1 Die revisionswerbenden Parteien sind syrische Staatsangehörige und Mitglieder einer Familie; der Erstrevisionswerber und die Zweitrevisionswerberin sind Ehegatten, die minderjährigen Dritt- und Viertrevisionswerber ihre Kinder. 2 Sie gelangten über Italien, wo sie in das Gebiet der Europäischen Union eingereist waren und auch erkennungsdienstlich behandelt wurden, in das österreichische Bundesgebiet. Am 3. Oktober 2016 stellten sie hier Anträge auf internationalen Schutz. ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 14. September 2016 war - im Vorstellungsweg - der Antrag des Revisionswerbers auf Ermäßigung seines Beitrags in der Versorgungseinrichtung Teil B "Zusatzpension" der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer für das Jahr 2016 im Wesentlichen deshalb abgewiesen worden, weil trotz Nachfristsetzung eine rechtzeitige Vorlage der erforderlichen Einkommensnachweise (bis zum 30. Juni 2016) unterblieben sei: Der Revisionswerber habe nämlich erst mi... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 8. September 2017 verpflichtete das Landesverwaltungsgericht Steiermark - durch Abweisung einer Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 6. März 2017 - die Revisionswerberin gemäß § 28a iVm § 28 Z. 5 Steiermärkisches Sozialhilfegesetz dazu, EUR 29.462,05 als Kostenersatz für die zwischen 22. März 2016 und 28. Februar 2017 K.S. gewährte Sozialhilfe zu leisten, weil K.S. der Revisionswerberin im März 201... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 10. Oktober 2017 wurde ausgesprochen, dass die Kosten der mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. Mai 2014 bewilligten Sozialhilfe durch Hilfe bei stationärer Pflege im Zeitraum vom 14. Mai 2014 bis 31. Mai 2017 in der Höhe von EUR 76.533,11 zu Gunsten des Landes Niederösterreich auf dem im Eigentum der Revisionswerberin befindlichen 2/3-Anteil einer näher ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde (einer Beschwerde des Revisionswerbers gegen einen entsprechenden Bescheid der belangten Behörde teilweise stattgebend) - nach Durchführung zweier mündlicher Verhandlungen - für das Eigenjagdgebiet des Revisionswerbers U bezogen auf die Abschussplanperiode 2015/16 der Abschuss von Rot- und Gamswild gemäß § 57 Abs. 2 und 8 K-JG abweichend vom Antrag festgesetzt. 2 Das Verwaltungsgericht gab den Verfahrensgang vollinhaltlich wieder und ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht als Feuerwehrmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Seit 1. Dezember 2016 versieht er seinen Dienst mit einer Dienstzeit von 47,5 Stunden in der Zeit von Montag bis Freitag, von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, mit einer als Bereitschaftsdienst zu wertenden Mittagspause von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis stellte das Landeverwaltungsgericht Oberösterreich fest, dass der Urlaubsanspruch d... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht als Feuerwehrmann im Branddienst der städtischen Berufsfeuerwehr in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. 2 Mit schriftlicher Erklärung vom 27. Dezember 2012 stimmte der Revisionswerber einer Dienstplangestaltung mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von mehr als 48 Stunden pro Woche zu. Insbesondere erklärte er sich bereit, aufgrund der Bereitschaftsdienste innerhalb eines Bezugszeitraums ... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im Streitzeitraum ein "Call Center" betrieb, wurden gemeinsame Prüfungen aller Lohnabgaben (GPLA-Prüfungen) durchgeführt, welche die Jahre 2005 bis 2007 sowie 2008 bis 2011 umfassten. Die Prüfer stuften die freien Dienstnehmer der Revisionswerberin als echte Dienstnehmer ein. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Prüfer, zog die Revisionswerberin zur Haftung für Lohnsteuer heran (§ 82 EStG 1988) u... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 6. Oktober 2017 bestätigte das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg durch Abweisung einer Beschwerde der Revisionswerberin den Bescheid der belangten Behörde vom 16. Dezember 2016, mit dem ein Antrag der Revisionswerberin auf Zuerkennung von Mindestsicherung zur Übernahme der Unterkunfts- und Verpflegskosten in einem Sozialzentrum abgewiesen worden war. 2 Das Verwaltungsgericht legte dieser Entscheidung detaillierte Feststellungen zu ... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 27. Oktober 2015 bestätigte das Verwaltungsgericht Wien durch Abweisung der Beschwerde des Revisionswerbers den Bescheid der belangten Behörde vom 3. Dezember 2014, mit dem ein Antrag des Revisionswerbers (eines polnischen Staatsangehörigen) auf Gewährung von Mindestsicherung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Wiener Mindestsicherungsges etz - WMG mangels Vorliegens der Voraussetzungen für eine Gleichstellung gemäß § 5 Abs. 2 (Z. 2) WMG abgewiesen wo... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein georgischer Staatsangehöriger, suchte bereits 1999 in Belgien um internationalen Schutz an und wurde 2011 von dort aus nach Georgien abgeschoben. Er stellte am 26. Dezember 2013 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Zu seinen Fluchtgründen befragt gab er an, in Belgien in einem Methadonprogramm gewesen zu sein und zudem seit 13 Jahren an Hepatitis-C zu leiden. Er sei 1999 ausgereist, weil er von korrupten Polizisten dazu gezwungen worde... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Beschlüssen wurden die Anträge der Revisionswerber auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 33 Abs. 3 VwGVG als verspätet zurückgewiesen. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine so... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/18/0134 B 10. Dezember 2014 RS 1 Stammrechtssatz Die Gewährung der Verfahrenshilfe besagt nicht, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt und die Revision daher zulässig ist. Auch bei bewilligter Verfahrenshilfe hat die Re... mehr lesen...
