RS Vwgh 1991/2/26 90/07/0112

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Veröffentlicht am 26.02.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §103 Abs1 litd;
WRG 1959 §109 Abs1;
WRG 1959 §17;

Rechtssatz

Bei widerstreitenden Bewerbungen um eine Wassernutzung ist es für die Einleitung des Widerstreitverfahrens nicht erforderlich, daß die widerstreitenden Bewerbungen bereits allen Erfordernissen des § 103 WRG entsprechen, doch muß es sich um zulässige Bewerbungen handeln, aus denen die Projektabsichten klar erkennbar sind

(Hinweis E 22.3.1988, 87/07/0084).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070112.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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