RS OGH 1991/12/19 7Ob30/91, 7Ob28/95, 7Ob13/04v, 7Ob25/14y, 7Ob130/18w, 7Ob166/19s

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Veröffentlicht am 19.12.1991
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Norm

VersVG §43

Rechtssatz

Ist ein Versicherungsmakler nicht nur Vertreter des Antragstellers, sondern Versicherungsagent im Sinn des § 43 VersVG - wenn auch ohne Abschlussvollmacht im Sinn des § 45 VersVG - so haftet der Versicherer auch für die Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber dem in Aussicht genommenen Versicherungsnehmer durch den Versicherungsagenten.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 30/91
    Entscheidungstext OGH 19.12.1991 7 Ob 30/91
    Veröff: SZ 64/189 = VersRdSch 1992,186 = VersR 1993,383
  • 7 Ob 28/95
    Entscheidungstext OGH 18.10.1995 7 Ob 28/95
    Auch
  • 7 Ob 13/04v
    Entscheidungstext OGH 21.04.2004 7 Ob 13/04v
    Auch; Veröff: SZ 2004/57
  • 7 Ob 25/14y
    Entscheidungstext OGH 22.04.2014 7 Ob 25/14y
    Auch; nur: Ist ein Versicherungsmakler nicht nur Vertreter des Antragstellers, sondern Versicherungsagent im Sinn des § 43 VersVG, so haftet der Versicherer für die Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber dem in Aussicht genommenen Versicherungsnehmer durch den Versicherungsagenten. (T1); Veröff: SZ 2014/37
  • 7 Ob 130/18w
    Entscheidungstext OGH 20.03.2019 7 Ob 130/18w
    Beisatz: Daraus allein folgt aber noch nicht, dass dessen Wissen (jedenfalls) dem Versicherer zuzurechnen ist. Entscheidend ist in diesem Kontext, in welcher Funktion der Versicherungsmakler aufgetreten ist. Die Kenntnisse des Versicherungsmaklers sind nämlich dann nicht dem Versicherer zuzurechnen, wenn der Versicherungsmakler gerade in seiner Funktion als Vertreter des Versicherungsnehmers auftritt, also gleichsam im Lager des Antragstellers und nicht in dem des Versicherers steht. (T2)
  • 7 Ob 166/19s
    Entscheidungstext OGH 27.11.2019 7 Ob 166/19s
    Vgl; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0080382

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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