die Vorschreibung von Kosten gemäß § 31 Abs 3 WRG ni... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/12 91/07/0081 8 Stammrechtssatz Die durch § 117 Abs 4 WRG eröffnete Möglichkeit der Anrufung der ordentlichen Gerichte schließt die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes aus (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0181). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRGNov 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/07/0116
Rechtssatz: Auch eine "Null-Festsetzung" einer Entschädigung und analog dazu auch die "Null-Festsetzung" eines Kostenersatzanspruches kommen als zulässiger Gegenstand der Prüfung durch das... mehr lesen...
Beachte Besprechung in Ecolex 1992/4, 286; Rechtssatz: Die WRGNov 1988 hat - wie sich aus deren Erläuterungen ergibt - angestrebt eine verfassungskonforme Regelung der Festlegung von Enteignungsentschädigungen zu treffen und hat, um diese dem Zivilrecht zuzurechenden Angelegenheiten nicht der Gerichtsbarkeit zu entziehen, die in § 117 Abs 4 WRG geregelte sukzessive Gerichtszuständigkeit eingeführt. Indes ergibt sich aus § 117 Abs 1 WRG idF 1988/693 im Zusammenhalt mit § 117 Abs 4 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: MRK Art6 Abs1;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/12 91/07/0081 5 Stammrechtssatz Im Fall der Vorschreibung von Kosten gemäß § 31 Abs 3 WRG stehen nicht - so wie im Fall einer Enteignungsentschädigung - zwei grundsätzlich gleichberechtigte Parteien ("Bürger 'unter sich'") einander gegenüb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §76 Abs2;WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRGNov 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/12 91/07/0090 1 Stammrechtssatz Auf die grundsätzlich als Barauslagen anzusehenden Kosten (Hinweis E 7.12.1933, A 689/30, VwSlg 17788 A/1933 für von der Wasserrechtsbehörde nach § 31 Abs 3 WRG unmittelbar ange... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRGNov 1988;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991070101.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Beachte Besprechung in Ecolex 1992/4, 286; Rechtssatz: Das Motiv der Neufassung des § 117 WRG durch die WRGNov 1988 liegt darin, daß die Eröffnung einer Anrufungsmöglichkeit der Gerichte für Enteignungsentschädigungen und sohin die Einrichtung einer sukzessiven Gerichtszuständigkeit für solche Angelegenheiten die Einführung der Gerichtszuständigkeit auch für Kosten von gemäß § 31 Abs 3 WRG behördlich angerodneten Maßnahmen nicht umfassen würde. Dem kommt indes deshalb keine entsch... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs4;WRGNov 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/12 91/07/0081 3 Stammrechtssatz Die WRGNov 1988 hat - wie sich aus deren Erläuterungen ergibt - angestrebt eine verfassungskonforme Regelung der Festlegung von Enteignungsentschädigungen zu treffen und hat, um diese dem Zivilrecht zuzurechenden Angelegenheiten nicht... mehr lesen...
Beachte Besprechung in Ecolex 1992/4, 286; Rechtssatz: Die durch § 117 Abs 4 WRG eröffnete Möglichkeit der Anrufung der ordentlichen Gerichte schließt die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes aus (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0181). Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: MRK Art6 Abs1;WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/12 91/07/0081 2 Stammrechtssatz Da gemäß dem im Verfassungsrang stehenden Art 6 Abs 1 MRK über "civil rights" - und somit über Ansprüche auf Enteignungsentschädigung - "von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht ('... mehr lesen...
Beachte Besprechung in Ecolex 1992/4, 286; Rechtssatz: Da gemäß dem im Verfassungsrang stehenden Art 6 Abs 1 MRK über "civil rights" - und somit über Ansprüche auf Enteignungsentschädigung - "von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht ('Tribunal') entschieden werden muß und die bloß nachprüfende, eine selbständige Feststellung der Tatfrage nicht vorsehende Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof die Voraussetzungen einer solchen Entscheidung nicht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Auf die grundsätzlich als Barauslagen anzusehenden Kosten (Hinweis E 7.12.1933, A 689/30, VwSlg 17788 A/1933 für von der Wasserrechtsbehörde nach § 31 Abs 3 WRG unmittelbar angeordnete Entsorgungsmaßnahmen) findet, da ihr Ersatz durch die genannte Spezialnorm geregelt ist, die (verschuldensabhängige) Regelung des § 76 Abs 2 AVG keine Anwendung (Hinweis E 19.6.1950, 1791/49, VwSlg 1550 A/1950). Nur Kosten, die für aus Anlaß des Gefahrenfalles durch das Verschulden des Verpflicht... mehr lesen...
Beachte Besprechung in Ecolex 1992/4, 286; Rechtssatz: In der in den Erläuterungen zur WRGNov 1988 - mit dieser wurde § 117 Abs 1 neu gefaßt und § 117 Abs 4 neu eingeführt - enthaltenen (demonstrativen) Auflistung der Anwendungsfälle der sukzessiven Gerichtszuständigkeit ist die Kostenersatzverpflichtung nach § 31 Abs 3 WRG nicht angeführt. Dies allein berechtigt aber nicht zu der Annahme, § 117 WRG sei auf Kostenersatzverpflichtungen gemäß § 31 Abs 3 WRG nicht anwendbar. I... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Jänner 1986 war das Vorhaben der im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei (mP) betreffend die Verbesserung der Wasserverhältnisse im X durch die Errichtung des X-Kanals sowie die Aktivierung und den Ausbau sonstiger Gerinne und Kanäle wasserrechtlich bewilligt worden. Dieselbe Behörde hatte mit Bescheid vom 14. April 1987 dem Detailprojekt Planungsabschnitt C die wasserrechtl... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art94;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §118 Abs1;
Rechtssatz: Der Bescheidabspruch über die Entschädigungsleistung gem WRG § 117 Abs 4 tritt mit der Anrufung des Gerichtes außer Kraft. Die im Bescheid festgesetzte Entschädigung muß jedoch nicht ungeachtet dieses Außerkrafttretens gem WRG § 118 Abs 1, letzter Satz vom Enteignungswerber "rech... mehr lesen...
Die NPF-Aktiengesellschaft (die Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0084, in der Folge kurz: NPF) betreibt ihr Unternehmen unter Ausnützung des Wassers des O-flusses. Dafür wurden der NPF von Seiten der Wasserrechtsbehörden die erforderlichen Wasserbenutzungs- bzw. Abwassereinleitungsrechte bewilligt. Die Firmen SK-Gesellschaft m.b.H. & Co KG (Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0076, in der Folge kurz: Fa. SK), L-Gesellschaft m.b.H. & Co KG (Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0085, ... mehr lesen...