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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/09/0208 1Stammrechtssatz
Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor.
Schlagworte
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des PauschbetragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990100064.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.08.2017