1 1. Mit Schreiben vom 7. November 2020 brachte der Antragsteller einen Ablehnungsantrag gegen die Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Leonhartsberger in dem ihn betreffenden Verfahrenshilfeverfahren zu hg. Ra 2020/10/0149 ein. 2 Zur Begründung: brachte der Antragsteller im Wesentlichen vor, Hofrätin Dr. Leonhartsberger führe dieses Verfahren „in völlig unangebrachter Härte und weit überzogen zur gesetzlichen Bestimmung des § 63 Abs. 2 ZPO“, weil sie „im Widerspruch... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 3. Juli 2020 stellte der Antragsteller einen Verfahrenshilfeantrag zur Einbringung einer außerordentlichen Revision gegen einen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 28. Mai 2020, LVwG-2015/23/2060-60 [gemeint wohl LVwG-2015/23/2060-66], beim VwGH protokolliert zur Zl. Ra 2020/06/0142. In diesem Antrag machte der Antragsteller auch „Befangenheit durch Mitwirkung vorangegangener Verfahren des VwGH gem. § 31 Abs. 1 Z 3 Verwaltungsgerichtshofgesetz 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §11 Abs1VwGG §31 Abs1 Z3VwGG §31 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie So 2020/03/0006 B 19. Juni 2020 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Teilnahme eines Richters an einer schon gefällten Entscheidung des VwGH kann keine Befangenheit im Sinne des § 31 Abs. 1 Z 3 VwGG abgeleitet werden (vgl. etwa VwGH 29.4.2015, 2015/03/0002); gleiches gilt für den an der Entscheidung gemäß ... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 9. Juni 2020 legte die Antragstellerin im Wesentlichen dar, dass das eingangs erwähnte Verfahren wiederaufzunehmen sei, weil im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof den Vorschriften über das Parteiengehör nicht entsprochen worden sei. 2 Die Antragstellerin stellte einen Ablehnungsantrag. Sie legte in einem umfangreichen Vorbringen dar, dass sich die Begründung: im zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Mai 2020 „als sachve... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 9. Juni 2020 legte die Antragstellerin im Wesentlichen dar, dass das eingangs erwähnte Verfahren wiederaufzunehmen sei, weil im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof den Vorschriften über das Parteiengehör nicht entsprochen worden sei. 2 Die Antragstellerin stellte einen Ablehnungsantrag. Sie legte in einem umfangreichen Vorbringen dar, dass sich die Begründung: im zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Mai 2020 „als sachve... mehr lesen...
1 Mit Eingaben vom 16. April 2020 stellte der Antragsteller Verfahrenshilfeanträge zur Einbringung von Fristsetzungsanträgen betreffend Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol (beim VwGH protokolliert zu den Zlen. Fr 2020/07/0004, Fr 2020/06/0014 und Fr 2020/06/00013). In diesen Anträgen machte der Antragsteller jeweils auch „Befangenheit durch Mitwirkung vorangegangener Verfahren des VwGH gem. § 31 Abs. 1 Z 3 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 - VwGG von Hr. Dr. Köhler... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 7. April 2020 stellte der Antragsteller einen Verfahrenshilfeantrag zur Einbringung einer außerordentlichen Revision gegen einen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 19. Februar 2020, LVwG-2015/23/2060-59 (beim VwGH protokolliert zur Zl. Ra 2020/06/0081). In diesem Antrag machte der Antragsteller auch „Befangenheit durch Mitwirkung vorangegangener Verfahren des VwGH gem. § 31 Abs. 1 Z 3 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 - VwGG von Hr. Dr. Rigler s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §11 Abs1VwGG §31 Abs1 Z3VwGG §31 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie So 2020/03/0006 B 19. Juni 2020 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Teilnahme eines Richters an einer schon gefällten Entscheidung des VwGH kann keine Befangenheit im Sinne des § 31 Abs. 1 Z 3 VwGG abgeleitet werden (vgl. etwa VwGH 29.4.2015, 2015/03/0002); gleiches gilt für den an der Entscheidung gemäß ... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 12. Februar 2020 brachte der Antragsteller einen "Ablehnungsantrag der Richter und Richterinnen bzgl. Ra 2019/10/0166-7 und Ra 2019/10/0184-5" ein. An den zitierten Beschlüssen haben der Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Rigler, der Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Fasching und die Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Leonhartsberger als Richter bzw. als Richterin mitgewirkt. Soweit sich der Schriftsatz auf die Ablehnung dieser Richter ... mehr lesen...
1 Der gegenständliche Ablehnungsantrag des Einschreiters richtet sich gegen Hofrat Dr. Hofbauer und Dr. Lukasser; der Antrag bezieht sich jeweils auf näher genannte Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof betreffend Verfahrenshilfe und Fristsetzung, hinsichtlich der Ablehnung des Hofrats Dr. Lukasser zudem auf das Verfahren So 2019/10/0007 (betreffend Ablehnung des Hofrates Dr. Hofbauer). 2 Gemäß § 31 Abs. 1 Z 4 VwGG haben sich die Mitglieder des Gerichtshofes und Schriftführ... mehr lesen...
1 Der gegenständliche Ablehnungsantrag des Einschreiters richtet sich gegen Hofrat Dr. Hofbauer und Dr. Lukasser; der Antrag bezieht sich jeweils auf näher genannte Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof betreffend Verfahrenshilfe und Fristsetzung, hinsichtlich der Ablehnung des Hofrats Dr. Lukasser zudem auf das Verfahren So 2019/10/0007 (betreffend Ablehnung des Hofrates Dr. Hofbauer). 2 Gemäß § 31 Abs. 1 Z 4 VwGG haben sich die Mitglieder des Gerichtshofes und Schriftführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1VwGG §31 Abs1 Z4VwGG §31 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/10/0128 B 22. Oktober 2019 RS 1 Stammrechtssatz Wenn der Einschreiter als Partei in (vorangegangenen) Verfahren Entscheidungen des VwGH für unrichtig hält, stellt dies keine Grundlage dafür dar, eine Befangenheit der am Zustandekommen der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder des VwGH anzune... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1VwGG §31 Abs1 Z4VwGG §31 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/10/0128 B 22. Oktober 2019 RS 1 Stammrechtssatz Wenn der Einschreiter als Partei in (vorangegangenen) Verfahren Entscheidungen des VwGH für unrichtig hält, stellt dies keine Grundlage dafür dar, eine Befangenheit der am Zustandekommen der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder des VwGH anzune... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1VwGG §31 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/05/0053 B 20. Oktober 2015 RS 3(hier ohne Bezichtigung des Amtsmissbrauchs) Stammrechtssatz Wenn der Antragsteller den abgelehnten Richter einer strafgesetzwidrigen Handlung bzw. des Amtsmissbrauches bezichtigt, handelt es sich dabei um eine nicht weiter substantiierte pauschale Verdächtigung, mit der die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1VwGG §31 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/05/0053 B 20. Oktober 2015 RS 3(hier ohne Bezichtigung des Amtsmissbrauches) Stammrechtssatz Wenn der Antragsteller den abgelehnten Richter einer strafgesetzwidrigen Handlung bzw. des Amtsmissbrauches bezichtigt, handelt es sich dabei um eine nicht weiter substantiierte pauschale Verdächtigung, mit der die... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 9. August 2019 legte der Antragsteller im Wesentlichen dar, dass die Entscheidung des Hofrates Dr. Lukasser vom 5. August 2019 (zu Ra 2019/10/0100-4) betreffend Abweisung eines Antrags auf Verfahrenshilfe iA. Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes gemäß § 55 Abs. 2 Bgld. Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz rechtswidrig sei. 2 Der Antragsteller stellte einen Ablehnungsantrag für dieses Verfahrenshilfeverfahren "und weitere Verfahrenshilfeverfahr... mehr lesen...
1 Mit hg. Beschluss vom 23. Juli 2019, Ra 2019/06/0138-2, wurde durch Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes Mag. Rehak als bestellte Berichterin ein Antrag des Antragstellers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland vom 6. Juni 2019, E B05/10/2019.001/008, betreffend einen baupolizeilichen Auftrag nach dem Burgenländischen Baupolizeigesetz abgewiesen, weil der Antragsteller n... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1VwGG §31 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/05/0053 B 20. Oktober 2015 RS 3 Stammrechtssatz Wenn der Antragsteller den abgelehnten Richter einer strafgesetzwidrigen Handlung bzw. des Amtsmissbrauches bezichtigt, handelt es sich dabei um eine nicht weiter substantiierte pauschale Verdächtigung, mit der die Dartuung einer Befangenheit im Grund des § 3... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 2 A. Zur Vorgeschichte wird zunächst auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Mai 2018, 2018/03/0002 bis 0009, verwiesen, mit welchem dem Ablehnungsantrag der W GmbH, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei des nunmehrigen Einschreiters, bezüglich dort genannter Richter des Verwaltungsgerichtshofes nicht stattgegeben wurde. 3 Mit Schreiben vom 4. Juli 2018 sprach sich der Einschreiter gegen die zitierte Entscheidung über den Ablehnungsan... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art83 Abs2VwGG §31 Abs1 Z4VwGG §31 Abs2VwGG §7 Abs2
Rechtssatz: Es kann nicht in der Hand eines Antragstellers liegen, sich durch einen Befangenheitsantrag dem gesetzlichen Richter zu entziehen und damit durch die bloße Erstattung von Befangenheitsanträgen nicht genehme Organwalter gleichsam "auszuschalten" (vgl. dazu VwGH 23.2.201... mehr lesen...
1 A. Die antragstellende Partei bezieht sich ausdrücklich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 11. März 2019, Ra 2019/02/0033-4, und lehnt die Richter, die diese Entscheidung gefällt haben, als befangen ab (§ 31 VwGG). 2 In dieser Entscheidung wurde der Ablehnungsantrag des Antragstellers betreffend den Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs Mag. Dr. Köller gemäß § 31 Abs. 2 VwGG als unbegründet abgewiesen. 3 Den abgewiesenen Ablehnungsantrag stellte der Antr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z4VwGG §31 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0039 B 3. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Glaubhaftmachung nach § 31 Abs 2 VwGG muss die persönlichen Umstände und Interessen sowie das persönliche Verhalten des abgelehnten Mitgliedes des Verwaltungsgerichtshofes betreffen. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z4VwGG §31 Abs2
Rechtssatz: Eine nicht weiter substantiierte bloße Vermutung ist nicht geeignet, das Vorliegen von Befangenheitsgründen aufzuzeigen (vgl. dazu etwa VwGH 17.3.1997, 97/10/0026; VwGH 20.6.2002, 2002/18/0131; VwGH 18.12.2003, 2003/08/0259). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019030016.J04 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z4VwGG §31 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2015/03/0005 B 16. Dezember 2015 RS 8 Stammrechtssatz Der Vorwurf des Antragstellers einer amtsmissbräuchlichen Vorgangsweise des Richters erweist sich als grobe Ungehörigkeit, vermag aber der Sache nach eine Befangenheit der abgelehnten Richterinnen und Richter nicht darzutun (vgl etwa VwGH vom 8. September 20... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 20. Dezember 2018 wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich die Beschwerde des Antragstellers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 18. Oktober 2018, mit dem der Antragsteller einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG schuldig befunden und über ihn gemäß § 134 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 70,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Stunden) verhängt worden war, als unbegründet ab, schrieb einen Kostenbeitrag ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 20. Dezember 2018 wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich die Beschwerde des Antragstellers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 18. Oktober 2018, mit dem der Antragsteller einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG schuldig befunden und über ihn gemäß § 134 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 70,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Stunden) verhängt worden war, als unbegründet ab, schrieb einen Kostenbeitrag ... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 2 A. Mit Beschluss vom 2. Oktober 2017, Ra 2017/01/0278-2, wurde der Antrag des Antragstellers, ihm die Verfahrenshilfe zur außerordentlichen Revision gegen eine näher zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien vom 10. August 2017, betreffend Namensänderung, zu bewilligen, abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung unter Bedachtnahme auf die mangelnde Begründung: über die Zulässigkeit der Revision... mehr lesen...
1 Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bauoberbehörde für Wien vom 4. Dezember 2002 wurde der Antragstellerin als Eigentümerin der Baulichkeit auf einer näher bezeichneten Liegenschaft der Auftrag erteilt, das nicht plangemäß errichtete Kleingartenwohnhaus im Ausmaß von 11,04 m × 6,11 m (Keller) mit einer Gebäudehöhe von 6,39 m (an der höchsten Stelle) und 6,02 m (an der niedrigsten Stelle) binnen sechs Monaten ab Rechtskraft des Bescheides beseitigen zu lassen. 2... mehr lesen...
1 1. Mit hg. Beschluss vom 16. August 2017, Zl. Ra 2017/10/0117-2, wurde durch Hofrat des VwGH Dr. Hofbauer als den bestellten Berichter ein Antrag des Antragstellers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer außerordentlichen Revision gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes mit näherer Begründung: wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen (vgl. § 61 Abs. 1 VwGG iVm § 63 Abs. 1 ZPO). 2 Die an den Antragsteller am 21. August 2017 zugestellte Ausfertigung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z3;VwGG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2017/03/0001 B 31. Jänner 2017 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof vorangegangenen Verfahren muss es sich um ein außerhalb eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof bei einer Behörde oder einem Verwaltungsgericht geführtes Verfahren handeln, deren Entscheidung dan... mehr lesen...