1 Der Landeshauptmann von Oberösterreich sprach mit Bescheid vom 28. September 2016 aus, dass dem Vorhaben der mitbeteiligten Partei zur Errichtung einer Wasserkraftanlage am T Bach gegenüber dem vom Revisionswerber eingereichten Vorhaben der Vorzug im Sinn der §§ 17 und 109 WRG 1959 zukomme. 2 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde des Revisionswerbers als unbegründet ab. Di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallgWRG 1959 §109 Abs1WRG 1959 §109 Abs1 idF 2017/I/058WRG 1959 §109 Abs2
Rechtssatz: Es entsprach der Rechtsprechung des VwGH bereits zur Rechtslage vor der Novelle BGBl. I Nr. 58/2017, dass ein Widerstreitverfahren von der Behörde auch von Amts wegen durchgeführt werden kann (vgl. VwGH 23.5.2013, 2010/07/0107). Durch die Einfügung des Wortes... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVwG) vom 13. Dezember 2018 wurde in einem wasserrechtlichen Widerstreitverfahren entschieden, dass dem Vorhaben Gemeinschaftskraftwerk P der erstmitbeteiligten Partei gegenüber den anderen eingereichten Vorhaben der Revisionswerberin sowie (jeweils) der zweit- bis viertmitbeteiligten Parteien der Vorrang im Sinne der §§ 17 und 109 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) gebühre. Die ordentliche Revision an den ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §109WRG 1959 §109 Abs1WRG 1959 §109 Abs4WRG 1959 §17
Rechtssatz: Der Abs. 1 des das Widerstreitverfahren regelnden § 109 WRG 1959 normiert ausdrücklich, dass bei Vorliegen widerstreitender (§ 17) Ansuchen vorerst darüber zu entscheiden ist, "welchem Vorhaben der Vorzug gebührt". Diese Bestimmung stellt somit allein auf das obsiegende Vorhaben ab, eine Reihung der ande... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (LH) vom 23. September 2008 wurde der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Kraftwerkes K. gemäß § 109 Abs. 2 WRG 1959 zurückgewiesen. Begründend führte der LH unter anderem aus, dass das von der mitbeteiligten Partei am 24. April 2008 eingereichte Projekt zwar ident mit jenen der am 8. April 2008 verhandelten Widerstreitprojekte der beschwerdeführenden Part... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §107;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109 Abs2;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Der Regelungsinhalt des § 109 Abs. 1 und 2 WRG 1959 lässt die klare gesetzgeberische Absicht erkennen, die Frage, welche widerstreitenden Bewerbungen in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen sind... mehr lesen...
I. 1. Einleitend ist festzuhalten, dass die Revisionswerberin einen Ausbau des bestehenden Kraftwerks K zu einer Kraftwerksgruppe (AK K) plant. Die Genehmigung dieses Projekts ist nur nach positivem Abschluss einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) möglich. Dieses Projekt konkurriert insoweit mit einem von der Gemeinde S und der W eGen mbH (den mitbeteiligten Parteien) verfolgten Kraftwerksprojekt an der G Ache (KW G Ache), als sich beide Projekte nebeneinander nicht verwirklic... mehr lesen...
