RS Lvwg 2018/11/12 LVwG-AV-190/005-2017

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Veröffentlicht am 12.11.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

12.11.2018

Norm

VwGG §30 Abs2

Rechtssatz

Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Hemmung der Vollstreckung bei Anhängigkeit eines Verfahrens zur nachträglichen Erteilung einer Baubewilligung bezieht sich jedoch nur auf Abbruchaufträge und ist auf Nutzungsverbote nicht übertragbar (vgl VwGH 91/06/0035 und 2007/05/0037).

Schlagworte

Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Nutzungsverbot; Verfahrensrecht; aufschiebende Wirkung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.190.005.2017

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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