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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1 Z2;Rechtssatz
Lag der Grund für die Zurückweisung der Beschwerde als verspätet nicht nur in der unrichtigen Angabe des Zustelldatums des angefochtenen Bescheides durch den Bf, sondern auch in der insoweit unrichtigen Annahme des VwGH über die tatsächlich erfolgte Zustellung, so ist die Wiederaufnahme zu bewilligen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997200226.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.04.2010