RS Vwgh 1994/12/13 91/07/0160

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1 Z2;
VwGG §48 Abs3 Z2;
VwGG §49 Abs1;

Rechtssatz

Einen Streitgenossenzuschlag und eine gesonderte Vergütung der Umsatzsteuer neben dem Schriftsatzaufwand sieht das VwGG nicht vor.

Schlagworte

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070160.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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