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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/16/0246 2001/16/0248 2001/16/0247Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/05/0131 B 24. September 1991 RS 1Stammrechtssatz
Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht verbesserungsfähig, weshalb die Beschwerde ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen war.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH DiversesMängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160221.X04Im RIS seit
10.10.2001Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010