Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Schwarzenbacher und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** M*****, vertreten durch Walch & Zehetbauer Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei A*****Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Musey Rechtsanwalt Gm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** R*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Leitner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F***** AG, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 51.7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Anwesens in S*****, welches ursprünglich bei der B***** Versicherung gegen Feuer versichert war. 1993 schloss er auch eine „Haus und Hof"-Versicherung zum Neuwert bei der B***** Versicherung ab. Die Versicherungssumme betrug 2,8 Mio ATS; die Versicherung wurde als Nachversicherung abgeschlossen mit der Wirkung, dass zusätzlich zur Versicherungsdeckung der B***** Versicherung von 2 Mio ATS die genannte weitere... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** P*****, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei W***** Versicherungs AG, *****, vertreten durch Raits Bleiziffer Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 14.000 EUR sA und... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der ein Holzschlägerunternehmen betreibt, steht in ständiger Geschäftsbeziehung mit der beklagten Versicherungsgesellschaft und hat „sämtliche Versicherungsangelegenheiten" bei ihr abgeschlossen. Auch die Holzerntemaschine des Klägers „Forwarder Valmet", die damals einen Zeitwert von 167.250 EUR hatte, war am 31. 5. 2005 mit einer Versicherungssumme von 215.000 EUR zur Polizze Nr A119***** bei der Beklagten gegen Maschinenbruch versichert. Der Versicherungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr - zwischenzeit verstorbener - Ehegatte Daniel K***** schlossen 1999 bei der M***** Versicherungs AG je einen Lebensversicherungsvertrag ab. Die Versicherungssummen betrugen 14.534,57 EUR und 109.009,25 EUR, bezugsberechtigt waren im Erlebensfall jeweils die Versicherungsnehmer und im Ablebensfall der überlebende Ehegatte. Die beiden Versicherungsverträge waren zur Besicherung gewährter Kredite an eine Bank verpfändet. Im Oktober 2003 stell... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Die Berichtigung der Parteibezeichnung der Beklagten gründet sich auf § 235 Abs 5 ZPO und das offene Firmenbuch (FN *****). Zu 2.): Die Klägerin stellte am 18. 1. 2007 beim Büro der E***** Aktiengesellschaft (im Folgenden E*****) in H***** den Antrag auf Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags bei der Beklagten. Diese hat mit der selbständigen und gewerblich befugten Versicherungsmaklerin E***** mit Sitz in G***** am 28. 12. 2000/28. 5. 2001 eine Rahmenprov... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Die Änderung der Bezeichnung der Nebenintervenientin gründet sich auf § 235 Abs 5 ZPO und das offene Firmenbuch (FN 235080g). Zu 2.): Die Klägerin betreibt mehrere Pelzgeschäfte, die bei der G***** AG (Vorversicherer) unter anderem gegen Einbruchsdiebstahl versichert waren. Wegen mehrerer Schadensfälle wurde der Versicherungsvertrag vom Vorversicherer gekündigt. Dessen Mitarbeiterin Doris F***** erbot sich, der Klägerin einen anderen Versicherer zu vermitteln. ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien bestand eine Gewerbe-Standard-Versicherung unter anderem hinsichtlich des Fitnessstudios des Klägers in I*****. Gedeckt waren auch Leitungswasserschäden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB). Art 7 lautet: „Obliegenheit des Versicherungsnehmers im Schadenfall 1. Der Versicherungsnehmer hat im Falle eines Schadens folgende Obliegenheiten: a) Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderun... mehr lesen...