I. Mit Eingabe vom 30. Mai 2008 stellte die zweitmitbeteiligte Partei an den Landeshauptmann von Steiermark (im Folgenden: LH) das Ansuchen um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für ein Kleinwasserkraftwerk am G-Bach. Mit Kundmachung vom 2. Juni 2008 beraumte der LH die mündliche Verhandlung über dieses Ansuchen für den 16. Juni 2008, u. a. durch Anschlag in der Gemeinde Gaal, an. Mit Eingabe vom 12. Juni 2008 übermittelte die Z H, Guts- und Forstverwaltung W, als Gesellsch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §109 Abs1 idF 2001/I/109;WRG 1959 §109 Abs2 idF 2001/I/109;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 109 Abs. 2 letzter Satz WRG 1959 idF BGBl. I Nr. 109/2001, in der der Gesetzgeber den Abschluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz bzw. den Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides erster Instanz als spätesten Zeitpunkt für die G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin und Wasserberechtigte der Wasserbenutzungsanlage "K-Bacher Wehr/K-Bach" an der X bei Flusskilometer 3,2 (Postzahl 6 des Wasserbuches für den Verwaltungsbezirk M). Mit Bescheid vom 2. Jänner 1985 wurde von der Bezirkshauptmannschaft A unter Spruchpunkt a) der Republik Österreich und dem Bundesland Niederösterreich, beide vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich (Bundeswasserbauverwaltung und NÖ Landesstraßenverwaltung) die wasserr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109 Abs2;WRG 1959 §111;WRG 1959 §17 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass in einem Verfahren dessen Gegenstand die wasserrechtliche Bewilligung der Anlage einschließlich der damit verbundenen Wasserbenutzung, wie sie sich auc... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109 Abs2;WRG 1959 §17 Abs1;
Rechtssatz: Das Wissen einer Verfahrenspartei über das Vorliegen eines Projektes im Hinblick auf die Tatsache, dass Entscheidungsträger die wasserrechtliche Bewilligungsbehörde ist, ist für die Frage des Vorliegens eines Widerstreites nicht von Relevanz. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109 Abs2;WRG 1959 §17 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 109 Abs 1 und 2 WRG 1959 iVm § 17 Abs 1 WRG 1959 ergibt sich als Voraussetzung für die Durchführung eines Widerstreitverfahrens, dass der Behörde zumindest zwei Projekte um wasserrechtliche Bewilligung vorliegen, von denen jedoch nur eines ausgeführt werden kann. Die in Frage stehenden Ans... mehr lesen...
Nach der Darstellung in der Beschwerde verfügt der Beschwerdeführer über einen Trink- und Nutzwasserbrunnen auf dem ihm gehörigen Grundstück Nr. 1535 der KG P. Dieser Brunnen wird zur Deckung des Haus- und Wirtschaftsbedarfes des Beschwerdeführers verwendet. Diese Verwendung ist nach Auffassung des Beschwerdeführers durch § 10 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) gedeckt. Der Brunnen soll aber auch zur Versorgung weiterer Objekte Verwendung finden, weshalb der Beschwerdeführer mit... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: § 109 Abs 1 WRG 1959, wonach bei widerstreitenden Bewerbungen (ohne offenkundigen Vorzug einer dieser Bewerbungen) das Verfahren vorerst auf die Frage des Vorzuges zu beschränken ist, führt dazu, dass die Wasserrechtsbehörde zunächst - vor Bewilligung eines der widerstreitenden Projekte - mittels eines der gesonderten Anfechtung un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 lita;WRG 1959 §102 Abs1 litb idF BGBl 2001/I/109;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Nach § 102 Abs 1 lit b WRG 1959 sind Parteien diejenigen, die einen Widerstreit (§§ 17, 109) geltend machen. Der Wortlaut dieser Bestimmung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Widerstreits im Sinne des § 17 WRG 1959, also wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zu Grunde liegenden Projekte dergestalt sind, dass das eine nicht ausgeführt werden kann... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §103;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Die Anordnung des § 109 Abs 1 WRG 1959, ein vom Bewilligungsverfahren gesondertes Widerstreitverfahren durchzuführen und das damit einhergehende Verbot, vor Abschluss dieses Widerstreitverfahrens in das Bewilligungsverfahren einzutreten, gilt nur für den Fall, dass (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 Z3;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Lediglich für die (Vor)Frage des Vorzuges sieht § 109 Abs 1 WRG 1959 - abweichend von § 38 AVG - zwingend die Aussetzung des Bewilligungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Widerstreitverfahrens vor. Hingegen findet sich im § 109 Abs 1 WRG ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. April 2000 beantragte die mitbeteiligte Partei (eine Gemeinde) unter Nachreichung ihres Projekts des Dipl. Ing. F.K. vom 28. April 2000 die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Kanalisations- und Kläranlage im Bereich W (S-Gründe: ). Aus dem technischen Bericht ergibt sich, dass Zweck des vorgelegten Projekts die Abwasserbeseitigung im Bereich eines neu gewidmeten Baugebietes mit 22 Baugrundstücken sowie für sieben weitere, unmittelbar angrenzend gep... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109;WRG 1959 §17 Abs1;WRG 1959 §17;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Aus § 109 WRG 1959, der die verfahrensrechtliche Seite des Widerstreites regelt, ergibt sich, dass es sich bei den Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen um Bewerbungen um eine wasserrechtliche Bewilligung handeln muss. Eine wasserrechtliche Bewilligung umfasst aber nicht... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Mai 1990 wies die Bezirkshauptmannschaft (BH) gemäß § 109 WRG 1959 die Anträge der Beschwerdeführerin auf Durchführung eines Widerstreitverfahrens hinsichtlich der einerseits von ihr am 5. März 1990 und andererseits von J.F. (MP) am 3. August 1989 eingebrachten Bewerbungen um wasserrechtliche Bewilligung (für die Errichtung von einander ausschließenden Wasserkraftanlagen an der K), auf Beschränkung des Verfahrens auf die Frage des Vorzuges und auf Zuspruch des Vorz... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109 Abs2;WRG 1959 §17 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 17 Abs 1, § 109 Abs 1 und § 109 Abs 2 WRG ist ersichtlich, daß dieses Gesetz ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einleitung eines Widerstreitverfahrens über einen eigens auf die Durchführung eines solchen gerichteten Antrag nicht kennt. Vielmehr hat die Wasserrechtsbehörde bei Vorliegen d... mehr lesen...
