Norm: VersVG §43
Rechtssatz: Wurde dem Versicherungsnehmer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Versicherungsnehmer eine eigens für Bundesbedienstete geschaffene Möglichkeit einer preislich günstigeren Tarifvariante angeboten oder war es für die Versicherung absehbar, daß ein derartiger Tarif angeboten werden wird, besteht die Verpflichtung des Versicherers, auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §43
Rechtssatz: Ist ein Versicherungsmakler nicht nur Vertreter des Antragstellers, sondern Versicherungsagent im Sinn des § 43 VersVG - wenn auch ohne Abschlussvollmacht im Sinn des § 45 VersVG - so haftet der Versicherer auch für die Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber dem in Aussicht genommenen Versicherungsnehmer durch den Versicherungsagenten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei nahm mit Provisionsbrief vom 21.9.1979 das Anerbieten des Ernst N*****, für sie in Österreich als selbständiger, ungebundener Mitarbeiter, nach freier, eigener Initiative in den von ihr betriebenen Versicherungszweigen Versicherungen zu vermitteln und bestehende Versicherungen durch deren Betreuung zu unterstützen, an. Dafür wurden N***** die entsprechenden Provisionen zugesichert. Sein Recht als selbständiger freier Mitarbeiter jede beliebig... mehr lesen...
Norm: AngG §1 VIHVG §1VersVG §43
Rechtssatz: 1. Bei der Entscheidung der Frage, ob der für eine Versicherungsgesellschaft arbeitende Versicherungsvermittler selbständiger Versicherungsvertreter oder Angestellter ist, sind alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und in ihrer Gesamtheit zu würdigen. Dabei kommt der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses wesentliche Bedeutung zu. 2. Anknüpfungspunkte für di... mehr lesen...
Norm: VersVG §43
Rechtssatz: Der Agent muss nicht überprüfen, ob die Versicherungsbedingungen das erkennbare Versicherungsbedürfnis voll abdecken. Der Versicherungsnehmer muss vielmehr die von ihm für aufklärungsbedürftig erachteten Punkte bezeichnen oder erkennbar eine irrige Vorstellung haben. Entscheidungstexte 7 Ob 14/90 Entscheidungstext OGH 25.04.1990 7 Ob 14/90 Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Norm: AHBA Art4.3VersVG §43
Rechtssatz: Der Agent muss nicht prüfen, ob die Versicherungsbedingungen das erkennbare Versicherungsbedürfnis voll abdecken. Entscheidungstexte 7 Ob 14/90 Entscheidungstext OGH 25.04.1990 7 Ob 14/90 Veröff: SZ 63/64 = VersRdSch 1991,255 = RdW 1992,13 7 Ob 2224/96a Entscheidungstext OGH 29.01.1997 7 Ob 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 8.11.1978 zur Polizze Nr. 8,076.100 eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem versicherten Risiko "Tätigkeit als Zivilingenieur für Bauwesen" mit der Laufzeit vom 1.10.1978 bis 1.10.1988 und einer Versicherungssumme für "sonstige Schäden" von S 1 Million ab. Im Jahr 1980 schloß die Ingenieurkammer für Steiermark und Kärnten für alle ihre Mitglieder - darunter auch für den Kläger - mit der Nebenintervenientin eine Berufshaftpflicht... mehr lesen...
Norm: VersVG §43
Rechtssatz: Eine Aufklärungspflicht besteht dann, wenn dem Versicherungsagenten aus den Äußerungen des Versicherungsinteressenten klar erkennbar ist, dass dieser über einen für ihn ganz wesentlichen Vertragspunkt, wie etwa über den angestrebten ehesten Haftungsbeginn eine irrige Vorstellung hat. Entscheidungstexte 7 Ob 38/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 7 Ob 38/8... mehr lesen...
