Norm: KO §46
Rechtssatz: Bei Obsiegen des Konkursgläubigers in dem als Prüfungsprozess fortgesetzten Verfahren ist grundsätzlich lediglich über die seit Konkurseröffnung entstandenen Prozesskosten zu entscheiden, die gemäß § 46 KO Masseforderungen sind, und zu deren Erfüllung der Masseverwalter binnen 14 Tagen bei Exekution zu verurteilen ist. Dies trifft auf die nach Konkurseröffnung entstandenen Kosten zu. Die früher entstandenen Kosten haben... mehr lesen...
Norm: KO §46MRG §37
Rechtssatz: Die Verweisung vermögensrechtlicher Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter vom streitigen ins außerstreitige Verfahren nach § 37 MRG verändert deren rechtliche Qualifikation nicht. Ein Anspruch, der im streitigen Verfahren als Masseforderung zu behandeln wäre, behält daher auch im Außerstreitverfahren diese Eigenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 274/98z ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1KO §46
Rechtssatz: Wegen der jederzeit möglichen Einklagbarkeit einer Masseforderung gilt für derartige Rechtsstreitigkeiten die Unterbrechungsanordnung des § 7 Abs 1 KO nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 274/98z Entscheidungstext OGH 10.11.1998 5 Ob 274/98z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:... mehr lesen...
Norm: ABGB §802IO §60KO §21 Abs1KO §46KO §59
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner haftet nach Aufhebung des Konkurses für Masseforderungen nur soweit unbeschränkt, als sie aus einem mit dem Gemeinschuldner geschlossenen Vertrag resultieren, an den der andere Teil, etwa infolge Eintrittes des Masseverwalters nach § 21 KO, gebunden war. Hingegen haftet er nur bis zum Wert der ihm ausgefolgten Massebestandteile für Bestandzinse aus einem von ihm geschl... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VKO §46KO §50KO §110
Rechtssatz: Ein Eventualbegehren in der Form, daß eine Forderung, die im Konkurs aus einem bestimmten Rechtsgrund angemeldet wurde, für den Fall, daß sie als primär geltend gemachte Masseforderung nicht zum Zuge komme, als Konkursforderung geprüft werden soll, ist zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 10/93 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z4IESG §1KO §46KO §50
Rechtssatz: Durch einen Sozialplan neu geschaffene Arbeitnehmeransprüche genießen keine insolvenzrechtliche Sonderstellung, weder bei der Geltendmachung gegenüber dem Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds noch bei der Geltendmachung im Insolvenzverfahren selbst. Entscheidungstexte 9 ObS 6/90 Entscheidungstext OGH 27.06.1990 9 ObS 6/90 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Norm: KO §46KO §124
Rechtssatz: Für Masseschulden haftet der Gemeinschuldner nur mit der Masse, doch bedeutet dieser Umstand nicht, daß der Gemeinschuldner durch die Schaffung weiterer Masseschulden nicht beeinträchtigt würde, weil eben dadurch das zur Begleichung solcher Schulden aufgewendete Vermögen nicht zur Verminderung anderer ihn treffender Schulden verwendet werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §46KO §124
Rechtssatz: Masseforderungen können jederzeit und ohne Rücksicht auf den Stand des Konkursverfahrens geltend gemacht und erforderlichenfalls auch im Exekutionswege eingetrieben werden (so schon 5 Ob 332/87). Entscheidungstexte 8 Ob 49/88 Entscheidungstext OGH 22.12.1988 8 Ob 49/88 Veröff: RdW 1990,16 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: AO §23B - VG Art7KO §25KO §46
Rechtssatz: Die abweichende Qualifikation der Arbeitnehmeransprüche, die sich aus der Lösung des Arbeitsverhältnisses durch vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers (§ 25 KO) ergeben, im Anschlußkonkurs als Masseforderung (gegenüber im normalen Konkursverfahren als Konkursforderung) ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich (kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 Abs1KO §46
Rechtssatz: Da die Überlassung an Zahlungsstatt in einfach gelagerten Fällen an die Stelle des Verlassenschaftskonkurses tritt, sind nach der Konkursordnung bestehende Privilegien zu berücksichtigen. Krankheitskosten kommt ein solches Vorrecht seit 1.1.1984 nicht mehr zu. Entscheidungstexte 1 Ob 723/85 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 1 Ob 723/85 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BKO §46KO §109
Rechtssatz: Das Anerkenntnis einer Masseforderung durch den Masseverwalter ist zwar keine "Feststellung" im Sinne des § 109 Abs 1 KO; aber ein echtes (konstitutives) Anerkenntnis. Es kann durch den Masseverwalter zwar nicht durch andere Beweismittel widerlegt, wohl aber wegen Vorliegens von Willensmängeln - insbesondere wegen eines Irrtums über die als feststehend angenommenen Erklärungsgrundlagen - angefochten w... mehr lesen...
