RS Vwgh 1992/3/25 92/13/0031

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wenn bereits der Verfahrenshilfeantrag verspätet eingebracht wurde, hat dies zur Folge, daß auch die Beschwerde außerhalb der dem Beschwerdeführer zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992130031.X01

Im RIS seit

25.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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