Norm: VersVG §43
Rechtssatz: Wenn der Versicherungsinteressent nach Stellung des Antrags, aber vor dessen Annahme einen Schaden erleidet, für den keine vorläufige Deckung zugesagt ist, kann der Versicherer aus dem Grunde der culpa in contrahendo zur Deckung verpflichtet sein. Entscheidungstexte 7 Ob 38/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 7 Ob 38/89 Veröff: SZ 62/187 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §43
Rechtssatz: Darauf, daß kein Versicherungsvertrag zustandekam, kommt es bei der Haftung des Versicherers für culpa in contrahendo nicht an (so schon 7 Ob 8/86). Entscheidungstexte 7 Ob 38/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 7 Ob 38/89 Veröff: SZ 62/187 = VersRdSch 1990,254 = VersR 1991,87 = ZVR 1991/121 S 307 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte am 22. Mai 1987 bei der beklagten Partei unter Verwendung eines von dieser stammenden Vordruckes den Antrag auf Abschluß einer Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für seinen PKW BMW mit Versicherungsbeginn 22. Mai 1987. Der Vordruck, der eine Bindungsfrist des Antragstellers von 3 Monaten vorsieht, wurde von Kurt T*** ausgefüllt. Dieser war durch 5 Jahre bis 1985 bei der beklagten Partei als Versicherungsagent angestellt. Seit 1985 vermit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beteiligte sich im Herbst 1983 mit Waren aus seinen Drogerien an einer Verkaufsausstellung in Graz. Im November 1983 unterschrieb er einen Antrag an die V***-J*** A*** V***-A*** (im folgenden nur J***-V***) auf Abschluß einer Feuerversicherung für diese Waren. Den Antrag nahm Hermann W***, ein Versicherungsagent der J***-V***, entgegen. Hermann W*** erklärte dem Kläger, daß mit der Unterfertigung des Antrags bereits Versicherungsschutz gegeben sei. ... mehr lesen...
Norm: VersVG §2VersVG §43 Z1
Rechtssatz: Der maßgebliche Zeitpunkt für die endgültige Bindung des Versicherers an den Vertrag ist, die Annahme eines Antrages auf Abschluß einer Versicherung und nicht die Antragstellung. Die Übergabe eines solchen Antrages an den - wenn auch nicht abschlußberechtigten - Versicherungsagenten ist als Absendung des Antrages anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: VersVG §2VersVG §43 Z1
Rechtssatz: Der maßgebliche Zeitpunkt für die endgültige Bindung des Versicherers an den Vertrag ist, die Annahme eines Antrages auf Abschluß einer Versicherung und nicht die Antragstellung. Die Übergabe eines solchen Antrages an den - wenn auch nicht abschlußberechtigten - Versicherungsagenten ist als Absendung des Antrages anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit dem Jahre 1974 besteht zwischen den Streitteilen eine landwirtschaftliche Bündelversicherung, die unter anderem eine Haftpflichtversicherung enthält. Für diese Haftpflichtversicherung gelten die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHVB 1963) und die ergänzenden Haftpflichtversicherungsbedingungen (EHVB 1963). Nach Art 5 III Z 5 der AHVB 1963 sind Schäden an Fluren und Kulturen, verursacht durch Weidevieh vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.... mehr lesen...
Norm: VersVG §43VersVG §44
Rechtssatz: Bei schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht (culpa in contrahendo) besteht im Versicherungsrecht der Anspruch auf das Vertrauensinteresse wegen des nicht gedeckten Risikos und zwar unter Mitberücksichtigung des Mitverschuldens des Versicherungsnehmers infolge Nichtbeachtung der Versicherungsbedingungen. Entscheidungstexte 7 Ob 23/84 Entschei... mehr lesen...
Norm: VersVG §43VersVG §44
Rechtssatz: Auch der bloße Vermittlungsagent ist Erfüllungsgehilfe des Versicherers und zwar auch bezüglich vorvertraglicher Aufklärungspflichten. Entscheidungstexte 7 Ob 23/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 7 Ob 23/84 Veröff: SZ 57/94 = JBl 1986,177 (Wilhelm) = RdW 1984,370 = VersR 1985,1099 7 Ob 8/86 E... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden kurz Klägerin) macht gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Beklagten), der in ihrem Vermögensberatungsunternehmen als freier Handelsvertreter tätig war, mit Unterlassungsbegehren und Antrag auf einstweilige Verfügung eine vertragliche Konkurrenzklausel geltend, deren Wirksamkeit der Beklagte bestreitet. Der Erstrichter bewilligte die beantragte einstweilige Verfügung längstens bis 31. Juli 1981 auf G... mehr lesen...
