RS Lvwg 2018/11/12 LVwG-AV-190/005-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.11.2018

Norm

VwGG §30 Abs2

Rechtssatz

Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist, dass das angefochtene Erkenntnis einem Vollzug zugänglich ist. Ein Abbruchauftrag darf nicht vollstreckt werden, solange ein Verfahren auf Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung anhängig ist (VwGH Ro 2014/05/0021).

Schlagworte

Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Nutzungsverbot; Verfahrensrecht; aufschiebende Wirkung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.190.005.2017

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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