Mit Beschluß vom 5. August 1997, Zl. 97/11/0106, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 10. März 1997, Zl. Senat-KS-95-034, gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen verspäteter Erhebung zurück. Der Verwaltungsgerichtshof ging dabei auf Grund der Aktenlage davon aus, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 25. März 1997 durch Hinterlegung rechtswirksam zugestellt worden sei.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0272
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110271.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Mit Beschluß vom 5. August 1997, Zl. 97/11/0106, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 10. März 1997, Zl. Senat-KS-95-034, gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen verspäteter Erhebung zurück. Der Verwaltungsgerichtshof ging dabei auf Grund der Aktenlage davon aus, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 25. März 1997 durch Hinterlegung rechtswirksam zugestellt worden sei.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0272
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110271.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
In der zur hg. Zl. 97/11/0103 erhobenen, am 7. Mai 1997 zur Post gegebenen Beschwerde wurde ausgeführt, der angefochtene Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 20. März 1997 sei der Beschwerdeführerin am 25. März 1997 zugestellt worden. Diese Beschwerde wurde mit hg. Beschluß vom 26. Juni 1997 gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Die seinerzeitige Beschwerdeführerin beantragt nunmehr die Wiederaufnahme dieses Beschwerdeve... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß bzw. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Dezember 1996, Zl. 94/11/0378-15, wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 8. Juli 1994 (betreffend neuerliche Stellung, Zurückweisung eines Devolutionsantrages, Erlassung eines Feststellungsbescheides und Befreiung von der Wehrpflicht), insoweit im angefochtenen Bescheid die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Militärkommandos Wien v... mehr lesen...
In der zur hg. Zl. 97/11/0103 erhobenen, am 7. Mai 1997 zur Post gegebenen Beschwerde wurde ausgeführt, der angefochtene Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 20. März 1997 sei der Beschwerdeführerin am 25. März 1997 zugestellt worden. Diese Beschwerde wurde mit hg. Beschluß vom 26. Juni 1997 gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Die seinerzeitige Beschwerdeführerin beantragt nunmehr die Wiederaufnahme dieses Beschwerdeve... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110197.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0090 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/12/18 95/16/0311 3 Stammrechtssatz Eine behauptete unrichtige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt ebensowenig einen Wiederaufnahmsgrund dar wie die Behauptung, die Judikatur sei widersprüchli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110197.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 24. Februar 1997, Zlen. 96/17/0305 bis 0319-16, wurde das erwähnte, betreffend Übertretungen nach dem Tiroler Parkgebührengesetz geführte Verfahren eingestellt. Der - durch einen Verfahrenshelfer vertretene - Beschwerdeführer war dem erteilten Mängelbehebungsauftrag innerhalb der gesetzten Frist nicht zur Gänze nachgekommen, sodaß die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 zweiter Satz VwGG als zurückgezogen anzusehen und das Verfahren in nichtöffentlicher S... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 24. Februar 1997, Zlen. 96/17/0305 bis 0319-16, wurde das erwähnte, betreffend Übertretungen nach dem Tiroler Parkgebührengesetz geführte Verfahren eingestellt. Der - durch einen Verfahrenshelfer vertretene - Beschwerdeführer war dem erteilten Mängelbehebungsauftrag innerhalb der gesetzten Frist nicht zur Gänze nachgekommen, sodaß die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 zweiter Satz VwGG als zurückgezogen anzusehen und das Verfahren in nichtöffentlicher S... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Die vom Bf geltend gemachte mangelnde Kontaktaufnahme durch den ihm als Verfahrenshelfer beigegebenen Rechtsanwalt bildet - zumindest im hier zu beurteilenden Fall - keinen der Wiederaufnahmsgründe des § 45 Abs 1 VwGG. Von dem allenfalls in Erwägung zu ziehenden Fall des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG kann schon ... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 24. Februar 1997, Zlen. 96/17/0305 bis 0319-16, wurde das erwähnte, betreffend Übertretungen nach dem Tiroler Parkgebührengesetz geführte Verfahren eingestellt. Der - durch einen Verfahrenshelfer vertretene - Beschwerdeführer war dem erteilten Mängelbehebungsauftrag innerhalb der gesetzten Frist nicht zur Gänze nachgekommen, sodaß die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 zweiter Satz VwGG als zurückgezogen anzusehen und das Verfahren in nichtöffentlicher S... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Die vom Bf geltend gemachte mangelnde Kontaktaufnahme durch den ihm als Verfahrenshelfer beigegebenen Rechtsanwalt bildet - zumindest im hier zu beurteilenden Fall - keinen der Wiederaufnahmsgründe des § 45 Abs 1 VwGG. Von dem allenfalls in Erwägung zu ziehenden Fall des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG kann schon ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist irakischer Staatsangehöriger und stellte am 15. Mai 1995 den Antrag, ihm Asyl zu gewähren. Mit Bescheid vom 30. Mai 1995 wurde dieser Antrag durch das Bundesasylamt abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung wurde mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17. Dezember 1996 gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, protokolliert zur hg. Zl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die vom Parteienvertreter übersehene irrige Angabe des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Verschulden im Sinne des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Lag der Grund für die Zurückweisung der Beschwerde als verspätet nicht nur in der unrichtigen Angabe des Zustelldatums des angefochtenen Bescheides durch den Bf, sondern auch in der insoweit unrichtigen Annahme des VwGH über die tatsächlich erfolgte Zustellung, so ist die Wiederaufnahme zu bewilligen. European Cas... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist irakischer Staatsangehöriger und stellte am 15. Mai 1995 den Antrag, ihm Asyl zu gewähren. Mit Bescheid vom 30. Mai 1995 wurde dieser Antrag durch das Bundesasylamt abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung wurde mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17. Dezember 1996 gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, protokolliert zur hg. Zl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die vom Parteienvertreter übersehene irrige Angabe des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Verschulden im Sinne des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Lag der Grund für die Zurückweisung der Beschwerde als verspätet nicht nur in der unrichtigen Angabe des Zustelldatums des angefochtenen Bescheides durch den Bf, sondern auch in der insoweit unrichtigen Annahme des VwGH über die tatsächlich erfolgte Zustellung, so ist die Wiederaufnahme zu bewilligen. European Cas... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 22. April 1997, Zl. 96/08/0276, wurde das Verfahren über die gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung, Zl. MA 12-12897/93, betreffend Gewährung einer Geldaushilfe nach dem Wiener Sozialhilfegesetz, gerichtete Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof eingestellt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, daß der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert worden sei, die im einzelnen näher bezeichneten Mängel der von ihm selbst verfaßten Beschwerde binne... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0617/61 B 27. April 1961 VwSlg 5555 A/1961 RS 1 Stammrechtssatz Von dem im § 45 Abs 1 lit b VwGG 1952 angeführten Wiederaufnahmegrund erlangt die Partei in dem Zeitpunkte Kenntnis, in welchem ihr die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, in der die irrige Annahme der Versäumung einer im VwGG vorgesehenen... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 22. April 1997, Zl. 96/08/0276, wurde das Verfahren über die gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung, Zl. MA 12-12897/93, betreffend Gewährung einer Geldaushilfe nach dem Wiener Sozialhilfegesetz, gerichtete Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof eingestellt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, daß der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert worden sei, die im einzelnen näher bezeichneten Mängel der von ihm selbst verfaßten Beschwerde binne... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0617/61 B 27. April 1961 VwSlg 5555 A/1961 RS 1 Stammrechtssatz Von dem im § 45 Abs 1 lit b VwGG 1952 angeführten Wiederaufnahmegrund erlangt die Partei in dem Zeitpunkte Kenntnis, in welchem ihr die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, in der die irrige Annahme der Versäumung einer im VwGG vorgesehenen... mehr lesen...
Mit dem genannten Beschluß vom 21. Mai 1997 wurde die gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 28. Juni 1996, Zl. Fr 272/96, betreffend Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung, gerichtete Beschwerde als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren mit der Begründung: eingestellt, daß der Beschwerdeführer auftragswidrig zwar innerhalb der gesetzten Frist eine Beschwerdeergänzung in dreifacher Ausfertigung eingebracht und die zurückgestel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997210424.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem genannten Beschluß vom 21. Mai 1997 wurde die gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 28. Juni 1996, Zl. Fr 272/96, betreffend Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung, gerichtete Beschwerde als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren mit der Begründung: eingestellt, daß der Beschwerdeführer auftragswidrig zwar innerhalb der gesetzten Frist eine Beschwerdeergänzung in dreifacher Ausfertigung eingebracht und die zurückgestel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997210424.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Mit hg. Verfügung vom 26. Februar 1997 wurde dem Antragsteller die obgenannte Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Ergänzung in zehn näher bezeichneten Punkten zurückgestellt. Unter Punkt 8. enthielt der Mängelbehebungsauftrag die Aufforderung, zwei weitere Ausfertigungen der Beschwerde für die belangte Behörde und den Bundesminister für Inneres beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG). Ferner erging die Aufforderung, die zurückgestellte Beschwerde auch dann wieder vorzule... mehr lesen...