Norm: KSchG §10 Abs1VersVG §43 ff
Rechtssatz: Die klare gesetzliche Regelung des § 10 Abs 1 KSchG, wonach „besondere gesetzliche Regelungen über den Umfang der Vollmacht" unberührt bleiben, ist dahin zu verstehen, dass im Fall sonstiger gesetzlicher Vollmachtsumschreibungen - wie etwa der §§43ff VersVG - § 10 Abs 1 KSchG unanwendbar ist. Auch gegenüber Verbrauchern richtet sich daher der gesetzlich vermutete Vollmachtungsumfang von Versicherung... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsverfahren ist ein Betrag von 12.990 EUR strittig, den die Klägerin als Versicherungsleistung für ihr am 16. Juni 2006 gestohlenes Motorrad mit der Behauptung begehrt, sie habe mit der Beklagten einen Vollkaskoversicherungsvertrag abgeschlossen. Dieser sei dadurch zustande gekommen, dass die Klägerin mit ihrem E-Mail vom 15. Juni 2006 ein von der Beklagten mit E-Mail vom 14. Juni 2006 gestelltes Anbot, dem ein Telefonat zwischen der Klägerin und einem Außend... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat bei der Klägerin für den Zeitraum vom 2. 2. 2000 bis 1. 1. 2011 eine Haftpflichtversicherung für Bauträger abgeschlossen, der das (der Polizze beigeschlossene) „Deckungskonzept Haftpflichtversicherung für Bauträger" (im Folgenden: Deckungskonzept) sowie die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1993 und EHVB 1993) zugrundegelegt wurden. Die Beklagte hat den Versicherungsvertrag am 6. 9. 2004 zum 31. 12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein für den Österreichischen Rundfunk (ORF) freiberuflich tätiger Kameramann. Zur Versicherung seiner Ausrüstung schloss er bei der Beklagten eine Elektronikversicherung für eine Videokamera (samt Zubehör) laut dem Versicherungsantrag beiliegenden Aufstellungen für die Zeit vom 5. 1. 2000 bis 1. 2. 2010 mit einer Versicherungssumme von 1.100.000 S (79.940,12 EUR) ab. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 9. 11. 1999 rechtsschutzversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen - wie von der Klägerin im Revisionsverfahren nicht mehr bestritten wird - die „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 97)" zugrunde. Der vereinbarte Versicherungsschutz umfasst mehrere „Rechtsschutzbausteine", darunter „Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (GMRS) nach Art 24 ARB (Objekt-Anschrift laut Antrag)" einschließl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Tischlermeister, hatte aber bei einem Zivilingenieur für Hochbau eine Ausbildung als technischer Zeichner absolviert und im Angestelltenverhältnis als technischer Zeichner, Planer, Projekt- und Bauleiter gearbeitet. Im Jahr 1995 machte er sich selbständig; er erhielt einen Gewerbeschein für das Tischlergewerbe, eingeschränkt auf Planungsarbeiten. Sein Versicherungsmakler, den er dahin informierte, dass er alles, was bautechnisches Zeichnen, Planun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwendet in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherungen (AVB) unter anderem folgende, hier in der Reihung laut (ausgedehntem) Klagebegehren und
Spruch: des Ersturteils wiedergegebene und nummerierte Klauseln: 1. „Der Rückkaufswert entspricht nicht der Summe der bezahlten Prämien. Er errechnet sich wegen des gebotenen Versicherungsschutzes, unter Berücksichtigung eines Abschlages auf die tarifliche Deckungsrückstellung un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Versicherungsgeschäft in ganz Österreich. Sie schließt im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit unter anderem laufend Lebensversicherungsverträge (auch) mit Personen, die kein Unternehmen führen oder für die diese Verträge nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Versicherungsbedingungen für die Kapitalversicherung auf den Todesfall") und Formblättern finden sich unter anderem folgende (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Versicherungsgeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet an. Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit schließt sie Lebensversicherungsverträge mit Personen, die kein Unternehmen führen oder für die diese Verträge nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören. Die Beklagte verwendet in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (AVB) folgende Klauseln: 1."Der Rückkaufswert entspricht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bevollmächtigte den Versicherungsmakler Mag. Johannes M*****, der in ständiger Geschäftsbeziehung mit der Beklagten stand, mit dem Abschluss einer „Eigenheim- & Haushalts-Top-Vollschutz-Versicherung im 3/4-Takt" zu den „derzeit gültigen AVB und BVB mit Sofortschutz" für sein im Bau befindliches Reihenhaus in V*****. Die Versicherungssumme für das Wohnhaus sollte ATS 2,647.500,--, für den Haushalt ATS 300.000,-- und für die Haftpflicht ATS 10 Mio b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Andreas N*****, vertreten durch Aigner Fischer Unter Rechtsanwaltspartnerschaft in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei U*****, vertreten durch Dr. Walter Heel und