Norm: KO §61
Rechtssatz: Die Nichtbestreitung des Gemeinschuldners im Prüfungsverfahren bezieht sich nur auf den obligatorischen Anspruch des Gläubigers, nicht aber auf dessen dingliche Sicherheit. Entscheidungstexte 8 Ob 65/99p Entscheidungstext OGH 08.07.1999 8 Ob 65/99p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z7 IIGEO §133KO §60KO §61KO §90 Abs1KO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Nach Bestätigung durch das Konkursgericht, eine im Anmeldeverzeichnis festgestellte Forderung sei in das konkursfreie Vermögen des Gemeinschuldners vollstreckbar, kann Zwangsversteigerung einer nach § 119 Abs 5 KO aus der Konkursmasse ausgeschiedenen Liegenschaft auf Grund dieses Titels bewilligt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §5 Abs1KO §61KO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Eine Vollstreckbarkeitsbestätigung bezüglich des beglaubigten Auszuges aus dem Anmeldungsverzeichnis kann einem Konkursgläubiger erst nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses erteilt werden. Vorher kann ein Konkursgläubiger auch nicht auf das dem Gemeinschuldner überlassene Einkommen und Vermögen Exekution führen. Entscheidungstexte 8 Ob 19... mehr lesen...
Norm: KO §61
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner muß bereits in der zur Prüfung einer angemeldeten Forderung angeordneten Prüfungstagsatzung dieser Forderung bestreiten, wenn er die Rechtsfolgen des § 61 KO vermeiden will. Dies gilt auch dann, wenn der Masseverwalter eine ursprünglich bestrittene Forderung später anerkennt. Entscheidungstexte 8 Ob 18/93 Entscheidungstext OGH 15.12.199... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2IESG §7 Abs1KO §60 Abs2KO §61KO §109 Abs1
Rechtssatz: Soweit die Feststellungswirkung der Forderung des Arbeitnehmers im Konkurs reicht, ist eine eigene Beurteilung durch das Arbeitsamt nicht zulässig; dieses ist vielmehr verpflichtet, die so entschiedene Frage bzw die insolvenzrechtliche Feststellung des gesicherten Anspruches seiner Entscheidung zugrundezulegen. Der gegenteiligen - vor dem Inkrafttreten des IRÄG ergangenen -... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2IESG §7 Abs1KO §60 Abs2KO §61KO §109 Abs1
Rechtssatz: Für die Frage, ob und welcher Anspruch gegen den Arbeitgeber vorliegt, ist die Entscheidung des Gerichtes bindend, bzw die Feststellung im Konkurs (§ 109 Abs 1 KO) der Entscheidung des Arbeitsamtes ohne weitere Prüfung zugrundezulegen. Ob dieser arbeitsrechtliche Anspruch auch gesichert ist, hat hingegen die Verwaltungsbehörde zu entscheiden, hiebei aber wiederum zugrundezu... mehr lesen...
Norm: KO §17KO §61KO §110
Rechtssatz: Solange und soweit der Mitverpflichtete des Gemeinschuldners auf die Forderung des Hauptgläubigers Zahlungen nicht geleistet (§ 17 Abs 1 KO) oder nach Konkurseröffnung die Forderung nicht eingelöst (§ 17 Abs 3 KO) hat und sich der Hauptgläubiger am Konkursverfahren beteiligt, stehem ihm (dem Mitverpflichteten) keine über die bedingte Anmeldung seiner Rückgriffsforderung hinausgehenden Teilnahmerechte zu. ... mehr lesen...
Norm: KO §17KO §61KO §110
Rechtssatz: Das Feststellungsbegehren des Mitverpflichteten des Gemeinschuldners (hier: eines Bürgen) im Prüfungsprozeß ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzuweisen, wenn die vom Hauptgläubiger im vollen Umfang im Konkurs angemeldete Konkursforderung in der Prüfungstagsatzung wie angemeldet festgestellt und vom Gemeinschuldner nicht bestritten worden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende Partei gewährte dem Erstbeklagten, der seinerzeit einen Fleischhauereibetrieb führte, mit Übereinkommen vom 27. 10. 1975 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditinstitute einen Kontokorrentkredit in der Höhe von 1 100 000 S bis 31. 10. 1976. Für diesen Kredit übernahm die Zweitbeklagte die Haftung als Bürgin und Zahlerin. Mit Übereinkommen vom 19. 1. 1977 wurde der Kredit auf 1.5 Mill. S erhöht und die Laufzeit bis 31. 10. 1977 erstreckt. Die Zw... mehr lesen...
Am 21. August 1963 wurde vom Landesgericht Klagenfurt zu Sa 23/63 über das Vermögen des Verpflichteten das Ausgleichsverfahren eröffnet. Der Ausgleichsschuldner erklärte am 27. September 1963 gemäß § 31a Abs. 2 AO schriftlich, sämtliche angemeldeten Forderungen zu bestreiten. Nach Einstellung dieses Ausgleichsverfahrens eröffnete das Erstgericht mit Beschluß vom 24. April 1964, S 10/64, über das Vermögen des Verpflichteten den Anschlußkonkurs. Nach dem Inhalt des Protokolls über die e... mehr lesen...