Norm: KO §16KO §46
Rechtssatz: Die Provisionsforderung eines Realitätenvermittlers ist eine durch den späteren Abschluß des Kaufvertrages mit dem namhaft gemachten Käufer aufschiebend bedingte Forderung und als solche auch eine aufschiebend bedingte Konkursforderung und keine Masseforderung (Eintritt der Bedingung nach Konkurseröffnung). Entscheidungstexte 5 Ob 302/81 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Über das Vermögen des Handelsvertreters Helmut P aus L ist mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 11. August 1978 das Konkursverfahren eröffnet und der klagende Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt worden. Helmut P hatte am 9. Juni 1978 bei der Beklagten als Reisekaufmann im Angestelltenverhältnis zu arbeiten begonnen; er sollte ein monatliches Fixum von 3 000 S und entsprechende Provisionen erhalten. Das Arbeitsverhältnis wurde von der Beklagten am 30. September 1978 mit sofo... mehr lesen...
Im August 1974 haben die Eheleute H und M W auf den damals noch im Eigentum der M L stehenden, aber bereits der M W geschenkten Liegenschaften X und Y mit dem Bau eines Hauses begonnen, obwohl ihnen außer dem monatlichen Dienstbezug des Mannes von 1100 DM bis 1200 DM und dem Karenzgeld der Frau keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung standen. Im Herbst 1974 war der Rohbau des Hauses vollendet. Kurz nach Baubeginn waren die Eheleute schon nicht mehr in der Lage, Forderungen de... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2ABGB §364c D3KO §2KO §27KO §46AnfO §1AnfO §8
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung als rechtsgestaltende Tatsache wirkt für die Zukunft und erzeugt keine Rückwirkungen. Dieser Grundsatz erfährt durch die gesetzliche Regelung gewiße Ausnahmen, zu denen unter anderem der Eintritt der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des Gemeinschuldners aus der Zeit vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen gehört. Verfahrensrechtlich er... mehr lesen...
Der Beklagte ist Eigentümer des Hauses X-Gasse 30. H. G. betrieb in dem in diesem Haus gelegenen Geschäftslokal Nr. 2, dessen Mieterin sie war, bis anfangs Mai 1977 ein Friseurunternehmen. Am 21 März 1977 wurde vom Landesgericht für ZRS Wien über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet und der nun hier klagende Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt. Vor der Konkurseröffnung wurden durch längere Zeit hin zwischen den Rechtsanwälten der Mietvertragspartner Verhandlungen mit dem Ziel gefü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1KO §1KO §6KO §23KO §46MG §19 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Aus dem Bestand eines Mietverhältnisses allein kann keine Verpflichtung des in Konkurs geratenen Mieters abgeleitet werden, dem Vermieter von seiner derart offenkundig gewordenen Insolvenz Nachricht zu geben. Entscheidungstexte 5 Ob 524/79 Entscheidungstext OGH 20.02.1979 5 Ob 524/79 Veröff: JBl 1980,393 (... mehr lesen...
Der Kläger war von Anfang Dezember 1975 bis zum 9. Oktober 1976 als Werbeleiter bei der P-GmbH und Co. KG (im folgenden kurz KG genannt) gegen ein 14mal jährlich zu zahlendes Monatsbruttogehalt von 8000 S beschäftigt. Er hat am 9. Oktober 1976 dem Masseverwalter gegenüber seinen vorzeitigen Austritt erklärt, weil er die Gehaltsbezüge für Juli, August und September 1976 nicht erhalten hatte. Die P-GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der KG (Komplementärin). Am 17. August 1976... mehr lesen...
Norm: EVHGB Art7 Nr12HGB §128HGB §161KO §46
Rechtssatz: Das im Gesellschaftskonkurs bestehende Vorrecht der Masseforderung wirkt auch im Gesellschafterkonkurs (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 4 Ob 101/77 Entscheidungstext OGH 06.09.1977 4 Ob 101/77 Veröff: SZ 50/115 = EvBl 1978/20 S 73 = Arb 9607 European Case ... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs1AO §61 Abs1KO §46
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 61 Abs 1 AO soll nur klarstellen, daß die in § 53 Abs 1 AO normierte Schuldkürzung auch gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wirkt; der Vorrang wird hiedurch nicht berührt. Entscheidungstexte 4 Ob 101/77 Entscheidungstext OGH 06.09.1977 4 Ob 101/77 Veröff: SZ 50/115 = EvBl 1978/20 S 73 = Arb 9607 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist die seit 1972 geschiedene Ehegattin des Gemeinschuldners Alois H. über dessen Vermögen am 5. Juli 1974 der Konkurs eröffnet worden ist. Sie begehrt mit der Begründung: , vom Beklagten am 18. Juli 1974 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, auf der Basis eines vereinbarten Bruttomonatsgehaltes von 4700 S an Kündigungsentschädigung und restlichem Gehalt für die Monate Juli, August und September 1974 einschließlich der anteiligen Sonderzahlungen einen Betrag von 16 450... mehr lesen...
