RS Vwgh 1997/9/18 97/20/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1997
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Lag der Grund für die Zurückweisung der Beschwerde als verspätet nicht nur in der unrichtigen Angabe des Zustelldatums des angefochtenen Bescheides durch den Bf, sondern auch in der insoweit unrichtigen Annahme des VwGH über die tatsächlich erfolgte Zustellung, so ist die Wiederaufnahme zu bewilligen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997200226.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten