Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
12.11.2018Norm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Hemmung der Vollstreckung bei Anhängigkeit eines Verfahrens zur nachträglichen Erteilung einer Baubewilligung bezieht sich jedoch nur auf Abbruchaufträge und ist auf Nutzungsverbote nicht übertragbar (vgl VwGH 91/06/0035 und 2007/05/0037).
Schlagworte
Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Nutzungsverbot; Verfahrensrecht; aufschiebende Wirkung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.190.005.2017Zuletzt aktualisiert am
09.01.2019