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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs3;Rechtssatz
Wenn bereits der Verfahrenshilfeantrag verspätet eingebracht wurde, hat dies zur Folge, daß auch die Beschwerde außerhalb der dem Beschwerdeführer zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992130031.X01Im RIS seit
25.03.1992