Norm: EO §213 IICEO §213 IIIEO §213 VKO §61KO §108
Rechtssatz: Hat der Gemeinschuldner die angemeldete Forderung bei der Prüfungstagsatzung ausdrücklich bestritten, dann bildet die Eintragung im Anmeldungsverzeichnis keinen Exekutionstitel im Sinne des § 1 Z 7 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 104/79 Entscheidungstext OGH 18.06.1980 3 Ob 104/79 Veröff: SZ 53/94 = EvBl 1980/189 S 550 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 IKO §61
Rechtssatz: Die "Aufzehrung" eines Exekutionstitels durch die Schaffung eines neuen Titels berührt den Anspruch nicht. Es wird lediglich der alte Exekutionstitel unwirksam. Die Oppositionsklage ist somit kein geeigneter Rechtsbehelf zur Bekämpfung einer Exekution bloß mit der
Begründung: , daß der der Exekution zugrundeliegende Titel unwirksam geworden sei. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z7 IIGKO §61
Rechtssatz: Hat der Gläubiger einen Titel nach § 61 KO, kann nur auf Grund des Exekutionstitels nach § 61 KO, nicht aber auf Grund des durch die Schaffung des neuen Exekutionstitels "aufgezehrten" alten Titels (Versäumungsurteils) Exekution geführt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 40/75 Entscheidungstext OGH 04.03.1975 3 Ob 40/75 EvBl 1976/10 S 19 ... mehr lesen...
Norm: KO §61
Rechtssatz: Anerkenntnis des Masseverwalters im Konkurs bezieht sich nur auf den obligatorischen Anspruch des Gläubigers, nicht aber auf dessen dingliche Sicherung. Kein exekutiver Zugriff auf das in die Masse fallende Pfand während der Anhängigkeit des Konkursverfahrens, selbst wenn der Masseverwalter die kridamäßige Versteigerung der Sache betreibt. Entscheidungstexte 3 Ob 20... mehr lesen...
Norm: KO §15KO §61KO §103KO §104
Rechtssatz: Enthält die Anmeldung einer Forderung auf Entrichtung wiederkehrender Leistungen entgegen § 15 KO keine Kapitalisierung, dann ist ihre Verbesserung durch den Konkurskommissär zu veranlassen und dem Anmelder die Behebung des Mangels aufzutragen. Wurde ein solcher Auftrag nicht erteilt und die Forderung vom Masseverwalter oder vom Konkurskommissär kapitalisiert in das Anmeldungsverzeichnis aufgenommen,... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z7 IIGEO §35 AgEO §36 AbKO §61
Rechtssatz: Die nachträgliche Einschränkung der Forderungsanmeldung, die bereits gem § 61 KO einen gültigen Exekutionstitel bildet, ändert nichts an dessen Fortbestand. Es ist daraus weder ein Verzicht auf die Exekutionsführung oder ein Erlöschen des Anspruches zu entnehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 78/71 Entscheidungstext OGH 29.07.1971 3 Ob 7... mehr lesen...
Norm: AO §53aEO §7 Abs2 DKO §61
Rechtssatz: Wurde eine Forderung als bedingt im Anmeldungsverzeichnis eingetragen und weder vom Gemeinschuldner noch vom Masseverwalter bestritten, so kann auf Grund der Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis nur dann Exekution bewilligt werden, wenn der Eintritt der Bedingung nach § 7 Abs 2 EO nachgewiesen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 61/67 Entscheid... mehr lesen...
Norm: KO §61KO §152KO §156a
Rechtssatz: Auch bei einem Zwangsausgleich bleibt die Eintragung im Anmeldungsverzeichnis auf Grund der Anmeldung der Forderung im Konkursverfahren der Exekutionstitel. Der Zwangsausgleich schafft keinen neuen Titel, sondern schränkt den ursprünglichen nur ein. Entscheidungstexte 3 Ob 35/67 Entscheidungstext OGH 05.04.1967 3 Ob 35/67 Veröff: EvBl 1... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte in der Klage gegen den Masseverwalter im Konkurse der beklagten Partei die Feststellung, daß ihre Forderung im Umfange der Anmeldung (150.981.36 S) zu Recht bestehe, schränkte jedoch das Feststellungsbegehren bei der ersten Tagsatzung auf den Betrag von 112.440.69 S ein. Die beklagte Partei hielt der Klage entgegen, das Feststellungsbegehren hinsichtlich einer Forderung von 112.440.69 S sei verfehlt, weil ein Teilbetrag von 82.401.11 S bereits im Konkurs... mehr lesen...
