Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.11.2018Norm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist, dass das angefochtene Erkenntnis einem Vollzug zugänglich ist. Ein Abbruchauftrag darf nicht vollstreckt werden, solange ein Verfahren auf Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung anhängig ist (VwGH Ro 2014/05/0021).
Schlagworte
Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Nutzungsverbot; Verfahrensrecht; aufschiebende Wirkung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.190.005.2017Zuletzt aktualisiert am
09.01.2019