1 Mit Schreiben vom 12. März 2018 hielt die belangte Behörde dem Revisionswerber vor, die O GmbH, deren Geschäftsführer der Revisionswerber seit 15. Mai 2017 sei, habe Kommunalsteuer und (Wiener) Dienstgeberabgabe im Jahr 2017 nicht entrichtet. Dem Revisionswerber werde im Hinblick auf eine mögliche Haftungsinanspruchnahme die Gelegenheit gegeben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. 2 Der Revisionswerber teilte mit, er sei Koch in einem (anderen) China-Restaurant; er sei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht
Norm: ABGB §863GmbHG §15 Abs1
Rechtssatz: Die Bestellung des Geschäftsführers durch Gesellschafterbeschluss wird mit der Fassung des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses und der Annahme der Bestellung durch den Bestellten wirksam; die Eintragung ins Firmenbuch hat nur deklarative Bedeutung (vgl. VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601, mwN; RIS-Jus... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht
Norm: ABGB §863ABGB §871GmbHG §15 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung von Erklärungen kommt es auf den objektiven Erklärungswert an, also darauf, wie ein redlicher Empfänger einer Erklärung diese unter Berücksichtigung aller Umstände verstehen musste. Der Inhalt einer Urkunde wird durch deren Unterfertigung nur dann zum Inhalt der Willenser... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 25. Oktober 2017 wurde der revisionswerbenden Partei gemäß § 91 Abs. 2 GewO in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Z 1 GelverkG die Gewerbeberechtigung für das Mietwagen-Gewerbe und für das Taxi-Gewerbe (jeweils beschränkt auf eine näher bestimmte Anzahl von Personenkraftwagen) entzogen. Dieser Entscheidung lag zugrunde, dass der handelsrechtliche Geschäftsführer der revisionswerbenden Partei, der mit Urteil des Landesgerichts für Strafsache... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 3. April 2002 wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Friseur- und Perückenmachergewerbes im näher bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 entzogen. In der Begründung: führte die erstinstanzliche Behörde aus, mit Beschluss des Bezirksgerichtes Mödling vom 3. Dezember 2001 sei über das Vermögen des S. A., des alleinigen selbstständig vertretungsbefugten handelsrechtlichen... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;GmbHG §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/04/0038 E 21. März 1995 RS 1 Stammrechtssatz Dem alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH kommt schon im Hinblick auf deren rechtliche Organisationsform ein maßgeblicher Einfluß iSd § 91 Abs 2 GewO 1994 zu (Hinweis E 29.3.1994, 91/04/... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 9. Mai 1988 ist eine LP GmbH gegründet worden. Laut Generalversammlungsbeschluss vom 13. Oktober 1993 ist diese GmbH in die O. Immobilien- und Bauträger GmbH (in der Folge nur: GmbH) umgewandelt worden. Sitz der GmbH war in Innsbruck, u.a. wurde in Linz ein Büro unterhalten. Alleingesellschafter und einziger handelsrechtlicher Geschäftsführer war Walter L-P (in der Folge nur: Alleingesellschafter-Geschäftsführer). Am 18. Juni 1995 verunglückte er tödl... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §35;ASVG §4 Abs2;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §61 Abs1;
Rechtssatz: Die persönliche Abhängigkeit der einzigen Dienstnehmerin einer GmbH, die ihren einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer durch Tod verloren hat, kann nicht schon deswegen verneint werden, weil die GmbH der Dienstnehmerin nach dem Tod des Geschäftsführers keine Weisungen mehr... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §35 Abs1;ASVG §4 Abs2;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §61 Abs1;
Rechtssatz: Durch den Tod ihres Alleingesellschafter-Geschäftsführers wird eine GmbH, die zu diesem Zeitpunkt Dienstgeber einer einzigen Dienstnehmerin gewesen ist, zwar "führerlos", nicht aber inexistent. Insoweit unterscheidet sich der hier vorliegende Fall des Todes des (wenngleic... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war seit 23. August 1994 alleinige Geschäftsführerin der G-GmbH. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 25. April 2001 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden dieser Gesellschaft im Ausmaß von 1,004.835 S (Umsatzsteuer 1993 bis 1995, Körperschaftsteuer 1993 bis 1995, Kapitalertragsteuer 1994 bis 1997 sowie Nebengebühren) herangezogen. In der Berufung gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerde... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0261 E 31. Jänner 2001 RS 2
(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Mit der Bestellung einer Person zum Geschäftsführer wird dieser Person auch die Pflicht zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Vorschriften übertragen. Der Geschäftsfü... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt den Handel mit Briefmarken und Münzen. In den Streitjahren war Christine W. alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin. Ihr Ehegatte Johann W. war Einzelprokurist. In den Jahren 1984 bis 1986 kam es zu einem in der breiten Öffentlichkeit stark beachteten Netz von miteinander in Zusammenhang stehenden strafbaren Handlungen, die im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet waren, dass ein Kreislauf von Golddukaten in Gang geset... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;KStG 1988 §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0023
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, wer die für die Körperschaft berufenen Organe sind, ist entscheidend, wer die geschäftliche Oberleitung ausübt, wer also der wirkliche Geschäftsleiter i... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine Berufung gegen einen Bescheid, mit welchem der Beschwerdeführer zur Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten (Lohnsteuer für den Zeitraum 1-12/1984 sowie 1-4/1985 und Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Zeitraum 1-11/1984 sowie 1-4/1985) einer GmbH herangezogen worden war, ab. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Beschwerdeführer i... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;EStG 1988 §9;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;