Der mitbeteiligte Abwasserverband (in der Folge kurz: AWV) reichte am 19. Jänner 1989 beim Landeshauptmann von Burgenland (LH) ein Kleinkraftwerksprojekt an dem N-Fluß zur wasserrechtlichen Bewilligung ein. Aus der Projektsbeschreibung im Technischen Bericht geht hervor, daß die erzeugte elektrische Energie zur Eigenversorgung der Abwasserreinigungsanlage des AWV dienen und die Überschußenergie in das Netz der BEWAG eingeliefert werden sollte. Der N-Fluß sollte nach dem Projekt um 3 m... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103 Abs1 litd;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Bei widerstreitenden Bewerbungen um eine Wassernutzung ist es für die Einleitung des Widerstreitverfahrens nicht erforderlich, daß die widerstreitenden Bewerbungen bereits allen Erfordernissen des § 103 WRG entsprechen, doch muß es sich um zulässige Bewerbungen handeln, aus denen die Projektabsichten klar erk... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103 Abs1 litd;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Bei der von der Beh vorzunehmenden Interessenabwägung iSd § 17 WRG bei Vorliegen von verschiedenen Projekten für eine Kraftwerksanlage kommt es nicht vor allem oder gar allein auf das Moment der Energieausnützung an (Hinweis E 8.5.1990, 86/07/0246). Es sind auch eventuelle negative Auswirkungen der Projekte a... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Dezember 1985 gab der Landeshauptmann von Kärnten gemäß §§ 17 und 109 WRG 1959 der Bewerbung der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei für die geplante Wasserbenutzung des R-Baches durch Errichtung eines Kraftwerkes gegenüber der Bewerbung der Beschwerdeführerin den Vorzug. Das Projekt der Mitbeteiligten war zuerst eingebracht worden und sah die Wasserfassung in Form eines Tiroler Wehres auf Seehöhe 1232,50 m auf einer anstehenden Fe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §40;AVG §41;WRG 1959 §103;WRG 1959 §104;WRG 1959 §105;WRG 1959 §106;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109 Abs2;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Daß im Widerstreitverfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ergibt sich aus § 109 Abs 2 WRG, wo die Durchführung einer solchen vorausgesetzt wird (Ausführungen zum Begriff der Verhandlung). ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 22. März 1983 wurde gemäß §§ 99 Abs. 1 lit. b, 17, 103, 104, 105 und 109 WRG 1959 über die widerstreitenden Bewerbungen der Beschwerdeführerin und der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei, betreffend die Ausnutzung der Wasserkraft im Mühlbach im Gemeindegebiet B durch Errichtung von Wasserkraftanlagen (Kleinkraftwerken) zum Zweck der Erzeugung elektrischer Energie, dahin entschieden, daß der Mitbeteil... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §109 Abs1;
Rechtssatz: Trotz des in § 109 Abs 1 WRG 1959 normierten Erfordernisses von auf entsprechende Entwürfe gestützten Bewerbungen können die Sachverhaltsfeststellungen betreffende, im Zuge des Verfahrens hervorkommende inhaltliche Mängel des Projektes durchaus Gegenstand eines behördlichen Ergänzungsauftrages sein, ohne einem Bewilligungsantrag die Eigenschaft ... mehr lesen...