RS OGH 1977/2/17 7Ob15/77, 7Ob8/86, 7Ob97/01t, 7Ob43/04f, 7Ob221/08p

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Veröffentlicht am 17.02.1977
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Norm

VersVG §43

Rechtssatz

Der Vermittlungsagent im Sinne des § 43 VersVG hat nur Willenserklärungen entgegenzunehmen, nicht aber Anträge anzunehmen. Er hat keine Vereinbarung zu treffen und kann insbesondere keine Prämien stunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080361

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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