Norm
KO §61Rechtssatz
Ein dinglicher und persönlicher Gläubiger, dessen Forderung vom Masseverwalter anerkannt und im Anmeldungsverzeichnis vermerkt wurde, hat während des Konkurses das Recht, mittels Hypothekarklage die Realisierung seines Absonderungsrechtes zu begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0064840Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2018