RS VwGH Beschluss 1991/11/12 91/07/0081

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Veröffentlicht am 12.11.1991
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Besprechung in Ecolex 1992/4, 286; Rechtssatz

Die durch § 117 Abs 4 WRG eröffnete Möglichkeit der Anrufung der ordentlichen Gerichte schließt die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes aus (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0181).

Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen
Im RIS seit
12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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