RS Vwgh 1994/4/26 92/05/0048

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Veröffentlicht am 26.04.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Ist der Stellungnahme der mitbeteiligten Partei ein Eingehen auf das Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes gem § 48 Abs 3 Z 2 VwGG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992050048.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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