Norm
EO §1 Z7 IIGRechtssatz
Die nachträgliche Einschränkung der Forderungsanmeldung, die bereits gem § 61 KO einen gültigen Exekutionstitel bildet, ändert nichts an dessen Fortbestand. Es ist daraus weder ein Verzicht auf die Exekutionsführung oder ein Erlöschen des Anspruches zu entnehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0000153Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011