Norm
KO §39 Abs1Rechtssatz
Der Anspruch des Anfechtungsgegners auf Zurückzahlung seiner Gegenleistung wegen Bereicherung der Masse bildet eine Masseforderung. Er schafft zwar kein Zug um Zug zu erfüllendes Schuldverhältnis und auch kein Zurückbehaltungsrecht, doch kann dieser Anspruch, wenn die Leistung des Anfechtungsgegners und die aus dem Titel der Bereicherung zu erbringende Gegenleistung der Masse gleichartig sind, im Wege der Abrechnung geltend gemacht werden, somit nicht Unzulässigkeit der Masse vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0064616Dokumentnummer
JJR_19660211_OGH0002_0060OB00287_6500000_004