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21/03 GesmbH-RechtNorm
ASVG §67 Abs10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/25 91/17/0134 5 VwSlg 6714 F/1992Stammrechtssatz
Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer kommt nur dann in Betracht, wenn ein Anlaß vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln
(Hinweis E 18.11.1991, 90/15/0123, E 28.5.1992, 88/17/0216).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080108.X02Im RIS seit
20.11.2000