Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995050063.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
1.1. Mit dem oben zitierten Bescheid vom 9. März 1995 wurde für die Wirtschaftsjahre 1984/85 bis 1994/95 ein Abgabenbetrag nach dem Marktordnungsgesetz 1985 betreffend Nachforderung von zusätzlichen Absatzförderungsbeiträgen und Rückforderung von Lieferrücknahmeprämien in der Höhe von S 1,171.145,62 festgesetzt, der "durch Mitwirkung beim nicht gesetzeskonformen Aufbau der Einzelrichtmenge des Betriebes S, entstanden" sei. Dieser Betrag wurde der beschwerdeführenden Genossenschaft als... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das Austauschen der bf Partei nach Ablauf der sechswöchigen Beschwerdefrist kann nicht als eine zulässige Berichtigung der rechtzeitig eingelangten, jedoch irrtümlich namens einer anderen Rechtsperson, die nicht Adressat des angefochtenen Bescheides ist, erhobenen Beschwerde angesehen werden (Hinweis B 25.10.1983, 83/05/0192; E 4.5.... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. Februar 1995 wurde das Verfahren über die vom Beschwerdeführer gegen die Bescheide des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol 1) vom 25. November 1993, Zl. 15/175-2/1993, betreffend Gewährung der Verfahrenshilfe in Angelegenheit Übertretung des KFG 1967, 2) vom 29. November 1993, Zl. 15/176-1/1993, betreffend Gewährung der Verfahrenshilfe in Angelegenheit Übertretungen des KFG 1967 und der StVO 1960, 3) vom 29. November 1993, Zl. 15/1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;VwRallg;ZPO §64 Abs1 Z3; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
95/03/0087 bis 0091, 95/03/0113 bis 0118 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/13 91/18/0010 2
Verstärkter Senat ... mehr lesen...
Nach den für die Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung maßgeblichen Beschwerdebehauptungen (vgl. den hg. Beschluß vom 13. Oktober 1992, 92/07/0172) wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 22. Februar 1995 zugestellt. Auf Grund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen. Sie beginnt in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995070060.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 8. September 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, insgesamt 29 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden 29 Geldstrafen in der Höhe von 26 x S 1.000,-- und 3 x S 500,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung in Ansehung der Schuldsprüche keine Folge gegeben und das Straferkenntnis mit eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den am 9. Mai 1994 mündlich verkündeten Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien gemäß Art. 144 B-VG Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung dieser Beschwerde mit Beschluß vom 27. September 1994, B 1337/94-4, ab und trat sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab. Diese Beschwerde ist beim Verwaltungsgerichtshof zur Zl. 94/17/0414 protokolliert. Am 25. Oktobe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 8. September 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, insgesamt 29 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden 29 Geldstrafen in der Höhe von 26 x S 1.000,-- und 3 x S 500,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung in Ansehung der Schuldsprüche keine Folge gegeben und das Straferkenntnis mit eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den am 9. Mai 1994 mündlich verkündeten Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien gemäß Art. 144 B-VG Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung dieser Beschwerde mit Beschluß vom 27. September 1994, B 1337/94-4, ab und trat sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab. Diese Beschwerde ist beim Verwaltungsgerichtshof zur Zl. 94/17/0414 protokolliert. Am 25. Oktobe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §13;B-VG Art131 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die sogenannte Amtsbeschwerde nach § 13 ArbIG ist ein Fall des Art 131 Abs 2 B-VG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110018.X01 Im RIS seit 23.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;VStG §46 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs2;
Rechtssatz: Ist mit der öffentlichen mündlichen Verkündung der (letztinstanzliche) Bescheid des UVS bereits ergangen, so bewirkt die schriftliche Ausfertigung lediglich, daß die Beschwerdefrist nicht schon mit der mündlichen Verkündung, sondern gemäß § 26 Abs ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0031 B 11. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Mit der mündlichen Verkündung ist der Bescheid rechtlich existent geworden (Hinweis auf E 19.2.1951, 0127/50, VwSlg 1941 A/1951). Ist er ein letztinstanzlicher Bescheid, kann bereits vor Zustel... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §13;B-VG Art131 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die sogenannte Amtsbeschwerde nach § 13 ArbIG ist ein Fall des Art 131 Abs 2 B-VG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110018.X01 Im RIS seit 23.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;VStG §46 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs2;
Rechtssatz: Ist mit der öffentlichen mündlichen Verkündung der (letztinstanzliche) Bescheid des UVS bereits ergangen, so bewirkt die schriftliche Ausfertigung lediglich, daß die Beschwerdefrist nicht schon mit der mündlichen Verkündung, sondern gemäß § 26 Abs ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0031 B 11. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Mit der mündlichen Verkündung ist der Bescheid rechtlich existent geworden (Hinweis auf E 19.2.1951, 0127/50, VwSlg 1941 A/1951). Ist er ein letztinstanzlicher Bescheid, kann bereits vor Zustel... mehr lesen...