Norm: ABGB §878AFB allgVersVG §2VersVG §43
Rechtssatz: In der Feuerversicherung kann aus dem Umstand, daß ihm Versicherungsantrag ein vor der Antragstellung oder dem Vertragsschluß liegendes Datum als Versicherungsbeginn genannt ist, in der Regel nicht gefolgert werden, daß von den Vertragsparteien eine Rückwärtsversicherung gewollt sei. Zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht des Versicherungsagenten. Veröff: VersR 1979,709 ... mehr lesen...
Norm: HGB §346 AHVG §30VersVG §43
Rechtssatz: Obwohl das HVG für Versicherungsmakler nicht gilt, hat doch der Grundsatz zu gelten, daß, soweit nicht gegenteilige Handelsbräuche bestehen, bis zur Erlassung des seinerzeit in Aussicht genommenen Sondergesetzes für Provisionsansprüche die Bestimmungen des AngG und des HVG analog anzuwenden sind. Entscheidungstexte 1 Ob 547/78 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: HVG §6 IAHVG §29 IHVG §30VersVG §43
Rechtssatz: Bei der Folgeprovision, also Erfolgsvergütungen (Vermittlungsprovisionen), die aus den Prämien der dem ersten Versicherungsjahr folgenden Versicherungsperioden zu leisten sind, dauert die Provisionspflicht grundsätzlich so lange, als die vom Makler zugebrachte Partei Entgelt nach dem vermittelten Vertrag zu bezahlen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §1 Abs3 VIHVG §6 Abs3 IIaHVG §29 IHVG §30VersVG §43
Rechtssatz: Auch für Versicherungsmakler gilt der Grundsatz, dass dann, wenn die Ausführung eines vermittelten Geschäftes infolge Verhaltens des Versicherers ganz oder teilweise unterblieben ist, ohne dass hiefür wichtige
Gründe: in der Person des Dritten vorlagen, der Versicherungsmakler die volle Provision verlangen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HGB §346 AHVG §29 IHVG §30VersVG §43
Rechtssatz: Wenn auch in der Versicherungsbranche die Usance gilt, daß über das rechtliche Schicksal des Versicherungsvertrages allein der Versicherer entscheidet, gleich ob diese Entscheidung auf risikotechnischen oder anderen kaufmännischen Überlegungen beruht, so ist daraus noch nicht das Recht des Versicherers zu erkennen, auch mit nachteiligen Wirkungen für den Versicherungsmakler von Versicherung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 B3VersVG §1VersVG §43 ff
Rechtssatz: Der Versicherer kann Irrtümer, die seinen Angestellten im Rahmen der ihnen faktisch eingeräumten Vertretungsmacht unterlaufen, dem Vertragspartner, der auf einen geordneten Geschäftsgang vertraut, nicht wirksam entgegenhalten. Entscheidungstexte 7 Ob 3/77 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 7 Ob 3/77 Veröff: VersR 1978,752 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 B3VersVG §43VersVG §45
Rechtssatz: Die Stundungszusage eines bloßen Vermittlungsagenten ist nur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauens auf den äußeren Tatbestand verbindlich. Aus der Tatsache der Bestellung eines Agenten allein kann aber nicht der Schluß darauf gezogen werden, daß es sich um einen Agenten im Sinne des § 45 VersVG handle. Entscheidungstexte 7 Ob 15/77 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §43
Rechtssatz: Der Vermittlungsagent im Sinne des § 43 VersVG hat nur Willenserklärungen entgegenzunehmen, nicht aber Anträge anzunehmen. Er hat keine Vereinbarung zu treffen und kann insbesondere keine Prämien stunden. Entscheidungstexte 7 Ob 15/77 Entscheidungstext OGH 17.02.1977 7 Ob 15/77 Veröff: SZ 50/28 = VersR 1978,191 ... mehr lesen...
Der Beklagte war am 10. März 1972 Eigentümer und Halter eines PKW. Seit 5. Oktober 1970 bestand zwischen den Streitteilen ein Kfz-Versicherungsvertrag. Infolge Wechsels des Fahrzeuges des Beklagten auf das oben Erwähnte wurde zu dem Versicherungsvertrag am 28. Juli 1971 ein Nachtrag vereinbart, der sowohl die gesetzliche Haftpflicht als auch eine Vollversicherung zum Fahrzeugneuwert mit einem Selbstbehalt von 5%, mindestens 1765 S, vorsah. Die ab 1. Oktober 1971 halbjährlich zu bezahl... mehr lesen...