Rechtssatz: Die Bildung von Rückstellungen und die dem § 78 Abs 1 EStG 1988 entsprechende Einbehaltung der Lohnsteuern entbindet den Geschäftsführer einer GmbH nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung bzw Abfuh... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Bestellung einer Person zum Geschäftsführer wird dieser Person auch die Pflicht zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Vorschriften übertragen. Der Geschäftsführer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft entrichtet werden... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Textilgroßhandel. Alleingesellschafterin der GmbH ist die in Seoul, Südkorea, ansässige Han Boon Whang. Geschäftsführer ist Rhee Jae Whan. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde - wie aus dem Prüfungsbericht ersichtlich ist - festgestellt, dass in den Bilanzen zum 1.1.1989 und 31.12.1989 Darlehen im Betrag von je S 5,567.808,77, zum 31.12.1990 von S 6,035.945,77 und zum 31.12.1991 von S 5,020.120,06 ausgewiesen waren. Zinsen ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;BAO §115 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine verdeckte Ausschüttung setzt definitionsgemäß die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteilsinhaber) voraus. Die Zuwendung eines ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zur Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Inntal-Bagger GmbH am 17. Juni 1996 Geschäftsführer und damit Vertreter dieser Gesellschaft. Mit einem Schriftsatz des Magistrates der Stadt Wien vom 23. April 1997 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass Abgabenschuldigkeiten der angeführten GmbH an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für die Zeit vom November 1995 bis Februar 1996 samt Nebengebühren im Gesamtbetrag von S 76.117,-- aushafteten. I... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Vertreter eines Abgabepflichtigen haftet für nicht entrichtete Abgaben auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Steuerpflichtigen zur Verfügung standen, hiezu nic... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 1998 leitete das Finanzamt gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß diese als für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortliche der E. GmbH für bestimmte näher bezeichnete Zeiträume der Jahre 1996 und 1997 unter Verletzung der Umsatzsteuervoranmeldungspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß gehalten habe (Finanzvergehen nach § ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §78;BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §1;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §82;FinStrG §83;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Für die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit genügt die faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten eines AbgPfl. Anders als nach... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §25;EStG 1988 §2;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §25;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §7;KStG 1988 §7;
Rechtssatz: Werden vom Geschäftsführer einer GmbH persönliche Dienstleistungen (hier: Steuerberaterleistungen) erbracht, so kommen die Verträge... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juli 1996 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, der Beschwerdeführer sei als Geschäftsführer gemäß § 67 Abs. 10 ASVG im Zusammenhang mit § 83 ASVG verpflichtet, ihr die auf dem Beitragskonto einer näher bezeichneten GmbH rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis 18. Juli 1996) im Betrage von S 280.917,33 zuzüglich Verzugszinsen seit 19. Juli 1996 (berechnet von S 255.633,54) binnen 14 Tagen zu zahlen. Beg... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;GewO 1973 §39 Abs2 idF 1993/029;GewO 1973 §9 Abs1 idF 1993/029;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 91/17/0134 5
VwSlg 6714 F/1992 Stammrechtssatz Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführe... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. November 1996 entzog der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf § 91 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 87 Abs. 1 Z. 1 und 2 und 13 und 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Immobilienmaklergewerbe und das Immobilienverwaltergewerbe in einem nähe... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;GmbHG §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0038 1 Stammrechtssatz Dem alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH kommt schon im Hinblick auf deren rechtliche Organisationsform ein maßgeblicher Einfluß iSd § 91 Abs 2 GewO 1994 zu (Hinweis E 29.3.1994, 91/04/0... mehr lesen...
Die Anteile an der Erstbeschwerdeführerin, einer GmbH, werden von der Gattin des Zweitbeschwerdeführers gehalten. Der Zweitbeschwerdeführer ist Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin, er übt die Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses aus. Im Jahr 1993 wurden bei den Beschwerdeführern abgabenbehördliche Prüfungen für den Zeitraum 1989 bis 1991 durchgeführt. Unter Tz. 15 des Berichtes über die Buch- und Betriebsprüfung bei der Erstbeschwerdeführerin ist festgehalten: Gege... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §2;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §25;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;KStG 1988 §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0209
Rechtssatz: Das Gesetz räumt in der Frage der Zurechnung von Einkünften kein Ermess... mehr lesen...