Norm
KO §61Rechtssatz
Anerkenntnis des Masseverwalters im Konkurs bezieht sich nur auf den obligatorischen Anspruch des Gläubigers, nicht aber auf dessen dingliche Sicherung. Kein exekutiver Zugriff auf das in die Masse fallende Pfand während der Anhängigkeit des Konkursverfahrens, selbst wenn der Masseverwalter die kridamäßige Versteigerung der Sache betreibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0064847Dokumentnummer
JJR_19741022_OGH0002_0030OB00208_7400000_001