Norm: AO §53aKO §61ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Gemäß § 61 KO bildet zwar die Eintragung einer nicht bestrittenen und im Konkurs festgestellten Forderung einen Exekutionstitel, doch ist durch dieses Anerkenntnis keine res iudicata gegeben. Entscheidungstexte 5 Ob 52/66 Entscheidungstext OGH 31.03.1966 5 Ob 52/66 Veröff: EvBl 1966/410 S 523 = SZ 39/64 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z7 IIGEO §4 Abs1 Z4KO §61KO §109
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag ist die Erörterung der Frage, ob es sich bei einer im Konkurs angemeldeten und anerkannten, somit festgestellten Forderung tatsächlich um eine Konkursforderung handelt, ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 2/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1965 3 Ob 2/65 EvBl 1965/206 S 299 ... mehr lesen...
Norm: KO §48KO §61
Rechtssatz: Die Feststellung einer anerkannten Forderung im Konkurs erstreckt sich auch auf den allenfalls durch Sicherungseigentum des Gläubigers gedeckten Teil der Forderung. Entscheidungstexte 3 Ob 2/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1965 3 Ob 2/65 Veröff: EvBl 1965/206 S 299 6 Ob 630/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480KO §61AO §53
Rechtssatz: Der unbestrittenen Eintragung einer Forderung in das Anmeldungsverzeichnis (§ 61 KO, § 53 a AO) kommt die Wirkung der JMV RGBl 105/1858 zu (Verlängerung der Verjährungsfrist). Dies gilt auch für rückständige Sozialversicherungsbeiträge, deren kürzere Verjährung nicht in den §§ 1478, 1485 ABGB, sondern im ASVG geregelt ist. Entscheidungstexte 6 Ob 301/63... mehr lesen...
Die betreibende Partei hatte im Konkurse der verpflichteten Partei eine Gesamtforderung von 222.756.42 S angemeldet, die auch bei der Prüfungstagsatzung anerkannt wurde. Bei der Zwangsausgleichstagsatzung vom 6. Februar 1961 wurde allerdings das Stimmrecht nur für den Betrag von 81.870.74 S in Anspruch genommen, welches von keiner Seite bestritten wurde. Mit Beschluß des Konkursgerichtes vom 28. März 1961 wurde der Zwangsausgleich, demzufolge die Konkursgläubiger eine 20%ige Quote, za... mehr lesen...
Norm: KO §61KO §156 Abs4
Rechtssatz: Im Falle des Wiederauflebens einer im Konkurs festgestellten und vom Gemeinschuldner nicht ausdrücklich bestrittenen Forderung (§ 156 Abs 4 KO) bildet die Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis einen Exekutionstitel hinsichtlich der ganzen Forderung und nicht nur hinsichtlich der Ausgleichsquote des Zwangsausgleiches. Entscheidungstexte 5 Ob 118/62 ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §61
Rechtssatz: Zur Frage, ob während des Konkursverfahrens die Einbringung einer Klage gegen den Gemeinschuldner durch einen am Konkurs teilnehmenden Gläubiger insofern zulässig ist, als das Begehren auf Vollstreckung in das dem Gemeinschuldner zur freien Verfügung gebliebenen Vermögen gerichtet ist. Entscheidungstexte 5 Ob 518/59 Entscheidungstext OGH 23.12.1959 5 O... mehr lesen...
Der Kläger begehrte, die Anerkennung der im Konkurse des Gemeinschuldners Alexander P. angemeldeten Leibrentenforderung des Othmar P. aus dem Kaufvertrag mit Alexander P. per 1755 S sowie im Teilbetrage von 30.000 S in der Rangordnung der ersten Klasse der Konkursforderungen für ungültig zu erklären und die Forderungen in der dritten Klasse der Konkursforderungen festzustellen, weil die Anerkennung der Forderung in der ersten Klasse auf einem lrrtum des Masseverwalters beruht habe. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 BABGB §871KO §61KO §109
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Anfechtung des Anerkenntnisses des Masseverwalters ebenso wie aller anderen Prüfungserklärungen wegen Willensmängeln. Entscheidungstexte 3 Ob 278/37 Entscheidungstext OGH 06.05.1937 3 Ob 278/37 Anders; Veröff: SZ 19/156 3 Ob 511/55 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
In der am 11. November 1953 bei dem Landesgericht für ZRS. Graz eingebrachten und als Hypothekarklage bezeichneten Klage wird die Verurteilung der beklagten Verlassenschaft nach Johann St. zur Zahlung des Betrages von 15.000 S samt Nebengebühren und eines weiteren Betrages von 428.42 S samt Nebengebühren "und zwar auch in die verpfändete Liegenschaft EZ. 314 KG. H., einkommend im Grundbuche des Bezirksgerichtes Bruck a. d. M." beantragt. Auf der genannten im grundbücherlichen Eigentum... mehr lesen...
Norm: KO §61
Rechtssatz: Ein dinglicher und persönlicher Gläubiger, dessen Forderung vom Masseverwalter anerkannt und im Anmeldungsverzeichnis vermerkt wurde, hat während des Konkurses das Recht, mittels Hypothekarklage die Realisierung seines Absonderungsrechtes zu begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 349/54 Entscheidungstext OGH 23.06.1954 3 Ob 349/54 Veröff: SZ 27/180 = JBl 1954,594 ... mehr lesen...