Nach § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen. Sie beginnt im Falle der Zustellung des Bescheides mit dem Tag der Zustellung (§ 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG). Der im Instanzenzug ergangene Bescheid wurde laut eigener Angabe des Beschwerdeführers am 29. Juli 1994 zugestellt. Mit diesem Tag hat daher auch die sechswöchige Beschwerdefrist zu laufen begonnen. Der letzte Tag dieser Frist war dem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994020390.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 3. Oktober 1994, Zl. 30.6-89/94-7, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 23. Jänner 1993 gegen 21.50 Uhr in der Restauration der Tennishalle in Z, X-Straße 18, Bezirk Y, ungeachtet vorausgegangener Abmahnung gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht, während sich diese in rechtmäßiger Ausübung ihres Dienstes befanden, ungestüm benommen, in dem er mit den Händ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1;AVG §44 Abs1;AVG §56;AVG §67g;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/10/0011
95/10/0015
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, daß die Niederschrift der mündlichen Verhandlung vor dem UVS d... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne diese Angaben anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. dazu etwa den hg. Beschluß vom 30. September 1993, Zl. 93/18/0385, mit weiterem Nachweis), wurde der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin am (Freitag, den) 9. Dezember 1994 zugestellt. Aufgrund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt d... mehr lesen...
Nach den der Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung zugrundezulegenden Angaben in der Beschwerde (vgl. den hg. Beschluß vom 17. November 1994, Zl. 94/18/0663) wurde der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin am 30. Jänner 1995 zugestellt. Die gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG mit diesem Tag beginnende sechswöchige Beschwerdefrist war am Tag der Postaufgabe der Beschwerde, nämlich am 14. März 1995, bereits abgelaufen. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG war die Beschwerde daher ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180489.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180356.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne diese Angaben anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. dazu etwa den hg. Beschluß vom 30. September 1993, Zl. 93/18/0385, mit weiterem Nachweis), wurde der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin am (Freitag, den) 9. Dezember 1994 zugestellt. Aufgrund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt d... mehr lesen...
Nach den der Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung zugrundezulegenden Angaben in der Beschwerde (vgl. den hg. Beschluß vom 17. November 1994, Zl. 94/18/0663) wurde der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin am 30. Jänner 1995 zugestellt. Die gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG mit diesem Tag beginnende sechswöchige Beschwerdefrist war am Tag der Postaufgabe der Beschwerde, nämlich am 14. März 1995, bereits abgelaufen. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG war die Beschwerde daher ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180489.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180356.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Schreiben des Beschwerdeführers vom 27. Juli 1994 hatte dieser gegen die Bescheide "348-1986/87 vom 27. Jänner 1994 und 6. April 1994 der Studienkommission der medizinischen Fakultät der Universität Wien" Beschwerde erhoben und dafür Verfahrenshilfe beantragt. Auf Grund der vom Beschwerdeführer vorgelegten Beilagen ergab sich, daß es sich beim erstgenannten Bescheid jedenfalls nicht um einen letztinstanzlichen gehandelt hat und der Beschwerdeführer hinsichtlich dieses Bescheid... mehr lesen...