RS Vwgh 2007/3/29 2003/07/0148

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Veröffentlicht am 29.03.2007
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §103;
WRG 1959 §109 Abs1;
WRG 1959 §109 Abs2;
WRG 1959 §17 Abs1;

Rechtssatz

Das Wissen einer Verfahrenspartei über das Vorliegen eines Projektes im Hinblick auf die Tatsache, dass Entscheidungsträger die wasserrechtliche Bewilligungsbehörde ist, ist für die Frage des Vorliegens eines Widerstreites nicht von Relevanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003070148.X04

Im RIS seit

14.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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