Norm
IESG §1 Abs2Rechtssatz
Soweit die Feststellungswirkung der Forderung des Arbeitnehmers im Konkurs reicht, ist eine eigene Beurteilung durch das Arbeitsamt nicht zulässig; dieses ist vielmehr verpflichtet, die so entschiedene Frage bzw die insolvenzrechtliche Feststellung des gesicherten Anspruches seiner Entscheidung zugrundezulegen. Der gegenteiligen - vor dem Inkrafttreten des IRÄG ergangenen - Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 14.12.1979 (Arb 9876) vermag der OGH nicht zu folgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0064706Dokumentnummer
JJR_19890125_OGH0002_009OBS00015_8800000_004