Norm
ABGB §1029 B3Rechtssatz
Die Stundungszusage eines bloßen Vermittlungsagenten ist nur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauens auf den äußeren Tatbestand verbindlich. Aus der Tatsache der Bestellung eines Agenten allein kann aber nicht der Schluß darauf gezogen werden, daß es sich um einen Agenten im Sinne des § 45 VersVG handle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020516Dokumentnummer
JJR_19770217_OGH0002_0070OB00015_7700000_001