RS Vwgh 1991/2/26 90/07/0112

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Veröffentlicht am 26.02.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §103 Abs1 litd;
WRG 1959 §109 Abs1;
WRG 1959 §17;

Rechtssatz

Bei der von der Beh vorzunehmenden Interessenabwägung iSd § 17 WRG bei Vorliegen von verschiedenen Projekten für eine Kraftwerksanlage kommt es nicht vor allem oder gar allein auf das Moment der Energieausnützung an

(Hinweis E 8.5.1990, 86/07/0246). Es sind auch eventuelle negative Auswirkungen der Projekte auf das Grundwasser zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070112.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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