1 Alle Revisionswerber sind Staatsangehörige Syriens. Der Erstrevisionswerber und die Zweitrevisionswerberin sind miteinander verheiratet, die Dritt- und Viertrevisionswerber sind deren minderjährige Kinder. Nachdem sie über Italien nach Österreich eingereist waren, stellten sämtliche Revisionswerber am 2. Mai 2017 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. 2 Mit Bescheiden jeweils vom 23. August 2017 wies das BFA die Anträge der Revisionswerber als unzulässig ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich wurde der Revisionswerber - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung - schuldig erkannt, er habe es als Obmann und damit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Vereines X (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) zu verantworten, dass der Verein zwei namentlich genannte serbische Staatsangehörige, für die keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsma... mehr lesen...
1 Zur Darstellung des Verwaltungsgeschehens wird zunächst in sinngemäßer Anwendung zu § 43 Abs. 2 und 9 VwGG auf den Beschluss vom heutigen Tag, Ra 2017/16/0167, verwiesen. Mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Haftungsbescheid vom 12. November 2014 holte die - rechtsfreundlich vertretene - Revisionswerberin die versäumte Prozesshandlung der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid nach. Mit Be... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber (in Bestätigung des Straferkenntnisses der belangten Behörde) schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der Firma "G d.o.o." (im Folgenden G.) mit Sitz in Slowenien zu verantworten, dass diese Firma, ohne über eine Niederlassung in Österreich zu verfügen, fünf namentlich genannte Arbei... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 9. Februar 2017 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers, eines Staatsangehörigen Afghanistans, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 11. Oktober 2016, mit dem sein Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unzulässig zurückgewiesen, die Zuständigkeit Ungarns für die Prüfung des Antrages ausgesprochen, gemäß § 61 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) die Außerlandes... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Bundesfinanzgericht eine Säumnisbeschwerde der Revisionswerberin in einer Angelegenheit der Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zurück und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Die von der Revisionswerberin mit am 22. September 2016 beim Finanzamt eingelangter Säumnisbeschwerde gerügte Säumnis des Finanzamtes Feldkirch in Bezug auf eine von der Revisionswerberin eingeb... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei ist Eigentümerin zweier Liegenschaften mit den Grundstücksnummern X/1 und X/2, auf denen das Einkaufszentrum M., für welches drei rechtskräftige Baubewilligungen vorliegen, mit einer Gesamtverkaufsfläche im Ausmaß von 16.450 m2 errichtet wurde. 2 Mit im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenem Bescheid der Berufungskommission der Stadt Dornbirn vom 13. November 2014 wurde der Antrag der revisionswerbenden Partei vom 19. März 2013 auf Erteilun... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art133 Abs6 Z1VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/06/0237Ra 2017/06/0238Ra 2017/06/0239Ra 2017/06/0240Ra 2017/06/0241Ra 2017/06/0242Ra 2017/06/0243Ra 2017/06/0244
Rechtssatz: Zur Beantwortung rechtspolitischer Fragen, etwa w... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 30. August 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich und führte dazu im Wesentlichen aus, er befürchte in Nigeria aufgrund seiner Homosexualität inhaftiert oder umgebracht zu werden. 2 Mit Bescheid vom 23. März 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigun... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien; sein Lebensmittelpunkt liegt in Italien. Er besitzt gemeinsam mit seiner Schwester in Österreich ein Mehrparteienwohnhaus mit insgesamt acht Wohnungen. Sieben dieser Wohnungen werden seit dem Jahr 1983 vermietet; die daraus erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in Verfahren gemäß § 188 BAO festgestellt. Sowohl der Revisionswerber als auch seine Schwester wurden in Österreich für die ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...