RS Vwgh 1992/1/28 91/07/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1992
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §117 Abs4 idF 1988/693;
WRG 1959 §117 Abs4 idF 1990/252;
WRG 1959 §26 Abs2;
WRG 1959 §26 Abs6;

Rechtssatz

Um (ua) dem Fischereiberechtigten die rechtliche Möglichkeit zu geben, einen Schadenersatzanspruch iSd § 26 Abs 2 WRG von vornherein bei Gericht - im Unterschied zu § 117 WRG idF 1988/693 und 1990/252 wonach hinsichtlich der Leistung von Entschädigungen (nur) eine sukzessive Gerichtszuständigkeit gegeben ist - geltend zu machen, hat er ein Recht auf Feststellung, ob mit dem Eintritt einer nachteiligen Wirkung auf das Fischereirecht überhaupt nicht oder nur in geringerem Umfang gerechnet wird.

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991070012.X06

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten