IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag. Lechner, MA über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtsenats der Stadt Wiener Neustadt vom 7. Dezember 2021, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen den Bescheid des Stadtsenats der Stadt Wiener Neustadt vom 29. September 2021, Zl. ***, betreffend Baubewil... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.02.2022 Norm: BauO NÖ 2014 §5 Abs3BauO NÖ 2014 §35 Abs2VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Die Rsp des VwGH zur Frage der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Revision an den VwGH ist aufgrund der mit § 30 Abs 2 VwGG inhaltlich gleichlautenden Bestimmung des § 5 Abs 3 NÖ BO 2014 auf diese Bestimmung übertragbar (vgl VwGH 2004/03/0190). Schlagworte ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Biedermann als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn B und der Frau C, beide ***, ***, vertreten durch die A Rechtsanwalts GmbH & Co KG in ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtsenats der Stadt Wiener Neustadt vom 25.02.2021, Zl. ***, mit dem ihr Antrag vom 07.01.2021 ihrer Beschwerde gegen den Baubewilligungsbescheid (Bescheid des Stadtsenats der Stadt Wiener Neustadt vom 09.1... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Biedermann als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, der B, des C, der D, der E, des F und des G, alle vertreten durch die H Rechtsanwalts GmbH & Co KG in ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtsenats der Stadt Wiener Neustadt vom 12.10.2020, Zl. ***, mit dem ihr Antrag vom 30.07.2020 ihrer Beschwerde gegen den Baubewilligungsbescheid (Bescheid des Stadtsenats der Stadt Wiener Neus... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.09.2021 Norm: BauO NÖ 2014 §5 Abs3VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH muss der Antragsteller bereits im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Nachteile die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen, hängt somit von den im Aufsch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.09.2021 Norm: BauO NÖ 2014 §5 Abs3VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, dass Bauausführungen typischerweise geeignet sind, Immissionsbelästigungen auf Nachbargrundstücken herbeizuführen, kann für sich allein nicht zur Gewährung der aufschiebenden Wirkung führen, weil mit einem Vorbingen, das keine subjektiv-öffentlich rechtlichen Nachbarrechte betrifft, kein Grund für die... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.09.2021 Norm: BauO NÖ 2014 §5 Abs3VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist nicht die Rechtmäßigkeit des mit Beschwerde angefochtenen Bescheides zu prüfen (vgl VwGH AW 2009/05/0007); im Gegenteil ist auch die mögliche Rechtswidrigkeit des Bescheides kein Grund für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (vgl VwGH AW 2005/... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Marzi als Einzelrichter über den Antrag der A, vertreten durch B, Rechtsanwältin in ***, ***, der gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 12. Oktober 2020, Zl. LVwG-AV-220/001-2020, betreffend baubehördlichen Auftrag, erhobenen (außerordentlichen) Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den BESCHLUSS Dem Antrag wird stattgegeben. Begründung: 1.1. Mit dem ang... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über den Antrag der A, geb. ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, der gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 28. Februar 2020, Zl. LVwG-AV-782/001-2019, betreffend Staatsbürgerschaft (belangte Behörde vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich: Niederösterreichische Landesregierung) erhobenen ordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung z... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über den Antrag der revisionswerbenden Partei A, vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, der gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 24. März 2020, LVwG-AV-1355/001-2019, erhobenen (außerordentlichen) Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den B E S C H L U S S: Dem Antrag wird gemäß § 30 Abs. 2 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 stattge... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag. Clodi über die Beschwerde des A und der B, beide vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, in ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 18.03.2020, Zl. ***, mit dem der Beschwerde des D und der E, vertreten durch F Rechtsanwälte GmbH, *** gegen den Baubewilligungsbescheid (Bescheid es Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 15.01.2020, Zl. ***) die aufschie... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.05.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §5 Abs3VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist nicht die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides zu prüfen und ist dessen mögliche Rechtswidrigkeit auch kein Grund für die Zuerkennung. Der Aufschiebungswerber hat konkret darzulegen, aus welchen tatsächlichen Umständen sich der von ihm behaupt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.05.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §5 Abs3VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Die Judikatur betreffend die Frage der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Revision an den VwGH (vgl VwGH Ro 2014/06/0003; Ra 2016/05/0066) kann aufgrund der inhaltlich gleichlautenden Bestimmung des § 30 Abs 2 VwGG mit § 5 Abs 3 NÖ BO 2014 analog auf das Verfahren vor der Baubehörde angewandt werden. ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Flendrovsky als Einzelrichter in der Revisionssache 1. des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde ***, vertreten durch Rechtsanwalt A, ***, ***, und 2. des B in ***, vertreten durch die C Rechtsanwälte OG, ***, ***, gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 6. August 2018, Zl. LVwG-AV-190/001-2017 über den Antrag des Zweitrevisionswerbers, der von ihm erhobenen ordentlichen Revision die aufs... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.11.2018 Norm: VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist, dass das angefochtene Erkenntnis einem Vollzug zugänglich ist. Ein Abbruchauftrag darf nicht vollstreckt werden, solange ein Verfahren auf Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung anhängig ist (VwGH Ro 2014/05/0021). Schlagworte Baure... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.11.2018 Norm: VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Hemmung der Vollstreckung bei Anhängigkeit eines Verfahrens zur nachträglichen Erteilung einer Baubewilligung bezieht sich jedoch nur auf Abbruchaufträge und ist auf Nutzungsverbote nicht übertragbar (vgl VwGH 91/06/0035 und 2007/05/0037). Schlagworte B... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Marzi als Einzelrichter über den Antrag der revisionswerbenden Marktgemeinde ***, vertreten durch die Rechtsanwälte A, B, C, D und E, in ***, ***, der gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 20. Juli 2018, Zl. LVwG-AV-679/001-2018, betreffend Bewilligung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage, erhobenen (außerordentlichen) Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den B... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.09.2018 Norm: GewO 1994 §75 Abs2VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Mit einem Vorbringen, das kein subjektiv-öffentliches Recht betrifft, kann kein Grund für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung [§ 30 Abs 2 VwGG] aufgezeigt werden (vgl. VwGH Ra 2017/05/0239). Schlagworte Gewerberecht; Verfahrensrecht; außerordentliche Revision; aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Schwarzmann als Einzelrichter über den Antrag von A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, seiner gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 20.2.2018, ***, erhobenen Beschwerde vom 23.3.2018 aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, folgenden B E S C H L U S S : 1. Der Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird abgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine orde... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.04.2018 Norm: VwGG §30 Abs2BauO NÖ 2014 §5 Abs3
Rechtssatz: § 5 Abs. 3 NÖ BO 2014 gleicht in seiner Formulierung im Wesentlichen dem § 30 Abs. 2 VwGG, weshalb die zu dieser Bestimmung betreffend Anträge auf aufschiebende Wirkung im Baubewilligungsverfahren entwickelte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes übertragen werden kann. Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.04.2018 Norm: VwGG §30 Abs2BauO NÖ 2014 §5 Abs3
Rechtssatz: Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Beschwerdeführer schon in seinem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konkret darlegt, aus welchen tatsächlichen Umständen sich der von ihm behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergib... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 12.04.2018 Norm: VwGG §30 Abs2BauO NÖ 2014 §5 Abs3
Rechtssatz: Die mögliche Rechtswidrigkeit des Bescheides ist kein Grund für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Schlagworte Baurecht; Verfahrensrecht; aufschiebende Wirkung; Konkretisierung; European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.375.001.20... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 12.04.2018 Norm: VwGG §30 Abs2BauO NÖ 2014 §5 Abs3
Rechtssatz: Es widerspricht dem Konkretisierungsgebot, wenn der Antragsteller zur
Begründung: des von ihm vorgebrachten unverhältnismäßigen Nachteils bloß vorbringt, dass das Gutachten „einige Ungereimtheiten“ aufweise und „nicht auszuschließen“ sei, dass er in seinem subjektiven öffentlichen Recht auf Schutz vor örtlich unzum... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 12.04.2018 Norm: VwGG §30 Abs2BauO NÖ 2014 §5 Abs3
Rechtssatz: Der Umstand, dass Bauausführungen typischerweise geeignet sind, Immissionsbelästigungen auf Nachbargrundstücken herbeizuführen, kann nicht für sich allein zur Gewährung der aufschiebenden Wirkung führen, weil für den Regelfall § 5 Abs. 3 NÖ BO 2014 bestimmt, dass Beschwerden im Baubewilligungsverfahren eine aufsch... mehr lesen...