1 Mit Schreiben vom 14. Jänner 2023 hat der Antragsteller den Fristsetzungsantrag vom 7. November 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (u.a.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. Dieser Beschluss ist vom Verwaltungsgerichtshof zu fassen (... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 21. Jänner 2023 hat der Antragsteller den Fristsetzungsantrag vom 7. November 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (u.a.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. Dieser Beschluss ist vom Verwaltungsgerichtshof zu fassen (... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein syrischer Staatsangehöriger, brachte - gemeinsam mit seinen Eltern und minderjährigen Geschwistern - am 7. September 2021 bei der Österreichischen Botschaft Ankara einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ein. Zu diesem Zeitpunkt war der Revisionswerber minderjährig. Dem Antrag wurde (unter anderem) eine Kopie des seinen minderjährigen Bruder betreffenden Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und As... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §35 FrPolG 2005 §26 VwGG §33 Abs1 VwGG §58 Abs1 VwGG §58 Abs2 AsylG 2005 § 35 heute AsylG 2005 § 35 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018 AsylG 2005 § 35 gültig von 01.11.... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 28. Oktober 2022 wurde vom Antragsteller in der mündlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Paragraph 38, Abs. 4 Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (u.a.) § 33 Paragraph 33, Abs. 1 Absatz eins, VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens der Fristsetzungsantrag zurückgezo... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 29. September 2022 wurde vom Antragsteller zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. 3 Somit war infolge Antragszurückziehung der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog seinen Fristsetzungsantrag vom 18. Jänner 2022 mit Schriftsatz vom 25. Jänner 2022 zurück. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Infolge Antragszurückziehung war der Fristsetzungsantrag daher mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen. 3 Ein Kostenzuspruch hat gemäß § 58 Abs. 1 VwGG zu unterbleiben (vgl. zum Ganzen etwa VwGH 12.11.2020, Fr 2020/... mehr lesen...
1 Der mit 27. September 2022 datierte und am 28. September 2022 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde mit Schriftsatz vom 28. September 2022 zurückgezogen, beide Schriftsätze wurden dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) mit Beschluss als gegenstandsl... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 25. Juli 2022 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 30. September 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. 3 Somit war infolge Antragszurückziehung der Fristsetzungsantrag als gegenstan... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 8. Juli 2022 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 20. September 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. 3 Somit war infolge Antragszurückziehung der Fristsetzungsantrag als gegenstand... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 8. Juli 2022 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 20. September 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. 3 Somit war infolge Antragszurückziehung der Fristsetzungsantrag als gegenstand... mehr lesen...
1 Der am 31. Mai 2022 beim Bundesfinanzgericht eingelangte Fristsetzungsantrag vom 27. Mai 2022 wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 30. Juni 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. 3 Ein Z... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 24. Juni 2022 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 8. August 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. 3 Sohin war infolge Antragszurückziehung der Fristsetzungsantrag mit Beschluss als... mehr lesen...
1 Der am 20. Juni 2022 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller in der vor diesem Gericht am 13. Juli 2022 durchgeführten mündlichen Verhandlung zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu e... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 25. Jänner 2022 wurde von der Antragstellerin am 31. März 2022 in der vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgeführten Verhandlung zurückgezogen. Die darüber angefertigte Niederschrift wurde dem Verwaltungsgerichtshof am 1. April 2022 vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen,... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 24. Februar 2022 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag mit Schriftsatz vom 5. April 2022 zurück. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens d... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 3. Dezember 2021 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 9. Dezember 2021 zurückgezogen. Beide Schriftsätze wurden dem Verwaltungsgerichtshof vom Verwaltungsgericht Wien mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (u.a.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irg... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 21. September 2021 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag mit am 26. November 2021 eingelangtem Schriftsatz zurück. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lag... mehr lesen...
1 Mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Juni 2021 wurde dem Bundesverwaltungsgericht der Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 3. Mai 2021 gemäß § 38 Abs. 4 VwGG mit der Aufforderung zugestellt, binnen drei Monaten die Entscheidung im Beschwerdeverfahren des Antragstellers zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliege. 2 Mit Beschluss vom 24. August 2021 stellte das Bundesverwaltungsgericht ... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 27. Juli 2021 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 29. Juli 2021 zurückgezogen. Beide Schriftsätze wurden dem Verwaltungsgerichtshof vom Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 2. August 2021 vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (u.a.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (belangte Behörde) vom 8. Februar 2016 wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung des an einem näher bezeichneten Standort in G bestehenden Biomasseheizwerks durch Errichtung und Betrieb einer Lagerhalle für Hackgut samt Werkstatt, Büro und Betriebswohnung unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. 2 Der dagegen von der Revisionswerberin (als Nachbarin) erhobenen Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1VwGG §58 Abs1VwGG §58 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/08/0076 B 29. Jänner 2020 RS 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits vor der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in ständiger Rechtsprechung vertreten, dass für den Fall, dass der Beschwerdeführer nach Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens stirb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1VwGG §38 Abs4VwGG §58 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2016/08/0016 B 30. März 2017 RS 2 (hier ohne den dritten Satz) Stammrechtssatz Durch die Zurückziehung der Beschwerde war einer Sachentscheidung durch das Verwaltungsgericht und damit auch dem Fristsetzungsantrag der Boden entzogen, setzt dieser doch eine aufrechte Beschwerde voraus (vgl. den hg. B... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 14. September 2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag - nach Setzung einer Entscheidungsfrist durch den Verwaltungsgerichtshof - in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 30. Oktober 2020 zurück. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Bangladesch, stellte am 6. Dezember 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab er zusammengefasst an, dass er aufgrund seiner Zugehörigkeit zur oppositionellen Bangladesh Nationalist Party (BNP) in seinem Herkunftsstaat politischer Verfolgung durch die Anhänger der Awami League (AL) sowie die staatlichen Behörden ausgesetzt sei. Der Revisionswerber befürchte im Falle seiner Rückkehr seine sofortige Verhaftu... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §21 Abs1 Z3VwGG §22VwGG §48 Abs2 Z1 implizitVwGG §58 Abs1VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2020/05/0028 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/09/0038 B 13. Dezember 2016 RS 4 Stammrechtssatz Einen Anspruch auf Ersatz des Aufwandes, der mit der Einbringung der Revis... mehr lesen...
1 Der am 16. Juli 2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde von der Antragstellerin am 6. August 2020 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, dass der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. 3 Sohin war i... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag der antragstellenden Partei vom 20. Februar 2020 wurde mit Schriftsatz vom 6. Juli 2020 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens die Revision (sinngemäß da... mehr lesen...