Mag. Chri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde im Jahr 2000 Eigentümer einer Liegenschaft samt Haus und übernahm die mit der Voreigentümerin bestandenen Versicherungsverträge. Nachdem es Anfang 2000 zu einem Sturmschaden am Gebäude gekommen war, wandte sich der Kläger an einen Versicherungsagenten der Beklagten, um sämtliche Gebäude der Landwirtschaft „auf Neuwert zu versichern". Der Agent der Beklagten besichtigte das Haus und nahm ausgehend von einer bereits im Jahr 1999 durchgeführten Neu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger steht als selbständiger Versicherungsmakler mit der Beklagten in geschäftlicher Verbindung. Laut Vermittlungsvertrag hat ihm die Beklagte für jeden vermittelten Versicherungsvertrag während der gesamten Laufzeit Provision zu bezahlen. Die Provisionsansprüche sind jeweils monatlich abzurechnen, wobei die Streitteile eine Folgeprovision in Höhe von 22 % der von der Beklagten vereinnahmten Nettoprämie (exklusive Versicherungssteuer) vereinbart haben. Im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war durch mehr als drei Jahre bis zum 31. 10. 2002 bei der Beklagten als Versicherungsangestellter im Außendienst beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitnehmerkündigung. Seit 1. 11. 2002 ist der Kläger als selbständiger Versicherungsmakler berufstätig. Auf das Dienstverhältnis fand der Rahmenkollekivvertrag für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmen (KVA) Anwendung. § 6 dieses Kollektivvertrages „Provisionszahlung na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Versicherungsvertreter im Außendienst beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete mit 31. 5. 2003 durch Arbeitnehmerkündigung. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmungen - Außendienst (in der Folge: KV) Anwendung, dessen § 6 - soweit hier von Interesse - folgenden Wortlaut hat: Der Kläger war bei der Beklagten als Versicherungsvertreter im Außendienst beschäftigt. Das Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist slowakischer Staatsbürger und Profifußballer. Im Sommer 2001 schloss er mit einem Wiener Fußballverein einen Zweijahresvertrag; Anfang 2002 wurde er vom Wiener Verein einem Grazer Klub zur Verfügung gestellt. Im Sommer 2002 wechselte er zu einem Klub in Budapest. In der Zeit vom 13. 8. 2001 bis 30. 1. 2002 war er unter einer Wiener Adresse behördlich gemeldet (welche Wohnung er jedoch nie bewohnte, sondern stattdessen ein Haus im Burgenland bezo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die P***** V***** GmbH war als selbständige Versicherungsmaklerin tätig. Sie stand mit der Beklagten in ständiger Geschäftsverbindung. „Sie handelte unter anderem auch durch Erich K*****, der bloß Gesellschafter ist". Die P***** V***** GmbH vermittelte nicht exklusiv für die Beklagte, sie war auch nicht ermächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für sie abzugeben. Es bestand aber, wie bei allen Maklern, die regelmäßig bei der Beklagten Verträge einreichen, ein... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss mit der Beklagten, einem deutschen Versicherungsunternehmen, über Vermittlung des für die Versicherungsmaklerin H***** + D***** OEG tätigen Versicherungsmaklers Rainer W***** für die Zeit von 1. 5. 2001 bis 1. 1. 2003 eine (ua das Risiko der Invalidität deckende) Unfallversicherung ab, der die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 94) und die Besonderen Bedingungen zur Maklerpool Gruppen-Unfallversicherung (AUB 94) zugrundegelegt wurden. I... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Als erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO macht die außerordentliche Revision geltend, sowohl das Erst- als auch das Berufungsgericht hätten den festgestellten Sachverhalt in folgenden Punkten rechtlich unrichtig beurteilt: Als erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO macht die außerordentliche Revision geltend, sowohl das Erst- als auch das Berufungsgericht hätten den festgestellten Sachverhalt i... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung von EUR 8.027,90 sA (EUR 7.299.26 an Schadenersatz wegen Verletzung der Pflichten des Beklagten als Versicherungsmakler, EUR 728,64 an Einbringungskosten gemäß § 1333 Abs 3 ABGB) gerichtete Klagebegehren ab. Das Erstgericht wies das auf Zahlung von EUR 8.027,90 sA (EUR 7.299.26 an Schadenersatz wegen Verletzung der Pflichten des Beklagten als Versicherungsmakler, EUR 728,64 an Einbringungskosten gemäß Paragraph 1333, Absatz 3, ABGB... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verkauft und repariert Invalidenfahrzeuge. Dazu macht sie Werbung auf Messen, absolviert Kundenbesuche und führt Fahrzeuge vor. In ihrem Betrieb waren zum Zeitpunkt des gegenständlichen Versicherungsantrages noch ein Techniker, der in ganz Österreich derartige Reparaturen durchführt, und ein geringfügig beschäftigter Innendienstmitarbeiter tätig. Der von der Klägerin kontaktierte selbständige Versicherungsmakler F***** empfahl ihr den Abschluss einer Betri... mehr lesen...