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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/693;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/11/12 91/07/0081 1Stammrechtssatz
In der in den Erläuterungen zur WRGNov 1988 - mit dieser wurde § 117 Abs 1 neu gefaßt und § 117 Abs 4 neu eingeführt - enthaltenen (demonstrativen) Auflistung der Anwendungsfälle der sukzessiven Gerichtszuständigkeit ist die Kostenersatzverpflichtung nach § 31 Abs 3 WRG nicht angeführt. Dies allein berechtigt aber nicht zu der Annahme, § 117 WRG sei auf Kostenersatzverpflichtungen gemäß § 31 Abs 3 WRG nicht anwendbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070085.X01Im RIS seit
12.11.2001