Norm: KO §5 Abs4KO §23KO §46 Z2
Rechtssatz: Wurde ein Bestandverhältnis vom Masseverwalter fortgesetzt, ist eine offene Bestandzinsforderung bis zur Konkurseröffnung Konkursforderung, der Bestandzins für die Zeit danach Masseforderung. Auf die Fälligkeit der Schuld kommt es nicht an. Auch eine vor Konkurseröffnung fällige, tatsächlich aber nicht bezahlte Mietzinsschuld kann daher, soweit sie anteilmäßig für die Zeit nach der Konkurseröffnung zu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73KO §46AußStrG 2005 §154 Abs2
Rechtssatz: Als Masseforderungen kommen, zumal der Begriff dem Außerstreitgesetz fremd ist, bei sinngemäßer Anwendung des § 46 KO nur die dort aufgezählten Forderungen in Betracht. Entscheidungstexte 1 Ob 290/75 Entscheidungstext OGH 05.11.1975 1 Ob 290/75 SZ 48/118 4 Ob 83/77 Entscheidu... mehr lesen...
Die Republik Österreich hatte die Firma Ing Bruno S mit der Durchführung mehrerer Bauvorhaben, darunter auch des in Wien XIX, Stgasse 37 bis 39. beauftragt. Für dieses Bauvorhaben erbrachte die Republik Österreich an die Firma Ing Bruno S größere Vorleistungen, um den Verfall bereits bewilligter Budgetmittel zu verhindern. Da die Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) für ihre Vorleistungen Bankgarantien verlangte, schloß die Firma Ing Bruno S mit der klagenden Partei Kreditver... mehr lesen...
Norm: AO §23AO §53aKO §46
Rechtssatz: Die Vorrangsordnung ist zwingendes Recht. Das Anerkenntnis einer Forderung als bevorrechtet begründet den Vorrang nicht. Eine gemäß § 23 Z 1 AO bevorrechtete Forderung muß nicht angemeldet werden. Die Anmeldung und Eintragung einer solchen bevorrechteten Forderung in das Anmeldungsverzeichnis schafft auch bei Anerkenntnis keinen Exekutionstitel. Die dennoch rechtskräftig bewilligte Exekution hat keine Tatbe... mehr lesen...
Norm: KO §39 Abs1KO §41 Abs1KO §46 Z5
Rechtssatz: Der Anspruch des Anfechtungsgegners auf Zurückzahlung seiner Gegenleistung wegen Bereicherung der Masse bildet eine Masseforderung. Er schafft zwar kein Zug um Zug zu erfüllendes Schuldverhältnis und auch kein Zurückbehaltungsrecht, doch kann dieser Anspruch, wenn die Leistung des Anfechtungsgegners und die aus dem Titel der Bereicherung zu erbringende Gegenleistung der Masse gleichartig sind, i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 ff CKO §46
Rechtssatz: Rückforderungsanspruch des Masseverwalters gegen den Dritten, dem aus einem Guthaben der Masse auf Grund einer rechtswidrigen Verfügung des Konkurskommissärs geleistet wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 141/65 Entscheidungstext OGH 01.06.1965 8 Ob 141/65 Veröff: SZ 38/92 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: KO §2 Abs2KO §46
Rechtssatz: Die dreißigtägige Frist des § 46 Abs 2 lit b KO beginnt im Falle eines Anschlußkonkurses mit dem Tag der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens. Entscheidungstexte 4 Ob 65/64 Entscheidungstext OGH 28.07.1964 4 Ob 65/64 Veröff: Arb 7961 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:R... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte die Konkursmasse (Masserlös im Betrage von 78.5446 S 99 g), die zur Befriedigung der Masseforderungen nicht hinreicht, nach den Bestimmungen der §§ 46 KO. und 47 (2) KO. unter die Massegläubiger. Es vertrat die Auffassung, daß alle Ansprüche des Masseverwalters, die nicht Barauslagen zum Gegenstand haben, als Masseforderungen im Sinne des § 46 (1) Z. 2 KO. anzusehen seien. Die Forderung des Masseverwalters im Betrage von 78.556 S 64 g konkurriere daher mit ... mehr lesen...
Aus dem Akteninhalt geht hervor, daß Hans S., der öffentliche Verwalter der Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 31. Juli 1957 der Konkurs eröffnet worden war, am 10. Mai 1963 gemäß § 124 (3) KO. den Antrag stellte, der Konkurskommissär wolle den Masseverwalter anweisen, seine ihm zustehende Masseforderung in der Höhe von 65.000 S an ihn sofort zur Auszahlung zu bringen. Seine Forderung sei in der angeführten Höhe mit rechtskräftigem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen v... mehr lesen...